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Wer als Selbstständiger überwiegend oder ausschließlich im Büro arbeitet, scheint auf den ersten Blick nur wenige Risiken zu haben. Doch ist die richtige Absicherung für Bürobetriebe unentbehrlich. Denn: Was ist, wenn Sie einen Kunden falsch beraten und so einen finanziellen Schaden verursachen? Was, wenn Ihre komplette Büroeinrichtung bei einem Brand zerstört wird? Oder wenn einer Ihrer Kunden in Ihrem Büro über ein Kabel stolpert und sich verletzt? Folgende Versicherungen für Büros bieten Ihnen in solchen Fällen finanzielle Sicherheit und schützen Ihre Existenz:
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist jedem Selbstständigen zu empfehlen. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen.
Die Inhaltsversicherung versichert Geschäftsinventar sowie Waren gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm/Hagel und Leitungswasser und ist vor allem Betrieben zu empfehlen.
Mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind sogenannte echte Vermögensschäden abgedeckt. Sie ist essenziell für die meisten Beratungs- und Dienstleistungsberufe.
Nicht nur im Privat- sondern auch im Gewerbebereich ist die Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Denn schnell kommt es zu einem unerwarteten Rechtsstreit.
EDV-Ausstattung und elektronische Anlagen: Wer für seine selbstständige Tätigkeit hochwertige Elektronik besitzt, dem ist die Elektronikversicherung anzuraten.
Die Cyber-Versicherung übernimmt finanzielle Schäden, die Ihrem Unternehmen aufgrund von Cyberattacken, etwa einem Hackerangriff oder Virus, entstehen.
eKomi-Bewertung vom 27.11.2024
eKomi-Bewertung vom 28.11.2024
Auch im Büro kann es schnell passieren, dass einem Dritten ein Schaden zugefügt wird – sei es an dessen Gesundheit (Personenschaden) oder an dessen Eigentum (Sachschaden). Da alle Unternehmen in Deutschland für Schäden, die sie verursachen, haftbar gemacht werden können, sollten sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Diese übernimmt Schadensersatzansprüche Dritter. Zudem wehrt die Versicherung an den Bürobetrieb gestellte Ansprüche, die nicht berechtigt sind, ab.
Die Reinigungskraft eines Bürobetriebs lässt ihren Wischeimer auf dem Gang stehen. Ein Kunde übersieht den Eimer, stolpert darüber und stürzt unglücklich. Dabei bricht er sich das Handgelenk. Die Versicherung des Büros kommt für die Behandlungskosten auf.
Ein Notar stößt versehentlich seine Kaffeetasse um. Der Kaffee fließt über einen wichtigen Vertrag. Dieser muss deshalb neu ausgestellt und erneut unterschrieben werden. Dazu müssen die Unterzeichner anreisen. Die Kosten dafür trägt die Betriebshaftpflicht des Bürobetriebs.
Für ein wichtiges Meeting mit einem Kunden hat ein kleiner Bürobetrieb einen Beamer gemietet. Beim Aufbau lässt ein Mitarbeiter diesen versehentlich fallen. Die Versicherung des Büros kommt für den entstandenen Schaden auf.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihren Bürobetrieb aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Wenn Sie einen Bürobetrieb haben, sind Sie für einen reibungslosen Arbeitsablauf auf Ihr Büroinventar angewiesen. Dazu gehören zum Beispiel Computer, Bildschirme, Telefone, Büromöbel und vieles weiteres. Die Inhaltsversicherung sichert Ihr Inventar gegen bestimmte Risiken – nämlich gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser – ab. Tritt ein Schaden auf, kann das auch bedeuten, dass Sie Ihr Büro für einige Zeit schließen müssen. Und das verursacht enorme zusätzliche Kosten. Allerdings kann die Versicherung um eine sogenannte Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden, die in diesem Fall einspringt.
Bei einem Wasserrohrbruch werden die Büroräume eines Dienstleisters für Planung und Projektmanagement über Nacht unter Wasser gesetzt. Dabei wird der Server des Büros stark beschädigt. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten.
Ein Kurzschluss an einem Drucker verursacht im Büro eines Wirtschaftsprüfers einen Brand. Die herbeigerufene Feuerwehr kann nicht verhindern, dass das Gebäude komplett ausbrennt. Der Wirtschaftsprüfer muss für einige Zeit ein anderes Büro anmieten. Seine Versicherung kommt für neues Inventar sowie die Miete auf und sichert somit die Existenz des Wirtschaftsprüfers.
Einbrecher schleichen sich in die Büroräume eines Rechtsanwalts ein und stehlen Computer und Monitore. Außerdem reißen sie bei ihrer Suche nach Diebesgut mehrere Möbelstücke um und beschädigen diese dabei. Die Inhaltsversicherung kommt für die Kosten auf.
Für viele Bürobetriebe ist auch eine Versicherung gegen echte Vermögensschäden empfehlenswert. Die sogenannte Vermögensschadenhaftpflicht versichert Schäden, die rein finanzieller Natur sind und beispielsweise bei einer falschen Beratung oder einer Fehlplanung entstehen können. Diese Gewerbeversicherung ist deshalb besonders wichtig für beratende Berufe (unter anderem Unternehmensberater) und viele Dienstleister (etwa Übersetzer, Ingenieure oder ITler). Für einige Bürobetriebe wie beispielsweise Rechtsanwaltskanzleien, Notare oder Steuerberatungsunternehmen ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar Pflicht.
Ein Dolmetscher übersetzt ein entscheidendes Wort in einem Buch falsch. Das wird jedoch erst bemerkt, als viele Exemplare bereits gedruckt sind. Sie müssen in der Folge erneut gedruckt werden. Die Zusatzkosten übernimmt die Versicherung des Übersetzungsbüros.
Das Büro eines Immobilienmaklers wird beauftragt, ein Gutachten über den Wert eines Grundstückes zu erstellen. Dabei passiert ein Fehler und der Besitzer erhält in der Folge deutlich zu wenig dafür. Als dies klar wird, fordert er den entstandenen Schaden vom Gutachter zurück. Die Vermögensschadenhaftpflicht des Maklers trägt die Kosten.
Ein Nachlassverwalter sichert das Erbe eines Verstorbenen nicht richtig. Als es an die rechtmäßigen Erben ausbezahlt werden soll, fehlen erhebliche Summen. Die Erben fordern Regress vom Nachlassverwalter, seine Versicherung springt ein.
Eine weitere wichtige Versicherung für alle Bürobetriebe ist der Firmenrechtsschutz. Denn ob ein Rechtsstreit mit Mitarbeitern, dem Vermieter oder anderen Personen – ein Gerichtsverfahren kann teuer werden. Wer dann einen Rechtsschutz hat, ist auf der sicheren Seite. Die Versicherung übernimmt für den Bürobetrieb im Falle einer Auseinandersetzung Anwalts-, Gutachter-, Prozesskosten und weitere Auslagen.
Der Leiter einer Unternehmensberatung entlässt einen Mitarbeiter noch während der Probezeit, weil er unpünktlich war und seine Aufgaben nicht zufriedenstellend erledigt hat. Das erklärt er ihm auch in einem Abschlussgespräch. Daraufhin verklagt der Mitarbeiter den Bürobetrieb mit der Begründung, er sei nicht nur gekündigt sondern auch beleidigt worden. Der Rechtsschutz des Bürobetriebs trägt die Kosten des Verfahrens.
Eine Werbeagentur zieht in größere Räumlichkeiten um. Ihr ehemaliger Vermieter beschuldigt den Bürobetrieb, mehrere Türen stark beschädigt zu haben und weigert sich deshalb, die hinterlegte Kaution auszuzahlen. Es kommt zu einem Rechtsstreit, dessen Kosten die Versicherung des Bürobetriebs übernimmt.
Ein Angestellter einer Rechtsanwaltskanzlei fährt mit dem Auto zu einem Treffen mit einem Mandanten. Ein anderer Verkehrsteilnehmer beschuldigt ihn in der Folge, einen Blechschaden verursacht zu haben. Der Streit landet vor Gericht. Die Kosten trägt der Firmenrechtsschutz für den Bürobetrieb.
Für Bürobetriebe, die mit teuren elektronischen Geräten arbeiten (hochwertigen Computern, großen Servern, einer wertvollen Telefonanlage), ist eine weitere Versicherung für Bürobetriebe empfehlenswert: die Elektronikversicherung. Diese Versicherung für Büros beinhaltet eine sogenannte Allgefahrendeckung. Das bedeutet, bis auf wenige explizit genannte Ausschlüsse (wie zum Beispiel Verschleiß oder vorsätzliche Beschädigung) sind sämtliche Schadensszenarien abgesichert. Häufig wird elektronisches Equipment beispielsweise durch Bedienungsfehler beschädigt oder gar zerstört. Die Elektronikversicherung kann in unserem Online-Rechner über die Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen werden.
Tipp: Sollten Sie bereits eine Inhaltsversicherung und eine Elektronikversicherung haben, sollte die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung um den Wert des elektronischen Equipments reduziert werden. So ist gewährleistet, dass keine unnötige Doppelversicherung besteht.
Ein Mitarbeiter eines Bürobetriebs legt Papier falsch in einen Drucker ein. Ein Papierstau entsteht. Als der Mitarbeiter diesen beheben möchte, wird der Drucker erheblich beschädigt. Die Versicherung des Büros kommt für die Reparaturkosten auf.
Ein IT-Dienstleister stößt ein Wasserglas auf seinem Schreibtisch um. Das Wasser fließt in die Tastatur seines Laptops, der in der Folge nicht mehr funktioniert. Die Elektronikversicherung seines Bürobetriebs begleicht den Schaden.
Bei einem Hochwasser wird das Büro einer PR-Agentur überschwemmt. Da der Geschäftsführer eine Elektronikversicherung abgeschlossen hat, erhält er den Neuwert der Elektronik in seinem Büro von der Versicherung zurück.
Bei Unklarheiten oder Fragen zu Versicherungsangeboten können Sie uns jederzeit kontaktieren. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns per E-Mail sowie per Telefon von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter unserer Servicenummer 089 716 772 999.
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