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Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie im Regelfall abgesichert gegen rein finanzielle Schäden, die sie einem Dritten zufügen – sogenannte echte Vermögensschäden.
Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Berufshaftpflicht schützt daher bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Empfohlen wird die Berufshaftpflichtversicherung für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Selbstständige Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfergesellschaften sind dazu verpflichtet, sich gegen Vermögensschäden abzusichern, die sich aus ihren beruflichen Tätigkeiten ergeben können. Deshalb müssen Sie als Wirtschaftsprüfer eine Berufshaftpflicht abschließen, die solche Haftpflichtgefahren abdeckt. Kraft Gesetz muss eine Deckungssumme von mindestens einer Million Euro festgelegt werden. Arbeitet ein Wirtschaftsprüfer hingegen mit einer Aktiengesellschaft zusammen, deren Aktien zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, muss die Deckungssumme vier Millionen Euro betragen. So verlangt es die Wirtschaftsprüferverordnung (WPO) nach §54, die auch auf die Regelungen gemäß § 323 Abs. 2 Satz 1 HGB verweist.
Folglich wird ein angehender Wirtschafsprüfer nur bestellt, wenn er eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen kann. Auch muss der Versicherungsschutz für den gesamten Zeitraum bestehen bleiben, in dem der Wirtschaftsprüfer beruflich tätig ist.
In unserem Berufshaftpflichtversicherung-Vergleich können Sie Angebote mit passenden Konditionen speziell für Ihre Tätigkeit sowie Ihr Haftungsrisiko suchen und vergleichen. Geben Sie als Betriebsart Wirtschaftsprüfung ein. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, auszuwählen, welche Leistungen die Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer enthalten soll. Zwar wird Ihnen von der Wirtschaftsprüferverordnung nur vorgeschrieben, dass Sie eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen müssen. Doch ist darüber hinaus eine umfassende Absicherung empfehlenswert. Haben Sie eine passende Police gefunden, können Sie Ihre Wirtschaftsprüfer-Haftpflicht direkt online abschließen.
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Wirtschaftsprüfer im Regelfall abgesichert gegen rein finanzielle Schäden, die sie einem Dritten zufügen – sogenannte echte Vermögensschäden. Entsprechend wird für die Versicherung auch der Begriff der „Vermögensschadenhaftpflicht für Wirtschaftsprüfer“ verwendet. Damit ist Ihr größtes Berufsrisiko gedeckt: Wenn Sie zum Beispiel mit einer falschen Empfehlung oder durch einen kleinen Zahlendreher einem Mandanten finanziell schaden.
Doch kann es ebenfalls vorkommen, dass Sie dafür verantwortlich gemacht werden, dass sich ein Mandant verletzt – beispielsweise, wenn dieser über ein Hindernis in Ihrer Kanzlei stolpert. Darüber hinaus ist es beispielsweise nicht ausgeschlossen, dass Sie versehentlich wertvolle Einrichtungsgegenstände beschädigen, wenn Sie sich zur Betriebsprüfung in den Räumlichkeiten Ihrer Klienten aufhalten. Wer zusätzlich solche Personen- und Sachschäden versichern möchte, sollte darauf achten, dass die Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer auch diese Schadensarten enthält.
Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft den Jahresabschluss und den Lagebericht einer GmbH. Der Wirtschaftsprüfer übersieht, dass in der Bilanz unfertige Erzeugnisse stark überbewertet sind. Er bestätigt in einem Vermerk, dass die Angaben richtig sind. Mit diesem Zeugnis erhält die GmbH einen Bankkredit über 300.000 Euro. Kurz darauf wird die Firma zahlungsunfähig. Die Bank fordert, dass die Gesellschaft das Darlehen trägt, deren Wirtschaftsprüfer-Haftpflicht springt ein.
Aus Unachtsamkeit verschüttet ein Wirtschaftsprüfer Kaffee auf beglaubigte Dokumente seines Klienten. Durch die Flüssigkeit werden die Schriftstücke derart verunreinigt, dass sie unbrauchbar werden. Sie müssen nun neu ausgestellt werden. Deshalb verzögert sich auch ein Vertragsabschluss. Der Kunde fordert, dass der Wirtschaftsprüfer die Kosten für den Sachschaden und den finanziellen Schaden übernimmt. Seine Berufshaftpflicht greift und kommt für die Kosten auf.
Ein Wirtschaftsprüfer empfiehlt Unternehmensinhabern, die Rechtsform einer ihrer Tochterfirmen zu ändern, um steuerlich zu profitieren. Er übersieht jedoch, dass die Neuerung gleichzeitig auch eine Kehrseite hat. Schließlich überwiegen die steuerlichen Nachteile die Vorteile und die Firma verlangt von dem Wirtschaftsprüfer, dass er finanziell dafür einsteht. Die Berufshaftpflicht des Wirtschaftsprüfers trägt die Kosten.
Eine Sekretärin nimmt morgens die Post entgegen. Darunter sind auch große Pakete, die sie nacheinander auspackt. Dabei vergisst sie, ein Paket aus dem Weg zu räumen. Kurze Zeit später betritt ein Klient die Kanzlei und stürzt über das Paket. Er bricht sich das Bein und muss operiert werden. Die Behandlungskosten zahlt die Berufshaftpflicht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in der Personenschäden abgedeckt sind.
Die Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer sollte unbedingt Ihre persönlichen Berufsrisiken abdecken. Stimmen Sie deshalb den Versicherungsschutz individuell auf Ihre Arbeitsbereiche und auf Ihre Klientel ab. Sind Sie als Wirtschaftsprüfer für DAX- oder MDAX-Unternehmen tätig, ist es erforderlich, dass Sie dafür abgesichert sind. Auch wenn Sie Due-Diligence- oder Prospekt-Prüfungen durchführen oder M&A-Transaktionen begleiten, sind Sie besonderen Haftpflichtgefahren ausgesetzt, die die Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer umfassen sollte.
Die Kosten der Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer sind eng daran geknüpft, wie hoch die Deckungssumme gewählt wird. Mindestens eine Million ist Vorschrift. Ist Ihr persönliches Risiko als Wirtschaftsprüfer jedoch groß, einen rein finanziellen Schaden zu verursachen, ist eine höhere Versicherungssumme zu empfehlen. Mit einer Selbstbeteiligung wird die Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer günstiger. Allerdings muss der Versicherte bis zu der festgelegten Grenze selbst die Kosten tragen, um einen Schaden finanziell auszugleichen.
Sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Haben Sie Fragen zur Absicherung einer speziellen Tätigkeit oder zu Unternehmensversicherungen allgemein? Unsere Versicherungsexperten beraten Sie gern. Wir sind per E-Mail oder unter der Telefonnummer 089 716 772 999 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. Außerdem können Sie eine individuelle Bedarfsanalyse kostenfrei bei uns durchführen lassen, um Ihren persönlichen Versicherungsbedarf zu prüfen.
Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.
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