Lexikon
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Die Versicherungsprämie (oder auch der Versicherungsbeitrag) ist der vertraglich festgesetzte Betrag, den der Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz an den Versicherer zahlen muss. Die Zahlung kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen. Je nach Zahlungsweise und Dauer des Versicherungsvertrags gewähren Versicherer bestimmte Rabatte, z.B. Gründerrabatte. So kann man beispielsweise bei Abschluss eines 3-Jahres-Vertrags und jährlicher Zahlung von einer günstigeren Versicherungsprämie profitieren als bei einer Versicherungslaufzeit von einem Jahr bei vierteljährlicher Zahlung.
Der Nettobeitrag bezeichnet die Versicherungsprämie ohne Versicherungssteuer. Wird die Versicherungssteuer aufgeschlagen, spricht man vom Bruttobeitrag. Die Höhe des zu leistenden Versicherungsbeitrags – beispielsweise bei einer Berufshaftpflicht – ist von verschiedenen Faktoren, wie den Versicherungsleistungen, dem Jahresnettolohn oder der Mitarbeiteranzahl, abhängig.
Bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die Kosten richten sich vor allem nach der Betriebsart, der Größe sowie dem Leistungsangebot des Unternehmens. Versicherer wollen von Ihren Kunden in der Regel außerdem wissen, wie viel Umsatz der Betrieb bzw. die Freiberuflichkeit jährlich einbringt, wie viele Mitarbeiter beschäftigt werden und auf welche Summe sich die Lohnzahlungen belaufen. Auf Basis dieser Informationen wird das Risiko für mögliche Schäden sowie Schadenshöhen ermittelt und daraus der Beitrag für den nötigen Versicherungsschutz abgeleitet. Zusätzlich bestimmen Faktoren, wie zum Beispiel die Höhe der Selbstbeteiligung und Deckungssumme, den Tarifpreis.