Lexikon
Dies ist ein Fachbegriff aus der Geschäftsinhaltsversicherung. Geschäftsunterlagen sind unter anderem Akten, Datenträger, Briefe, Zeichnungen oder Broschüren. Da sie in der Inhaltsversicherung nicht unter den Begriff der Betriebseinrichtung fallen, müssen sie extra versichert werden. Einige Versicherungstarife schließen sie automatisch mit ein – allerdings in unterschiedlicher Höhe, mit einem Selbstbehalt oder nur bei bestimmten Schadensarten. Als Wiederherstellungskosten bezeichnet man die Ausgaben, die zur Wiederherstellung der Geschäftsunterlagen anfallen. Diese sollen innerhalb von zwei Jahren nach Eintreten des Versicherungsfalls getätigt werden.