Gründung & Geschäftsideen

Selbstständig im Handwerk

Sie möchten sich mit einem eigenen Handwerksbetrieb selbstständig machen? Dann gibt es mehrere Punkte, die Sie unbedingt vor und während der Gründungsphase beachten sollten. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, damit Ihrer erfolgreichen Existenzgründung im Handwerk nichts im Weg steht.

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Unabhängig davon, ob Sie einen Handwerksbetrieb neu gründen, eine bereits bestehende Handwerksfirma übernehmen oder sich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit in dieser Branche entscheiden: Wenn Sie sich im Handwerk selbstständig machen wollen, dann sollten Sie folgenden Fragen nachgehen:

1. Besteht für Selbstständige in meinem Handwerksberuf eine Meisterpflicht?

Ob ein Meisterabschluss die Voraussetzung für die Gründung Ihres Handwerksbetriebs ist, kommt ganz darauf an, in welchem Handwerk Sie sich selbstständig machen wollen. Man unterscheidet hier zwischen zulassungspflichtigen Handwerksberufen und zulassungsfreien Handwerksberufen. Eine dritte Kategorie bilden die handwerksähnlichen Berufe. Informieren Sie sich deshalb vorab in unserem Artikel zur Meisterpflicht im Handwerk über die Regelungen und ob diese Sie betreffen oder ob Sie diese umgehen können.

2. Welche Handwerkskammer ist für mich zuständig?

Je nach Standort Ihres Betriebs ist eine bestimmte Handwerkskammer für Sie zuständig. Wenn Sie einen Handwerksbetrieb gründen, müssen Sie in die verantwortliche Kammer eintreten. Dort wird Ihre Selbstständigkeit im Handwerk schriftlich festgehalten.

Sie können die Kammer schon zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit im Handwerk als Anlaufstelle nutzen und sich zum Beispiel in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten beraten lassen. Auch in einer späteren Phase Ihrer Betriebsgründung steht Ihnen die Handwerkskammer zur Seite. In unserem Artikel zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer erfahren Sie, welche Leistungen sie konkret erbringt.

3. Wie finanziere ich mein Vorhaben?

Einer der wichtigsten Punkte, wenn Sie sich als Handwerker selbstständig machen möchten, ist die Unternehmensfinanzierung. Rechnen Sie zunächst durch, wieviel Kapital Sie benötigen, um Ihr Vorhaben umzusetzen. In den meisten Fällen reicht dazu das vorhandene Eigenkapital nicht aus.

Neben Krediten und externen Investoren gibt es eine große Anzahl an anderen Förderungsmöglichkeiten speziell für Handwerker, die Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen. Erkundigen Sie sich nach den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und stellen Sie einen Finanzplan auf, damit Ihr neuer Betrieb finanziell auf sicheren Beinen steht.

4. Wie organisiere ich meinen Handwerksbetrieb?

Gerade die Büroorganisation ist für Handwerksbetriebe eine lästige Angelegenheit. Noch während der Gründung werden Sie als Handwerker so einige Stunden im Büro verbringen. Schließlich müssen Sie sich in die Betriebsführung erst einarbeiten. Als Selbstständiger haben Sie neben der handwerklichen Tätigkeit unter anderem folgende Büroarbeiten zu erledigen:

  • Erstellen von Angeboten und Rechnungen für Kunden
  • Festhalten der Zeiten und Einsatzplanung
  • Planen von Kundenterminen und Besichtigungen
  • Dokumentation der Kundenaufträge
  • Personalplanung und -führung
  • und vieles mehr

Für die Büroorganisation gehen somit mehrere Stunden pro Woche verloren, die Sie als Handwerker sicherlich lieber in Bauprojekte investieren. Aber die gute Nachricht ist: Mittlerweile ist auch in der Handwerksbranche die Digitalisierung vorangeschritten. So haben Sie als selbstständiger Handwerker die Möglichkeit, den lästigen Papierkram mit wenigen Klicks auf dem Computer oder Handy zu erledigen.

Beispielsweise bietet ToolTime bereits eine vollumfassende Handwerkersoftware an, die speziell für die Bedürfnisse kleinerer und mittlerer Handwerksbetriebe geschaffen ist. Dadurch sparen Sie sich eine Menge Zeit am Schreibtisch mit Outlook-Programmen und können ganz einfach Ordnung in Ihren Unterlagen schaffen. Als Selbstständiger im Handwerk sollten Sie auf jeden Fall die kostenlose Demo von ToolTime buchen - es lohnt sich!

5. Wie sorge ich privat vor und wie sichere ich meinen Betrieb ab?

Als selbstständiger Handwerker ändern sich die Konditionen Ihrer Sozialversicherungen grundlegend. Zum Beispiel müssen Sie sich krankenversichern – entweder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse oder über eine private Krankenversicherung. Informieren Sie sich zu den einzelnen Versicherungsarten sowie den Beiträgen und Leistungen. Wir haben die wichtigsten Fakten zur Risikovorsorge für Selbstständige im Handwerk für Sie zusammengestellt.

Über die private Vorsorge hinaus sollten Sie sich Gedanken zu Ihrer betrieblichen Absicherung machen: Es kann schnell passieren, dass Ihnen im Arbeitsalltag ein kleiner, aber teurer Fehler unterläuft. Oder dass Sie als Jungunternehmer selbst mit Schäden zu kämpfen haben – sei es, dass Ihr Betriebsinventar beschädigt wird oder eine dringend benötigte Maschine ausfällt. Schließen Sie für solche Schadensfälle die passenden Gewerbeversicherungen für selbstständige Handwerker ab, die die Kosten übernehmen. Falls Sie Ihren individuellen Versicherungsbedarf prüfen möchten, können Sie gerne eine unverbindliche und kostenfreie Expertenanalyse bei Finanzchef24 anfordern.

Allen voran bietet die Betriebshaftpflicht einen besonders wichtigen Versicherungsschutz für Ihr Jungunternehmen: Sie trägt die Kosten, um Personen- oder Sachschäden auszugleichen, die Sie oder Ihre Mitarbeiter bei einem Dritten verursachen. Bei Finanzchef24 können Sie sich über die Angebote der Versicherer informieren, die beste Preis-Leistung für die Firmenversicherung Ihres Betriebs kostenlos errechnen und gleich online abschließen. Einige Versicherer gewähren sogenannte Gründerrabatte - bis zu 50 Prozent.

6. Sämtliche Fragen geklärt? Startschuss mit der Gewerbeanmeldung

Damit Sie mit Ihren selbstständigen Handwerkstätigkeiten loslegen können, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Wenden Sie sich dazu an das Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, die Sie als Standort für Ihren Betrieb ausgewählt haben. Dort müssen Sie Ihre Handwerkskarte vorlegen und den Gewerbeschein beantragen.

Autorin: Barbara Schweigert, Stand: 29.08.2019