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Berufs­haftpflicht für Wirtschaftsprüfer

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Die Berufshaftpflicht­versicherung, auf einen Blick

Mit einer Berufs­haftpflicht­versicherung sind Sie im Regelfall abgesichert gegen rein finanzielle Schäden, die sie einem Dritten zufügen – sogenannte echte Vermögens­schäden.

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Was wird geschützt?

Was wird geschützt?

Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Berufshaftpflicht schützt daher bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Empfohlen wird die Berufshaftpflicht­versicherung für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 17.11.2024

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4.9/5

eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

1. Schutz vor Haftpflicht­gefahren mit der Berufshaftpflicht: für Wirtschafts­prüfer Pflicht

Selbst­ständige Wirtschafts­prüfer und Wirtschafts­prüfer­gesellschaften sind dazu verpflichtet, sich gegen Vermögens­schäden abzusichern, die sich aus ihren beruflichen Tätigkeiten ergeben können. Deshalb müssen Sie als Wirtschafts­prüfer eine Berufs­haftpflicht abschließen, die solche Haftpflicht­gefahren abdeckt. Kraft Gesetz muss eine Deckungs­summe von mindestens einer Million Euro festgelegt werden. Arbeitet ein Wirtschafts­prüfer hingegen mit einer Aktien­gesellschaft zusammen, deren Aktien zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, muss die Deckungs­summe vier Millionen Euro betragen. So verlangt es die Wirtschafts­prüfer­verordnung (WPO) nach §54, die auch auf die Regelungen gemäß § 323 Abs. 2 Satz 1 HGB verweist.

Folglich wird ein angehender Wirtschafs­prüfer nur bestellt, wenn er eine Vermögens­schaden­haftpflicht nachweisen kann. Auch muss der Versicherungs­schutz für den gesamten Zeitraum bestehen bleiben, in dem der Wirtschafts­prüfer beruflich tätig ist.

Versicherungs­schutz abgestimmt auf Ihre individuellen Tätigkeiten

In unserem Berufs­haftpflicht­versicherung-Vergleich können Sie Angebote mit passenden Konditionen speziell für Ihre Tätigkeit sowie Ihr Haftungs­risiko suchen und vergleichen. Geben Sie als Betriebsart Wirtschafts­prüfung ein. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, auszuwählen, welche Leistungen die Berufs­haftpflicht für Wirtschafts­prüfer enthalten soll. Zwar wird Ihnen von der Wirtschafts­prüfer­verordnung nur vorgeschrieben, dass Sie eine Vermögens­schaden­haftpflicht abschließen müssen. Doch ist darüber hinaus eine umfassende Absicherung empfehlenswert. Haben Sie eine passende Police gefunden, können Sie Ihre Wirtschafts­prüfer-Haftpflicht direkt online abschließen.

2. Leistungs­spektrum der Berufs­haftpflicht für Wirtschafts­prüfer

Mit einer Berufs­haftpflicht­versicherung sind Wirtschafts­prüfer im Regel­fall abgesichert gegen rein finanzielle Schäden, die sie einem Dritten zufügen – sogenannte echte Vermögens­schäden. Entsprechend wird für die Versicherung auch der Begriff der „Vermögens­schadenhaft­pflicht für Wirtschafts­prüfer“ verwendet. Damit ist Ihr größtes Berufs­risiko gedeckt: Wenn Sie zum Beispiel mit einer falschen Empfehlung oder durch einen kleinen Zahlen­dreher einem Mandanten finanziell schaden.

Doch kann es ebenfalls vorkommen, dass Sie dafür verantwortlich gemacht werden, dass sich ein Mandant verletzt – beispiels­weise, wenn dieser über ein Hindernis in Ihrer Kanzlei stolpert. Darüber hinaus ist es beispiels­weise nicht ausgeschlossen, dass Sie versehentlich wertvolle Einrichtungs­gegenstände beschädigen, wenn Sie sich zur Betriebs­prüfung in den Räumlich­keiten Ihrer Klienten aufhalten. Wer zusätzlich solche Personen- und Sach­schäden versichern möchte, sollte darauf achten, dass die Berufs­haftpflicht für Wirtschafts­prüfer auch diese Schadensarten enthält.

3. Schadens­beispiele, die die Berufs­haftpflicht­versicherung für Wirtschafts­prüfer abdeckt:

Fehler in der Bilanz

Fehler in der Bilanz

Eine Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft überprüft den Jahres­abschluss und den Lagebericht einer GmbH. Der Wirtschafts­prüfer übersieht, dass in der Bilanz unfertige Erzeugnisse stark überbewertet sind. Er bestätigt in einem Vermerk, dass die Angaben richtig sind. Mit diesem Zeugnis erhält die GmbH einen Bankkredit über 300.000 Euro. Kurz darauf wird die Firma zahlungs­unfähig. Die Bank fordert, dass die Gesellschaft das Darlehen trägt, deren Wirtschafts­prüfer-Haftpflicht springt ein.

Ruinierte Unterlagen

Aus Unachtsamkeit verschüttet ein Wirtschafts­prüfer Kaffee auf beglaubigte Dokumente seines Klienten. Durch die Flüssig­keit werden die Schrift­stücke derart verunreinigt, dass sie unbrauchbar werden. Sie müssen nun neu ausgestellt werden. Deshalb verzögert sich auch ein Vertrags­abschluss. Der Kunde fordert, dass der Wirtschafts­prüfer die Kosten für den Sach­schaden und den finanziellen Schaden übernimmt. Seine Berufs­haftpflicht greift und kommt für die Kosten auf.

Steuer­belastende Empfehlung

Steuer­belastende Empfehlung

Ein Wirtschafts­prüfer empfiehlt Unternehmens­inhabern, die Rechtsform einer ihrer Tochter­firmen zu ändern, um steuerlich zu profitieren. Er übersieht jedoch, dass die Neuerung gleichzeitig auch eine Kehrseite hat. Schließlich überwiegen die steuerlichen Nachteile die Vorteile und die Firma verlangt von dem Wirtschafts­prüfer, dass er finanziell dafür einsteht. Die Berufs­haftpflicht des Wirtschafts­prüfers trägt die Kosten.

Sturz im Flur

Eine Sekretärin nimmt morgens die Post entgegen. Darunter sind auch große Pakete, die sie nach­einander auspackt. Dabei vergisst sie, ein Paket aus dem Weg zu räumen. Kurze Zeit später betritt ein Klient die Kanzlei und stürzt über das Paket. Er bricht sich das Bein und muss operiert werden. Die Behandlungs­kosten zahlt die Berufs­haftpflicht der Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft, in der Personen­schäden abgedeckt sind.

4. Individuelle Absicherung mit der Berufs­haftpflicht für Wirtschafts­prüfer

Die Berufs­haftpflicht für Wirtschafts­prüfer sollte unbedingt Ihre persönlichen Berufs­risiken abdecken. Stimmen Sie deshalb den Versicherungs­schutz individuell auf Ihre Arbeits­bereiche und auf Ihre Klientel ab. Sind Sie als Wirtschafts­prüfer für DAX- oder MDAX-Unternehmen tätig, ist es erforderlich, dass Sie dafür abgesichert sind. Auch wenn Sie Due-Diligence- oder Prospekt-Prüfungen durchführen oder M&A-Transaktionen begleiten, sind Sie besonderen Haftpflicht­gefahren ausgesetzt, die die Berufs­haftpflicht für Wirtschafts­prüfer umfassen sollte.

5. Deckungs­summe und Kosten der Berufs­haftpflicht­versicherung für Wirtschafts­prüfer

Die Kosten der Berufs­haftpflicht für Wirtschafts­prüfer sind eng daran geknüpft, wie hoch die Deckungs­summe gewählt wird. Mindestens eine Million ist Vorschrift. Ist Ihr persönliches Risiko als Wirtschafts­prüfer jedoch groß, einen rein finanziellen Schaden zu verursachen, ist eine höhere Versicherungs­summe zu empfehlen. Mit einer Selbst­beteiligung wird die Berufs­haftpflicht für Wirtschafts­prüfer günstiger. Allerdings muss der Versicherte bis zu der festgelegten Grenze selbst die Kosten tragen, um einen Schaden finanziell auszugleichen.

6. Sonderkündigungs­recht Ihrer Vermögensschaden­­haftpflicht bei Geschäftsaufgabe

Sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

7. Weitere bedeutsame Versicherungen für den Wirtschafts­prüfer

  • Muss eine Streitigkeit juristisch geklärt werden, übernimmt eine Firmen­rechtsschutz die finanziellen Aufwendungen wie die Gericht­kosten und Anwalts­honorare.
  • Um die Einrichtung in den Räumlichkeiten Ihrer Kanzlei zu schützen, empfehlen wir Ihnen eine Geschäfts­versicherung.

8. Unabhängige Experten­beratung zur Berufs­haftpflicht

Haben Sie Fragen zur Absicherung einer speziellen Tätigkeit oder zu Unternehmens­versicherungen allgemein? Unsere Versicherungs­experten beraten Sie gern. Wir sind per E-Mail oder unter der Telefonnummer 089 716 772 999 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Außerdem können Sie eine individuelle Bedarfs­analyse kostenfrei bei uns durchführen lassen, um Ihren persönlichen Versicherungs­bedarf zu prüfen.

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