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Die Gebäude­versicherung, auf einen Blick

Das Geschäftsgebäude bildet das Fundament der beruflichen Existenz. Sollte es einmal beschädigt oder gar zerstört werden, kann das ohne den richtigen Versicherungsschutz den finanziellen Ruin bedeuten. Vor allem Naturgewalten, Brände oder Wasserschäden bilden ein hohes Risiko.
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Was wird geschützt?

Was wird geschützt?

Firmengebäude sowie alle Einbauten, die der Eigentümer veranlasst hat. In der Regel müssen die Schäden durch folgende Gefahren verursacht worden sein: Feuer, (Leitungs-)Wasser, Hagel oder Sturm. Weitere Bausteine (z.B. Elementarschäden) sind zubuchbar.

Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Empfohlen für alle Gewerbetreibenden, die Eigentümer Ihres Geschäfts­gebäudes sind, denn Schäden am Betriebs­gebäude sind meist sehr teuer und können zum finanziellen Ruin führen.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 21.03.2024

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Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.670 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 25.03.2024

Der Anbieter hat mich wirklich gut beraten und auch Geduld aufgebracht, als ich mich nicht gleich entscheiden konnte..

1. Wer braucht eine gewerbliche Gebäudeversicherung?

Für alle Gewerbetreibenden, die Eigentümer Ihres Geschäfts­gebäudes sind, ist eine gewerbliche Gebäude­versicherung – auch Geschäfts­gebäude­versicherung oder Firmen­gebäude­versicherung genannt – empfehlenswert. Denn Schäden am Betriebs­gebäude sind meist sehr teuer. Außerdem kann ein solcher Schadensfall auch weitreichende Folgen haben – zum Beispiel eine vorüber­gehende Betriebs­schließung, um den Schaden zu beseitigen. Um sich dabei finanziell nicht zu ruinieren, sollte jeder Gebäude­eigentümer entsprechend abgesichert sein

2. Welche Schäden deckt die gewerbliche Gebäudeversicherung ab?

Versichert sind das Firmengebäude sowie alle Einbauten, die der Eigentümer veranlasst hat. Das können beispielsweise Gegensprech­anlagen, Heizungen oder sanitäre Installationen sein. In der Regel müssen die Schäden durch folgende Gefahren verursacht worden sein: Feuer, (Leitungs-)Wasser, Hagel oder Sturm. Darüber hinaus bieten Versicherer bei der Geschäfts­gebäude­versicherung zubuchbare Bausteine an, so zum Beispiel Elementar­schäden. Darunter können unter anderem Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Erdrutsch fallen.

3. Welche Schäden sind nicht in der Geschäftsgebäude­versicherung abgedeckt?

Die gewerbliche Gebäudeversicherung deckt keine Schäden ab, die an beweglichem Mobiliar, wie zum Beispiel Schreibtischen, Stühlen oder auch technischer Einrichtung entstanden sind. Um sich dahingehend abzusichern, wird eine Inhaltsversicherung und – falls viele technische Geräte vorhanden sind – eine Elektronikversicherung benötigt. Wenn das Betriebsgebäude mit großflächigen Außen- und Innenverglasungen bestückt ist, sollte in der Regel eine zusätzliche Glasversicherung abgeschlossen werden. Im Rahmen der gewerblichen Gebäudeversicherung sind nämlich nur jene Glasschäden abgedeckt, die durch die versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel) verursacht wurden. Weitere Glasschäden müssen zusätzlich versichert werden.

4. Wie wird der Beitrag der gewerblichen Gebäudeversicherung berechnet?

Um den Beitrag der gewerblichen Gebäude­versicherung zu berechnen, müssen folgende Faktoren berücksichtigt werden:

  • der Wert des Firmengebäudes
  • die versicherten Risiken
  • die geografische Lage

Um die Versicherungssumme festzulegen, wird der Wert des Gebäudes ermittelt. Zusätzlich werden die versicherten Risiken in die Kalkulation eingeschlossen. Je mehr Risiken abgedeckt werden, desto höher fällt der Beitrag der Firmen­gebäude­versicherung aus. Zudem spielt die geografische Lage eine Rolle. Befindet sich das Geschäftsgebäude beispielsweise in der Nähe eines Hanges, besteht ein höheres Risiko für Schäden durch einen Erdrutsch, als bei einem Gebäude in der Stadt. Dementsprechend erhöhen sich die Beiträge ebenfalls.

Hinweis

In der Regel wird im Schadensfall der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes ersetzt. Ist die Versicherungssumme jedoch zu niedrig angesetzt, besteht die Gefahr einer Unterversicherung. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten nur anteilig. Für den Rest muss der Eigentümer mit seinem Privatvermögen aufkommen.

5. Beratung zur gewerblichen Gebäudeversicherung und Betreuung beim Versicherungswechsel

Wenn Sie sich zur gewerblichen Gebäude­versicherung oder weiteren Unternehmensversicherungen beraten lassen möchten, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unter 089 716 772 999 an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wünschen Sie einen unabhängigen Versicherungs­vergleich? Wir vergleichen Versicherungs­lösungen für die Gebäude­versicherung unter anderem von folgenden Versicherern: Rhion, R+V, Alte Leipziger und ARAG. Wenn Sie bereits versichert sind und über einen Wechsel nachdenken, unterstützen wir Sie ebenso. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kündigung bei Ihrem alten Versicherer.

6. Schadensbeispiele für die gewerbliche Gebäudeversicherung

Kurzschluss

Kurzschluss

Aufgrund eines Kurzschlusses an der Kaffeemaschine entsteht ein Feuer. Als die Feuerwehr eintrifft, steht das Gebäude in Flammen. Trotz sofortiger Löschversuche, entsteht ein Totalschaden. Die gewerbliche Gebäudeversicherung übernimmt die entstandenen Kosten.

Sturmschaden

Sturmschaden

Durch einen heftigen Sturm inklusive Hagel, wird ein Geschäftsgebäude beschädigt. Das Dach ist teilweise abgedeckt und einige Fenster sind zu Bruch gegangen. Der Eigentümer lässt die Schäden reparieren und die gewerbliche Gebäudeversicherung kommt für die Kosten auf.

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