Grundsätzlich gilt laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) das Prinzip der Vorwärtsversicherung. Das bedeutet, dass Versicherungsschutz nur für zukünftige Versicherungsfälle vereinbart werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen wird jedoch eine Ausnahme gewährt.
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Von einer Rückwärtsversicherung bei privaten wie gewerblichen Versicherungen spricht man, wenn der Versicherungsschutz auch solche Schadensfälle einschließt, die vor Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind.
Gleich vorweg: Ist Ihnen als Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung bekannt, dass ein Schaden vorliegt, kann kein rückwirkender Versicherungsschutz gewährt werden. Nur bei Unwissenheit Ihrerseits wird gemäß § 2 VVG eine Ausnahme vom Prinzip der Vorwärtsversicherung gemacht. Dies gilt für sämtliche Arten von Rückwärtsversicherungen.
Subsidiäre Rückwärtsversicherung: Wenn Sie bereits eine Vorversicherung haben und Ihr neuer Vertrag direkt an diese anschließt, können Schäden aus der Vergangenheit versichert werden. Damit der Versicherungsschutz auch wirklich greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Der Umfang des rückwärtigen Versicherungsschutzes beschränkt sich auf den des Vorvertrags, insofern dieser geringer ist. Wenn beispielsweise Ihre vorherige Betriebshaftpflichtversicherung Sachschäden bis zu 500.000 Euro abgedeckt hat, übernimmt Ihre neue Versicherung auch nur Schäden bis zur Höhe dieser Deckungssumme.
Was ist mit Nachhaftungsfrist, was mit Nachmeldefrist gemeint? Wird eine Nachhaftungsfrist vereinbart, gilt der Versicherungsschutz auch nach Beendigung des Vertrags für einen vorab festgelegten Zeitraum. Das bedeutet, dass Schäden, die nach Versicherungsende auftreten, versichert sind.
Eine Nachmeldefrist muss ebenfalls im Versicherungsvertrag vereinbart werden. Im Gegensatz zur Nachhaftung sind hier nur solche Schäden versichert, die nach Vertragsende gemeldet, jedoch während der Vertragslaufzeit eingetreten sind.
Ohne Vorvertrag: Ohne Vorvertrag müssen Sie eine Rückwärtsversicherung ausdrücklich vereinbaren.
Sie machen sich zum ersten Mal selbstständig? Dann kann das für Sie von Vorteil sein. Denn: Einige Versicherer gewähren in diesem Fall rückwirkend Versicherungsschutz, wenn Sie Ihren Gewerbeversicherungsvertrag innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung abschließen. Als Existenzgründer können Sie zudem von einem Gründerrabatt profitieren. Denn auch hier gibt es einige Versicherer, die einen Nachlass von bis zu 50 Prozent auf den Versicherungsbeitrag gewähren.
_Beispiel für die Rückwärtsversicherung bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Sie sind IT-Berater und haben Ihre Berufshaftpflichtversicherung gewechselt. Ein ehemaliger Kunde meldet sich bei Ihnen und erhebt aufgrund eines Beratungsfehlers Ihrerseits einen Anspruch auf Schadensersatz, weil er durch Ihr Verschulden finanzielle Einbußen hatte. Die Beratung hat vor Abschluss des neuen Versicherungsvertrags stattgefunden. Da sich der Kunde aber erst danach bei Ihnen gemeldet hat, wussten Sie nichts von dem Schaden. Ihr neuer Versicherer übernimmt die entstandenen Kosten.
Rückdatierung bedeutet, dass der technische Versicherungsbeginn zeitlich vor den formellen zurückverlegt wird. Ein Versicherungsvertrag wird häufig zurückdatiert, um dem Versicherungsnehmer günstigere Tarife zu ermöglichen. Angewandt wird diese Vorgehensweise im Bereich der Lebens-, Berufsunfähigkeits- sowie Kfz-Versicherungen. Die günstigeren Tarife ergeben sich dann aufgrund eines niedrigeren Eintrittsalters beziehungsweise einer günstigeren Schadensfreiheitsklasse.
Wichtig: Schäden aus der Vergangenheit sind durch die Rückdatierung nicht versichert!
Autorin: Cynthia Henrich, 30.01.2018