Neu ☑️ Gewerbliche Kfz-Versicherung: Mehr Infos
Der Versicherungsvertrag - auch Versicherungspolice genannt - ist für Versicherungsnehmer mitunter ein Buch mit sieben Siegeln. Was bedeutet Deckungssumme? Was ist mit Rückwärtsversicherung gemeint? Ab wann bin ich genau versichert? Hier finden Sie sowohl die wichtigsten Begrifflichkeiten ausführlich erklärt als auch hilfreiche Tipps rund um den geschäftlichen und privaten Versicherungsvertrag.
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Die rechtlichen Grundlagen sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert. Hier sind die Rechte und Pflichten von Versicherern, Versicherungsnehmern sowie Versicherungsvermittlern geregelt. So enthält es beispielsweise Regelungen:
Im Versicherungsvertrag werden die Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung festgehalten. Dabei unterscheidet man zwischen allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen.
Die AVB sind Vertragsbedingungen, die für die vereinbarte Versicherungsart allgemein gültig sind. Man spricht hier auch von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Rahmenvereinbarungen. Sie regeln die Bedingungen, die über alle Versicherungsarten hinweg gelten, unter anderem die Prämienzahlung, die Leistungserbringung sowie den Umfang des Versicherungsschutzes. Individuelle Vereinbarungen werden hier nicht berücksichtigt.
Als besondere Vertragsbedingungen werden Individualvereinbarungen im Versicherungsvertrag bezeichnet. Zu beachten ist hier, dass die BVB den AVB rechtlich vorgelagert sind. Das bedeutet, dass individuelle Vereinbarungen, die sich von den allgemeinen unterscheiden, rechtlich Vorrang haben. Ein Beispiel hierfür wäre, dass die allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Unfallversicherung festhalten, jegliche Art von Unfällen abzudecken, in den BVB jedoch festgelegt ist, dass Unfälle durch Extremsportarten ausgeschlossen sind.
Wenn Sie Ihre Gewerbeversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie in der Regel noch eine gewisse Zeit warten, ehe Sie Ihre Versicherungspolice erhalten. Doch was passiert, wenn innerhalb dieses Zeitraums ein Schadensfall auftritt?
Wenn sich Schadensfälle häufen und ein Unternehmer immer wieder seine Versicherung in Anspruch nehmen muss, werden häufig die Beiträge erhöht oder sogar die Kündigung durch den Versicherer ausgesprochen. Vertraglich ist er im Recht.
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