Lexikon
Als Wiederbeschaffungswert einer Sache werden die Kosten bezeichnet, die für die Wiederbeschaffung der beschädigten Sache aufzuwenden sind. Dabei ist auf eine gleiche oder zumindest gleichwerte Sache abzuzielen.
Der Wiederbeschaffungswert ist unter anderem relevant im Bereich der gewerblichen Haftpflichtversicherungen. So dient er unter anderem als Berechnungsgrundlage für die Höhe von Schadensersatzansprüchen, beispielsweise, wenn das Eigentum Dritter beschädigt oder zerstört wird und ersetzt werden muss.