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Gründung & Geschäftsideen
Das Onlinegeschäft boomt. Die unzähligen Bestellungen, die über Shopping-Portale im Internet abgewickelt werden, belegen den Erfolg der E-Commerce Branche. Wenn auch Sie in die Welt des Onlinehandels einsteigen wollen, so finden Sie hier die wichtigsten sechs Schritte zur Eröffnung eines Onlineshops sowie nützliche Tipps und eine Checkliste.
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Im Internet trennen nur wenige Klicks den Kunden vom Kauf eines Produktes. Die Möglichkeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit bestellen zu können, machen E-Commerce-Geschäfte attraktiv. Umgekehrt ist die Erstellung eines eigenen Onlineshops mit viel Arbeit verbunden. So muss ein Existenzgründer im E-Commerce zwar keine speziellen Qualifikationen mitbringen, doch sind technisches Verständnis und eine ausgeprägte Online-Affinität hilfreich, um einen Internethandel zu gründen und erfolgreich zum Laufen zu bringen.
Für Selbstständige, die bereits im Handel tätig sind, gibt es zahlreiche Vorteile, einen Onlineshop zu eröffnen. So haben Sie schon Erfahrungen gesammelt, Ihre Produkte zu vertreiben: Erweitern Sie nun Ihr bereits bestehendes Geschäftskonzept und nutzen Sie Ihre vorhandenen Vertriebswege. Zudem haben Sie bereits Erfahrung in der Buchführung – der Bereich, vor dem viele zurückschrecken. Über E-Commerce können Sie sich ein zweites Standbein schnell aufbauen und eine breitere Masse an potenziellen Kunden erreichen. Bevor Sie jedoch Ihren Onlineshop in Betrieb nehmen, informieren Sie das Gewerbeamt über die Erweiterung Ihres Tätigkeitsbereichs.
Bevor Sie den ersten Verkauf über Ihren Onlineshop erzielen, sollten Sie folgende Formalitäten beachten: Zunächst benötigen Sie einen Gewerbeschein, den Sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt beantragen. Anschließend informiert diese Behörde automatisch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die Kammer darüber, dass Sie mit Ihrem Onlineshop gewerblich tätig werden. Fragen Sie dennoch bei diesen Stellen nach, ob sie benachrichtigt worden sind.
Wenn Sie einen Webshop gründen, über den Sie (auch) Lebensmittel verkaufen, müssen Sie ein Gesundheitszeugnis oder einen Gesundheitspass vorlegen. Hierfür wenden Sie sich an das örtliche Gesundheitsamt, das die Unterlagen anfertigt. Falls Sie vorhaben, gebrauchte Produkte im Internet zu vertreiben (wie Antiquitäten oder Gebrauchtwagen), brauchen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses Dokument erhalten Sie in der Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung.
Machen Sie zu Beginn kleine Schritte, wenn Sie vorhaben einen Onlineshop zu eröffnen und darauf Ihre eigene Existenz aufzubauen. Wir empfehlen, sich nach und nach zu den beschriebenen Etappen Gedanken zu machen und diese umzusetzen. So ist es möglich, zunächst nebenberuflich einen Onlineshop zu eröffnen und den Erfolg Ihres Jungunternehmens zu analysieren. Oder Sie nutzen die etablierten Shopping-Anbieter Amazon oder eBay, um Ihr Angebot zu vertreiben und die Nachfrage zu ermitteln, bevor Sie einen eigenen Onlineshop einrichten.
Für den Erfolg Ihres Onlineshops brauchen Sie eine gute Geschäftsidee. Ob Sie Brotbackmaschinen, Strohhüte oder lieber Vasen online verkaufen möchten, ist im ersten Moment unerheblich. Vielmehr müssen Sie eine Nische finden oder vorhandene Konzepte neu umsetzen, um sich von unzähligen anderen Onlinehändlern abheben zu können. Machen Sie sich Gedanken, welche Eigenschaft Ihres Shops Sie von Ihrer Konkurrenz unterscheidet. Und noch ein Tipp: Stellen Sie nicht nur Vermutungen an, was Ihren Kunden gefallen könnte. Trauen Sie sich, Ihre Zielgruppe direkt nach den Erwartungen und Bedürfnissen zu befragen, um eine passende Strategie für Ihr Business zu erhalten.
Bewerben Sie zudem die Vorteile Ihres Angebots aktiv und leicht verständlich auf Ihren gesamten Marketingkanälen. So machen Sie Ihre Kunden auf Ihren neuen Internethandel aufmerksam und überzeugen, in Ihrem Onlineshop einzukaufen.
Um erfolgreich als Kleinunternehmer in der Online-Welt zu gründen, benötigen Sie einen gelungenen Businessplan, in dem Sie die Finanzierung Ihres Internetshops planen. Bereits in der Anfangsphase benötigen Sie finanzielle Rücklagen, um Ihren Onlinestore zu eröffnen. Das notwendige Gründungskapital muss die Gründungskosten und die laufenden Kosten für Ihren Onlineshop decken. Sehen Sie außerdem einen Puffer vor, falls Ihr neu eröffneter Internetshop Startschwierigkeiten hat.
Berechnen Sie die Kosten für Ihren Onlineshop – genauer: für die Domain und Erstellung der Website, die rechtliche Betreuung, die Herstellung, Lagerung und den Versand der Waren, das Marketing sowie weitere Posten. Die Kosten variieren hierbei je nach Produkt Ihres Onlineshops und überlegen Sie sich, wie Sie die Unternehmensfinanzierung regeln. Sie müssen die Existenzgründung Ihres Onlinehandels oftmals nicht komplett selbst stemmen, sondern können sich über Fördermittel und Zuschüsse finanzielle Unterstützung holen. Auch private Kreditgeber stellen eine Option der Finanzierung dar (z. B. über Auxmoney oder smava).
Welche Möglichkeiten Ihnen sonst noch zur Verfügung stehen, ermitteln Sie jetzt schnell und bequem online über unseren kostenlosen Finanzierungsrechner.
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, Einnahmen über Ihren Onlineshop zu generieren: Zum einen erhalten Sie Geld, weil Sie über Ihren Onlinehandel eigene Waren verkaufen. Oder Sie werden von einem Hersteller dafür entlohnt, dass Sie ihm Kunden vermitteln, die seine Produkte kaufen. Zum anderen können Sie mit Ihrem Onlineshop Geld verdienen, indem Sie Dritten (zum Beispiel Google AdSense) anbieten, auf Ihrer Website zu werben. Je nach Besucherzahl Ihres Onlineshops, der Klicks auf die jeweiligen Anzeigen oder bei jedem Verkauf der beworbenen Produkte werden Sie bezahlt.
Buchführung ist ein Thema, mit dem Sie sich intensiv auseinandersetzen sollten. Nichts kann Ihren Shop schneller in den Ruin treiben, als unsauber geführte Bücher. Im ersten Schritt müssen Sie sich überlegen, ob Sie lieber die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder die kaufmännische doppelte Buchführung machen möchten.
Die EÜR, auch einfache Buchführung genannt, ist nicht so aufwendig wie die doppelte Buchführung, da Sie – simpel gesagt – nur zwei Listen führen müssen: eine Einnahmen- und eine Ausgaben-Liste. Einnahmen wie Ausgaben müssen dabei bestimmten Rubriken zugeteilt werden (zum Beispiel Personalkosten, Rücklagen, Betriebseinahmen, etc.). Am Ende des Jahres reichen Sie diese Listen elektronisch beim Finanzamt ein.
Die doppelte Buchführung ist wesentlich komplexer. Zwar führen Sie ebenfalls Buch über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Das machen Sie jedoch für mindestens zwei Buchführungskonten, daher auch der Name „doppelte Buchführung“. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel „Buchführung für Gründer: Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen“.
Einfach klingt natürlich verlockend - besonders am Anfang. Aber gerade Gründungen im eCommerce können schnell wachsen, sodass Sie dann auf die doppelte Buchführung umstellen müssen. Treffen Sie daher diese Entscheidung nicht leichtfertig.
Damit Sie Ihren Jahresausgleich über die EÜR durchführen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Erfüllen Sie diese nicht oder Sie führen Ihr Onlinegeschäft als Kaufmann/frau im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Hilfe bei der Buchführung
Sie haben Respekt vor dem Thema Buchhaltung? BWL war nie Ihr Steckenpferd? Dann holen Sie sich einfach Hilfe. Unser Partner firma.de bietet spezielle Buchhaltungspakete an, damit Sie sich nicht mehr mit Papierkram herumschlagen müssen, sondern sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Ein Klick genügt, damit Profis Ihre Buchhaltung für Sie übernehmen. Von monatlichen Auswertungen über die Prüfung und Abstimmung Ihrer Bestände bis hin zu Kontierung Ihrer Kasse – Sie bekommen alles in einem Paket.
Wer einen Onlineshop gründen will, braucht eine geeignete Internetplattform für den Handel. Darüber läuft die gesamte Kommunikation mit Ihren Kunden. Auf der Homepage stellen Sie Ihre Waren, Ihre Dienstleistung und Ihr Unternehmen vor. Hierbei sind Sie verpflichtet, ein Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt, anzugeben. Ebenso müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Widerrufsbelehrung auf Ihrer Website veröffentlichen. Entwickeln Sie in einem nächsten Schritt das Webdesign und die mobile Version Ihres Onlineshops.
Als Onlinehändler sind Sie dazu verpflichtet, Ihrem Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen. Diese dürfen bestellte Ware auch ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Nach Erhalt der Ware müssen Sie dem Kunden den Kaufpreis erstatten. Ausnahmen gelten u. a. für:
Wichtig: Seit dem 09. Januar 2016 gelten neue Informationspflichten für Online-Händler. Sie müssen auf Ihrem Webshop auf die Möglichkeit einer Online-Schlichtung hinweisen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der IHK Saarland.
Entscheiden Sie darüber hinaus, ob Funktionen wie ein Login-geschützter Kundenbereich oder eine Artikelsuche nützlich sind. Auch überlegen Sie sich, welche Online-Bezahlsysteme Sie anbieten, sprich, ob Ihre Kunden per Sofort-Überweisung, Lastschrift oder auf Rechnung bezahlen können. Dabei haben Sie die Möglichkeit, mit PayPal die Ihnen ein standardisiertes Bezahlsystem zur Verfügung stellen.
Für die Gestaltung und Umsetzung Ihres Onlineshops empfehlen wir Ihnen, professionell an die technische Umsetzung heranzugehen. Zahlreiche Anbieter stellen Shopsysteme für Webshops bereit. Zum Teil können Sie Tools wie von den Unternehmen Jimdo, Shopify oder Wix kostenlos nutzen, um eine eigene Homepage zu erstellen. Ebenso bieten umfangreichere Baukasten-Systeme wie Ionos, Strato oder Host Europe die Einrichtung Ihres Shops gegen Gebühr an. Wenn Sie allerdings eine aufwendigere Programmierung der Website für Ihren Onlineshop planen, wenden Sie sich besser an eine professionelle Agentur.
Klingt logisch, aber vergessen Sie es nicht: Sie benötigen einen funktionierenden Internetanschluss. Viele Dienstleister bieten spezielle Tarife für Geschäftskunden an, so zum Beispiel good connected oder 1&1. In jedem Fall sollten Sie die verschiedenen Anbieter und Tarife gegenüberstellen, um den passenden zu finden.
Das Thema Sicherheit und Datenschutz ist für alle Entscheidungen, die Sie zur technischen Umsetzung Ihres Onlineshops treffen, von großer Bedeutung. Denn Sie müssen garantieren, dass Ihr Internethandel reibungslos läuft – und gleichzeitig dafür sorgen, dass die persönlichen Bestell- und Zahlungsdaten Ihrer Kunden sicher verwaltet werden. In Ihren Datenschutzbestimmungen müssen Sie Ihre Besucher darüber aufklären, welche Daten in welchem Umfang und zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden. Mittlerweile bieten spezialisierte Kanzleien bezahlbare Paketlösungen für Onlineshops an, um Ihnen bei der Erstellung und Pflege der erforderlichen Datenschutzerklärung zu helfen.
Unabhängig davon, ob Sie einen Onlineshop für Fashion oder Hundefutter eröffnen – Sie müssen den Vertrieb der angebotenen Waren organisieren. Wählen Sie ein passendes Handelsmodell aus, wie die Güter verschickt werden sollen, sobald Kunden bei Ihnen bestellen: Einerseits können Sie ein eigenes Warenlager aufbauen und mit einem Dienstleister zum Paketversand wie DHL, Hermes oder UPS kooperieren. Sämtliche Bestellungen und Retouren werden dann über Ihren Onlineshop abgewickelt.
Andererseits können Sie mit Ihrem Onlineshop ein sogenanntes Dropshipping oder Zwischengeschäft betreiben. Hierbei stellen Sie als Onlinehändler den Kontakt zwischen Hersteller und Kunden her: Sie vermitteln die Bestellinformationen an den Hersteller, der wiederum den Versand in die Wege leitet. Beispielhaft nutzen Onlineshops wie ALSO oder yategodas Dropshipping-Prinzip und vertreiben so jeweils über 100.000 Produkte. Mit diesem Handelsmodell sparen Sie als selbstständiger Internethändler Zeit und Ressourcen und können Ihre Energie stattdessen in das Marketing für Ihren Onlineshop investieren.
In jedem Fall raten wir Ihnen zu einer Absicherung Ihres E-Commerce-Unternehmens durch geeignete Versicherungen für den Online- und Versandhandel: Die Betriebshaftpflicht und die Geschäftsversicherung bieten Ihnen einen umfassenden Schutz für Ihren Onlineshop. Bei Finanzchef24 können Sie die beiden Firmenversicherungen kostenlos und unverbindlich nach Preis-Leistungs-Kriterien vergleichen und direkt abschließen. Gut zu wissen: Einige Versicherer bieten Gründerrabatte bis zu 50 Prozent.
Die Finanzchef24-Experten beraten Sie gerne kostenfrei in einer individuellen Bedarfsanalyse, welche weiteren Absicherungen Sie für Ihr Start-up benötigen.
Eine Ihrer zentralen Aufgaben als Onlinehändler ist es, Marketing für Ihren Webshop zu betreiben: Sie müssen Ihren neu eröffneten Onlineshop bekannt machen und daran arbeiten, eine eigene Marke im Internet aufzubauen. Ein erstes Etappenziel: Die Kunden sollten die Website Ihres Onlineshops finden. Deshalb müssen Sie die Inhalte für Suchmaschinen wie Google oder Bing optimieren.
Weitere Marketing-Maßnahmen helfen Ihnen, Kunden für Ihren Onlineshop zu gewinnen: Vermitteln Sie auf Ihrer Homepage Auszeichnungen wie das TÜV-Zertifikat oder das Trusted Shops-Gütesiegel, um sich vertrauenswürdig zu zeigen. Sammeln Sie positive Kundenbewertungen und verwenden Sie diese für Ihre Werbung. Zudem erregen Sie mit Gutscheinen und Gewinnspielen die Aufmerksamkeit Ihrer Kunden.
Rühren Sie auch abseits Ihrer Homepage die Werbetrommel: Wägen Sie ab, welche der zahlreichen Werbe- und Kommunikationsformen sich für Ihren Onlineshop eignen. Lohnt sich ein monatlicher Newsletter oder ein Social-Media-Auftritt? Sie müssen nicht auf jedem Social-Media-Kanal vertreten sein, sondern nur dort, wo Sie Ihre Zielgruppe antreffen. Konzentrieren Sie sich zu Beginn auf wenige, aber für Ihr Business wichtige Werbekanäle und testen Sie dann nach und nach weitere Marketingmaßnahmen. Bedenken Sie, dass dabei nicht nur die Höhe Ihrer Werbekosten entscheidend ist, sondern auch die Qualität Ihrer Werbemittel beispielsweise Ihrer Produktfotos. Holen Sie sich gegebenenfalls externe Unterstützung oder besuchen Sie einen Kurs zum Erlernen notwendiger Skills.
Wichtige Ratschläge und Hinweise zu den Strategien, Ihren Onlineshop zu bewerben, erhalten Sie in unserem Themenbereich Marketing für Start-ups. Auch haben wir die essenziellen Schritte zur Existenzgründung in der Checkliste Onlineshop eröffnen für Sie zusammengefasst, die Sie sich am Seitenanfang kostenfrei herunterladen können. Im Gründerbereich von Finanzchef24 erhalten Sie weitere ausführliche Informationen zur Existenzgründung allgemein: Die Themen reichen von der Gründungsplanung über den Start Ihrer Geschäftstätigkeit bis hin zur späteren Unternehmensführung.
Autorin: Barbara Schweigert, Cynthia Henrich, aktualisiert am 11.01.2021