Gründung & Geschäftsideen
Sie sind geschickt in Ihrem Beruf als Fliesenleger, haben kreative Ideen und fühlen sich bereit, Ihren eigenen Betrieb zu führen? Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, um sich erfolgreich als Fliesenleger selbstständig zu machen.
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Ja, seit Anfang des Jahres ist der Beruf des Fliesenlegers kein zulassungsfreies Handwerk mehr.
Zuerst müssen Sie Ihr zuständiges Ordnungsamt aufsuchen, um Ihr Gewerbe anzumelden. Weitere Behörden, wie das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft, werden über Ihre Betriebsgründung von Ihrem Ordnungsamt in Kenntnis gesetzt. Es schadet jedoch nicht, wenn Sie Ihren Betrieb dort auch selbst melden – denn Zeitverzögerungen auf den Ämtern sind nicht selten und die Behörden müssen bis spätestens eine Woche nach Eröffnung Ihres Fliesenleger-Betriebs von Ihrer Gründung erfahren haben. Zum anderen müssen Sie Ihren Betrieb Ihrer zuständigen Handwerkskammer melden, um dort in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eingetragen zu werden. Die einmaligen Gebühren der Gewerbeanmeldung sowie der Eintragung bei der Handwerkskammer sind von Standort zu Standort unterschiedlich. Zudem ist der Betrag von der Wahl Ihrer Rechtsform abhängig. In München fallen für die Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmer 47 beziehungsweise 50 Euro an, in Berlin müssen Sie mit 26 Euro rechnen. (Quelle: Muenchen.de, Berlin.de)
Je nachdem, welche Rechtsform Sie für Ihren Fliesenleger-Betrieb wählen, müssen Sie eventuell einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen. Gründen Sie ein Kleinunternehmen, so ist die Eintragung nicht verpflichtend – es sei denn, Ihre Jahresumsatzgrenze überschreitet im Gründungsjahr 17.500 Euro und 50.000 Euro netto im Folgejahr. Mehr zum Thema erfahren Sie unter Rechtsformen und Handelsregistereintrag.
Die Konkurrenz in der Fliesenleger-Branche ist groß und seitdem im Jahr 2004 die Meisterpflicht aufgehoben wurde, sprießen viele neue Betriebe aus dem Boden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich mit Ihrer Geschäftsidee von anderen Fliesenlegern abheben und auch in Sachen Marketing neue Ideen und Kanäle verwenden.
Individuelle Geschäftsidee: Um sich von der Masse abzuheben, ist es wichtig, dass Sie ein individuelles Geschäftskonzept entwickeln. So können Sie sich zum Beispiel dadurch hervorheben, dass Sie unterschiedliche Handwerkstätigkeiten anbieten, die über die des reinen Fliesenlegers hinausgehen. Bei fehlenden Fähigkeiten können Sie entsprechende Fachkräfte einstellen und so Ihr Angebotsspektrum erweitern.
Bevor Sie sich als Fliesenleger selbstständig machen, sollten Sie sich in jedem Fall eingehend beraten lassen. Zum Beispiel bietet Ihre zuständige Handwerkskammer eine Existenzgründungsberatung an: Sie können spezielle Seminare besuchen, die sich ausführlich mit dem Thema Existenzgründung befassen und Sie auf den Weg in die Selbstständigkeit vorbereiten.
Dass eine Existenzgründung als Fliesenleger mit Kosten verbunden ist, steht außer Frage. Denken Sie daher über Finanzierungsmöglichkeiten nach, die Ihnen den Weg in die Selbstständigkeit etwas erleichtern: Es gibt beispielsweise staatliche Fördermittel sowie spezielle Förderungen für Handwerker, die Sie in Anspruch nehmen können. Wichtig: Sie müssen einen fundierten Businessplan vorlegen können, der Ihr Gründungsvorhaben detailliert widergibt und erfolgsversprechend erscheint. Auch ist eine Finanzierung über private Kreditgeber möglich. Angebote finden Sie online, beispielsweise über Auxmoney oder Smava. Welche weiteren Optionen der Unternehmensfinanzierung sich Ihnen außerdem bieten, sagt Ihnen unser kostenloser Finanzierungsrechner. Mit nur wenigen Angaben können Sie schnell und bequem direkt online Ihre Möglichkeiten prüfen.
Sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich sollten Sie als selbstständiger Fliesenleger nicht auf den richtigen Versicherungsschutz verzichten. Die Risikovorsorge ist für Handwerker das A und O, wenn Sie lange erfolgreich tätig sein wollen. Auch die betriebliche Absicherung, wie etwa durch eine Betriebshaftpflicht für Fliesenleger, eine Inhaltsversicherung oder den gewerblichen Rechtsschutz, ist von enormer Wichtigkeit. Auf Finanzchef24 können Sie unverbindlich und kostenfrei die wichtigsten Gewerbeversicherungen miteinander vergleichen. Existenzgründer können außerdem von sogenannten Gründerrabatten profitieren, die einen Nachlass von bis zu 50 Prozent auf den Versicherungsbeitrag gewähren. Bei Fragen können Sie sich außerdem kostenfrei an unsere Gewerbeexperten wenden – per Telefon 089 716 772 999 oder E-Mail.
Die Eintragung in den Gelben Seiten sowie Autoaufschriften oder auch Flyer zu Eröffnungsangeboten sollten standesgemäß zu Ihrem Marketing-Portfolio gehören.
Darüber hinaus sollten Sie einen wichtigen Marketing-Kanal nicht vernachlässigen: das Internet. Erstellen Sie sich eine eigene Website, auf der Sie sich selbst und Ihre Angebote vorstellen. Nutzen Sie Facebook zum Kundenkontakt, schalten Sie regionale Google AdWords-Anzeigen oder zeigen Sie Ihre Arbeiten auf dem Bildportal Instagram.
Zudem empfehlen wir, sich in diversen Branchenverzeichnissen und auf Dienstleistungs-Portalen wie MyHammer anzumelden. Dort können Sie Ihre Handwerkstätigkeiten anbieten und neue Kunden gewinnen. Auch ein eigener Blog, wie beispielsweise das von Fliesen Fieber (fliesenfieber.de) kann dazu dienen, den Bekanntheitsgrad Ihres Fliesenleger-Services zu steigern und schlussendlich die Kundengewinnung fördern.
Weitere Tipps und Möglichkeiten finden Sie in unserem Themenbereich Marketing für Start-ups.
Um die Marketing-Kanäle im Internet nutzen zu können, benötigen Sie selbstverständlich einen Internetanschluss für Ihren Betrieb. Unser Tipp: Vergleichen Sie die Angebote der verschiedenen Telekommunikations-Dienstleister, wie beispielsweise good connected, 1&1, M- net oder O2. Für Geschäftskunden gibt es meist spezielle Tarife, die Ihren individuellen Anspruch als Fliesenleger abdecken. In der Regel ist der Telefonanschluss in diesen Paketen inklusive.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 31.01.2019