Mietsachschäden entstehen an Gegenständen, die gemietet, gepachtet oder geliehen sind. Klassische Beispiele sind Schäden an den Wänden, Türen oder Böden einer gemieteten Immobilie. Zwar kann ein Mietsachschaden über die Versicherung des eigentlichen Besitzers des betroffenen Gegenstandes abgedeckt sein. Lässt sich hingegen nachweisen, dass der Mieter für den Mietsachschaden verantwortlich ist, muss dieser selbst finanziell haften.
Selbstständige und Unternehmer können sich über eine Betriebshaftpflichtversicherung gegen Mietsachschäden absichern: Sind Mietsachschäden in der Unternehmensversicherung eingeschlossen, kommt der Versicherer dafür auf – allerdings ist der Versicherungsschutz im Versicherungsvertrag an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
Generell ist ein dauerhaftes Mietverhältnis erforderlich, damit die Versicherung entsprechend greift. Jedoch sind auch solche Mietsachschäden abgedeckt, die ein Versicherungsnehmer beispielsweise während eines geschäftlichen Hotelaufenthaltes verursacht hat.
Weiterhin springt die Versicherung im Regelfall nur für Schäden an Mietsachen ein, die fest mit einem Gebäude verbunden sind. Hierbei variiert der Leistungsumfang der Mietsachschäden von Versicherer zu Versicherer immens: Einige Anbieter decken nur Mietsachschäden durch Feuer oder Abwasser ab, andere hingegen versichern auch den wohl häufigsten Schadensfall – einen Mietsachschaden aus schlichter Unachtsamkeit.
Schließlich bezahlt die gewerbliche Haftpflichtversicherung die Reparatur oder erstattet den Zeitwert der beschädigten Mietsache. Allerdings gilt es zu beachten, dass die Deckungssumme für Mietsachschäden in der Regel mit einer Obergrenze versehen ist, die je nach Anbieter variiert und im Versicherungsvertrag festgelegt ist. Nicht selten wird die Höhe der Summe, die der Versicherer maximal für die Entschädigung aufbringt, auf 500.000 bis 1.000.000 Euro beschränkt.
Ein solches Limit kann problematisch werden, wenn die eigentliche Versicherungssumme weit höher ist und somit der potenzielle Mietsachschaden sehr viel teurer werden kann. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Mieter einer gewerblich genutzten Immobilie genau prüfen, ob die Deckungssumme der Mietsachschäden in ihrer Betriebshaftpflicht ausreicht. So lassen sich Mietsachschäden bei Bedarf für 5.000.000 Euro oder höher versichern.