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Die Entscheidung im Zuge der Unternehmensgründung, welche Rechtsform das eigene Unternehmen haben soll, hat sowohl finanzielle, steuerliche als auch rechtliche Auswirkungen. Deshalb sollten Sie diese nicht leichtfertig fällen.
Dabei ist zu beachten, dass Unternehmensgründungen als Einzelgründungen oder Teamgründungen vorgenommen werden können. Je nachdem, welche Form der Gründung Sie anstreben, empfehlen sich unterschiedliche Rechtsformen. Folgende Faktoren sind unter anderem entscheidend für die Wahl der Rechtsform:
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Einzelgründungen werden in Deutschland am häufigsten vorgenommen. Als Rechtsform wird meist das Einzelunternehmen gewählt.
Die Rechtsform des Einzelunternehmens zählt zu den einfachsten und auch häufigsten Rechtsformen bei Unternehmensgründungen. Je nach Branche reicht Ihnen schon ein Handelsregistereintrag, eine Gewerbeanmeldung oder auch die Beantragung einer Steuernummer. Als Einzelunternehmer haften Sie uneingeschränkt mit Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen. Sollten Sie die Kaufmannseigenschaft erfüllen, sind Sie zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet und müssen auch eine Bilanz erstellen. Sind Sie kein Kaufmann im Sinne des HGBs, gelten Sie als Kleingewerbetreibender. Dann entfällt die Buchführungspflicht für Sie und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist ausreichend.
Neben der Rechtsform des Einzelunternehmens, können Einzelpersonen Ihr Unternehmen auch als Ein-Personen-GmbH, Ein-Personen-UG und Ein-Personen-AG gründen. Für diese Rechtsformen gelten vereinfachte Bestimmungen im Gegensatz zu „normalen“ GmbHs, UGs beziehungsweise AGs. Wie diese genau aussehen, ist im Einzelfall zu prüfen.
Wollen Sie sich im Team selbstständig machen, können Sie entweder eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft gründen. Der wesentliche Unterschied der beiden Formen besteht in der Haftung. Bei einer Personengesellschaft haften Sie persönlich, bei einer Kapitalgesellschaft mit dem Gesellschaftsvermögen (als juristische Person). Welche Rechtsform zu Ihrer Unternehmensgründung passt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Möchten Sie Ihre eigene Haftung beschränken, eignet sich eine Unternehmensgründung in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Bei dieser Rechtsform müssen Sie und Ihre Mit-Gesellschafter nur mit Ihrem Geschäftsvermögen haften. Das Stammkapital, das von Ihnen vorzuweisen ist, beträgt bei der Gründung einer GmbH 25.000 Euro. Ihren Gesellschaftsvertrag müssen Sie notariell beglaubigen lassen. Als GmbH sind Sie außerdem zur Abgabe der Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie zur gesetzlichen Buchführung (samt Jahresbilanz) verpflichtet.
Suchen Sie nach einer Rechtsform, bei der Sie nicht nur beschränkt haften sondern für die auch ein geringes Startkapital ausreicht, dann empfiehlt sich die Unternehmensgründung als Unternehmergesellschaft, auch „Mini-GmbH“ genannt. Das Mindestkapital beträgt gerade einmal einen Euro – jedoch sollte Ihr Kapital natürlich den realistischen Bedarf für Ihre Existenzgründung decken. Die Krux daran: Sie dürfen Ihre Gewinne nicht voll ausschütten, sondern sind dazu verpflichtet, jährlich 25 Prozent zurückzulegen – so lange, bis sie das Stammkapital in Höhe einer GmbH angespart haben. Wie auch bei einer GmbH sind Unternehmensgesellschaften außerdem zur Abgabe der Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie zur gesetzlichen Buchführung verpflichtet.
Bei einer Aktiengesellschaft haften Sie ebenfalls beschränkt mit Ihrem Geschäftsvermögen. Jedoch ist hier ein Startkapital von mindestens 50.000 Euro vorgeschrieben. Das Besondere einer AG ist, dass die einzelnen Unternehmensanteile in Aktien zerlegt sind. So können Sie sich auch mit kleinen Beiträgen am Unternehmen beteiligen. Diese Rechtsform wird häufig von großen Unternehmen gewählt. Diese profitierten in der Regel von der positiven Außenwirkung, da hinter einer Aktiengesellschaft ein hohes Kapital vermutet wird. Eine AG besteht in der Regel aus drei Organen: dem Vorstand, der das Unternehmen leitet, dem Aufsichtsrat, der den Vorstand bestellt und überwacht, sowie die Hauptversammlung, in der die grundlegenden Entscheidungen gefällt werden.
GbR
Wählen Sie die Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, haften Sie und Ihre Partner mit Ihrem Privatvermögen. Vorteil einer GbR ist, dass Sie kein Mindestkapital vorweisen müssen. Der Abschluss eines BGB-Gesellschaftsvertrags ist Pflicht und kann formlos geschehen. Es wird jedoch dringend empfohlen, dass Sie den Vertrag schriftlich festhalten. Diese Rechtsform bietet sich an, wenn Sie Kleinunternehmer oder Freiberufler sind. Als Kleinunternehmer sind sie außerdem dazu verpflichtet, die Gewerbesteuer zu entrichten.
Sobald Sie ein kaufmännisches Gewerbe betreiben, geht die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) automatisch in eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) über. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie bei einer GbR. Sie müssen bei dieser Rechtsform jedoch darüber hinaus einen Handelsregistereintrag vornehmen.
Für Freiberufler gibt es außerdem die Möglichkeit, die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) beziehungsweise der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) zu wählen. Hier gelten ebenfalls dieselben Bestimmungen wie bei einer GbR, mit Ausnahme, dass diese Rechtsform die Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung bietet. Vorteil: Die Partner müssen nicht füreinander einstehen, sollte nur ein Partner allein für einen Fehler verantwortlich sein.
KG und GmbH & Co. KG
Benötigen Sie zusätzliches Startkapital, ist eine Unternehmensgründung als Kommanditgesellschaft zu empfehlen. Sie als Geschäftsführer – der sogenannte Komplementär – haben die alleinige Entscheidungsgewalt. Sie haften bei dieser Rechtsform unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen – Ihre Gesellschafter (Kommanditisten) sind haftungsfrei und fungieren in der Regel vor allem als Kapitalgeber. Diese Rechtsform ist besonders für Familienbetriebe empfehlenswert. So haften Sie als Komplementär unbeschränkt – Ihre Kinder können als Kommanditisten in die Firma einsteigen, ohne selbst haften zu müssen. Wollen Sie ebenfalls Ihre Haftung beschränken, so sollten Sie die Rechtsform einer GmbH & Co. KG wählen. Sie als Komplementär gründen in diesem Fall eine GmbH und Ihre Gesellschafter fungieren als Kommanditisten. Das geforderte Startkapital beläuft sich hier – wie bei einer normalen GmbH – auf mindestens 25.000 Euro.
Sie sollten sich in jedem Fall von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar beraten lassen, bevor Sie sich für eine Rechtsform für Ihre Unternehmensgründung entscheiden. Aber: Diese Entscheidung ist nicht für immer verpflichtend. Sie können bei Bedarf problemlos die Rechtsform wechseln. Die Umsetzung ist jedoch mit Zeit und Kosten verbunden – abhängig vom Stamm- und Grundkapital des Unternehmens.
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Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Seite Rechtsformen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie auf der IHK Berlin-Seite Rechtsformen für Unternehmen.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 02.01.2020