Wenn Sie Ihre Gewerbeversicherung abgeschlossen haben, müssen Sie in der Regel noch eine gewisse Zeit warten, ehe Sie Ihre Versicherungspolice erhalten. Doch was passiert, wenn innerhalb dieses Zeitraums ein Schadensfall auftritt? Wie wird der Versicherungsbeginn festgesetzt?
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Um festzulegen, ab wann der Versicherungsschutz gilt, unterscheidet man zunächst drei Zeitpunkte: den formellen, den materiellen und den technischen Versicherungsbeginn. Der formelle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem Sie mit dem Versicherer den Vertrag geschlossen haben. Unter dem materiellen Versicherungsbeginn versteht man den Tag, an dem das Versicherungsverhältnis und damit der Versicherungsschutz tatsächlich beginnen. Der technische Versicherungsbeginn meint den Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist und ab dem Sie als Versicherungsnehmer Ihren Beitrag zahlen müssen.
Unter der erweiterten Einlösungsklausel versteht man das Zusammenfallen von materiellem und technischem Beginn eines Versicherungsvertrages. Dazu muss jedoch der Versicherungsbeginn vertraglich festgelegt werden. Es besteht hier zunächst ein vorläufiger Versicherungsschutz. Ob eine erweiterte Einlösungsklausel vorliegt, kann man den Bedingungen entnehmen. Heutzutage ist es bei den meisten Unternehmensversicherungen üblich, dass diese Klausel angewandt wird. Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich bei dieser Regelung, den Versicherungsbeitrag direkt nach Erhalt des Versicherungsscheines zu zahlen. Die Frist beträgt hier zwei Wochen.
Dementgegen steht die einfache oder strenge Einlösungsklausel, bei der der Versicherungsbeginn mit der ersten Zahlung der Prämie einhergeht. Um zu überprüfen, welche Regelung bei Ihnen gilt, ab wann Sie also Versicherungsschutz genießen, werfen Sie einen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Wenn dort nichts Bestimmtes festgelegt wurde, kommt bei Ihnen die einfache Einlösungsklausel zum Tragen.
Bei einigen Versicherern tritt aufgrund der erweiterten Einlösungsklausel der Versicherungsschutz sofort mit Antragsstellung in Kraft. Bei anderen kommt der Versicherungsbeginn ab dem Folgetag zustande – somit sind Sie entweder ab 0:00 Uhr oder ab 12:00 Uhr versichert.
Voraussetzung, dass Ihr Versicherungsschutz besteht, ist, dass Sie wahrheitsgemäße Angaben bezüglich Ihrer Risikoangaben machen. Machen Sie falsche Angaben, riskieren Sie Ihren Schutz. Dabei ist es egal, ob Sie absichtlich etwas verschwiegen haben oder dies unbeabsichtigt passiert. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Erstprämie unverzüglich mit dem technischen Versicherungsbeginn – spätestens vierzehn Tage nach Antragstellung – zu zahlen. Tun Sie das nicht, kann der Versicherer rückwirkend vom Vertrag zurücktreten.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Gewerbeversicherung Sie benötigen, führen wir gerne eine unverbindliche und kostenfreie Bedarfsanalyse für Sie durch. Gut zu wissen: Als Existenzgründer werden Ihnen, abhängig vom Versicherer, Gründerrabatte von bis zu 50 Prozent auf den Versicherungsbeitrag gewährt. Sind Sie bereits versichert und wissen nicht, ob Ihr Versicherungsschutz noch Ihren aktuellen Risiken entspricht, prüfen wir auf Ihren Wunsch hin Ihre Verträge und nehmen bei Bedarf eine Tarifoptimierung vor.
Autorinnen: Barbara Schweigert, Cynthia Henrich, Stand: 30.08.2019