Gründung & Geschäftsideen

Ihr Weg in die Selbstständigkeit

Eintragung in die Handwerksrolle

Wenn Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen möchten, müssen Sie Ihren Betrieb in die Handwerksrolle eintragen: Erst nach diesem Schritt können Sie Ihr Gewerbe anmelden und unternehmerisch tätig werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, was zur Eintragung in die Handwerksrolle zu beachten ist und wie Sie sie erfolgreich durchführen.

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1. Welchen Hintergrund hat die Eintragung in die Handwerksrolle?

Ihre zuständige Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in dem die Betriebsinhaber aller Unternehmen aus Ihrem Kammerbezirk aufgeführt sind – sofern das ausgeübte Handwerk zulassungspflichtig ist. So schreibt es das Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) in Anlage A vor.

Der Hintergrund: Bestimmte handwerkliche Tätigkeiten sind besonders gefahrenreich und erfordern eine hohe fachliche Ausbildung. Dazu gehören unter anderem die Arbeiten eines Elektrotechnikers, Zimmerers oder Dachdeckers sowie die gesundheitlichen Dienstleistungen eines Zahntechnikers. Daher sind an eine Betriebsgründung in zulassungspflichtigen Handwerken strikte Voraussetzungen geknüpft. Die erste bürokratische Hürde ist gemeistert, wenn Sie Ihr Unternehmen in die Handwerksrolle eingetragen haben.

Tipp!

Wir stellen Ihnen eine Übersicht über die zulassungspflichtigen Handwerksberufe bereit. Überdies erhalten Sie auf der Seite zur Meisterpflicht im Handwerk weitere Informationen – auch dazu, wie Sie sich ohne Meisterabschluss in einem geschützten Handwerksberuf selbstständig machen können.

2. Die Eintragung in die Handwerksrolle – für wen ist sie Pflicht?

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist für Sie verpflichtend, wenn Sie:

  1. in einem zulassungspflichtigem Handwerk gründen – zum Beispiel wenn Sie eine eigene Bäckerei eröffnen oder sich als Elektriker selbstständig machen möchten
  2. und ein stehendes Gewerbe betreiben möchten. Als stehendes Gewerbe wird jedes Handwerksunternehmen bezeichnet, das einen festen Betriebssitz hat.

3. Wie funktioniert die Eintragung in die Handwerksrolle?

3.1. Mit der zuständigen Handwerkskammer Kontakt aufnehmen

Informieren Sie sich zunächst, welche Handwerkskammer für Ihren neuen Betrieb zuständig ist. Dies ist abhängig von der Region, in der Sie gründen. Wenn Sie Ihre Anlaufstelle direkt ermitteln möchten, können Sie die Liste mit den Kontaktdaten der Handwerkskammern in Deutschland kostenlos herunterladen und zu Rate ziehen.

Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Handwerkskammer, auf welchem Wege Sie die Eintragung in die Handwerksrolle vornehmen sollen. In der Regel ist erwünscht, dass Sie persönlich erscheinen – da Sie die Formulare unterschreiben müssen. Manche Handwerkskammern – wie die Handwerkskammer Schwaben – bieten aber auch einen digitalen Service: Hier können Sie Ihren Antrag auf die Eintragung in die Handwerksrolle online stellen. Anschließend schicken Sie den Antrag unterschrieben und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen per Post an die Kammer.

3.2. Qualifikationen nachweisen und Antrag stellen

Für die Eintragung in die Handwerkskammer müssen Sie für sich beziehungsweise für Ihren Betriebsleiter einen Meisterabschluss oder eine gleichwertige fachliche Qualifikation nachweisen. Dazu legen Sie ein Abschlusszeugnis der Meisterausbildung in Ihrem Gewerk, ein Zertifikat als Industriemeister oder ein Hochschul-Diplom vor. Alternativ können Sie eine Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung beantragen. Wollen Sie zum Beispiel die Altgesellenregelung nutzen, müssen Sie Ihre Berufserfahrung und leitende Stellung belegen.

Darüber hinaus fordert Ihre Handwerkskammer mitunter, dass Sie Ihren aktuellen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vorzeigen. Eventuell ist eine gültige Aufenthaltsbescheinigung oder ein Gesellschaftervertrag erforderlich. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrer Handwerkskammer nach den benötigten Unterlagen.

4. Was kostet die Eintragung in die Handwerksrolle?

Für die Eintragung bei der Handwerkskammer fallen Gebühren an. Die Höhe legt Ihre zuständige Handwerkskammer in ihrem Gebührenverzeichnis fest. So kommt es zu regionalen Unterschieden. In der Regel liegen die Kosten zwischen 50 und 200 Euro, wenn Sie als Alleininhaber Ihren neuen Betrieb eintragen. Ein Kostenbeispiel: Die Handwerkskammer Bremen legt für Einzelunternehmer einen Gebührentarif von 75 Euro fest.

Handelt es sich um ein Unternehmen mit Betriebsleiter oder eine Personengesellschaft mit mehreren Teilhabern sind die Kosten höher. Auch für spätere erhebliche Änderungen der Eintragung – zum Beispiel wenn sich die Rechtsform Ihres Betriebs ändert – müssen Sie mitunter Gebühren entrichten. Hier verlangt die Handwerkskammer für München und Oberbayern beispielsweise 30 Euro.

5. Welche Schritte folgen nach der Eintragung in die Handwerksrolle?

Wenn Sie Ihren Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen haben, erhalten Sie Ihre Handwerkskarte. Mit diesem Dokument in Ihren Händen können Sie Ihren Weg zur Selbstständigkeit im Handwerk einen Schritt weiter gehen – nämlich zum Gewerbeamt. Hier führen Sie die Gewerbeanmeldung für Ihren Handwerksbetrieb durch.

Barbara Schweigert, Stand: 08.08.2022