Neu ☑️ Gewerbliche Kfz-Versicherung: Mehr Infos
Lexikon
Der allgemeinen Definition zufolge werden Schäden, die durch eines der vier Elemente Feuer, Wasser, Erde und Luft verursacht werden, als Elementarschäden bezeichnet. In der Versicherungsbranche gelten jedoch nicht sämtliche Schäden infolge von Naturgewalten als Elementarschäden – vor allem in Bezug darauf, welche Ereignisse und Arten von Elementarschäden versicherbar sind.
So enthalten zahlreiche Gewerbeversicherungen Konzepte, mit denen (auch) Elementarschäden abgedeckt werden können. In den Versicherungsverträgen sind jedoch bestimmte Gefahren, die inkludiert sind, präzise definiert, während andere Elementarschäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Zum Beispiel lassen sich Schäden regulär über eine Geschäftsinhaltsversicherung versichern, die durch die Gefahren Feuer, Hagel oder Sturm an der Einrichtung eines Betriebs entstehen. Solche Feuer-, Sturm- und Hagelschäden zählen nach Logik der Versicherungsunternehmen allerdings nicht zu den Elementargefahren. Über einen Zusatzbaustein können Versicherungsnehmer beantragen, dass die Versicherung auch in Fällen von Elementarschäden greift: Wird das Geschäftsinventar durch Überschwemmungen, Erdsenkungen, Erbeben oder Schneelawinen beschädigt oder zerstört, übernimmt die Versicherung in der erweiterten Variante die Kosten für den Schadensersatz.
Die Gewerbeversicherungs-Experten von Finanzchef24 kennen die Optionen, wie sich eine bestehende Geschäftsinhaltsversicherung kostengünstig auch auf Elementarschäden ausweiten lässt. Die Beratung unter der Telefonnummer 089 716 772 999 ist unverbindlich und kostenfrei. Zudem liefert der Online-Vergleichsrechner eine Übersicht, zu welchen Konditionen der Neu-Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung möglich ist, die auch Elementarschäden abdeckt.
Ähnlich konzipiert ist die gewerbliche Gebäudeversicherung, die ohne zusätzliche Elementarabsicherung bei Schäden infolge von Feuer, Sturm und Hagel einspringt. Auch hier bieten Versicherer einen Extra-Schutz bei Elementarschäden, wie infolge von Erdbeben, Lawinen oder Schneedruck, an.