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Vermögens­schaden­haftpflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter

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Die Vermögensschaden­haftpflicht auf einen Blick

Die Vermögensschadenhaft­pflicht ist eine Versicherung für Unternehmer und Freiberufler, die von Berufs wegen andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Sie bietet umfassenden Schutz, wenn Ihr Kunde einen durch Sie verursachten finanziellen Schaden – einen sogenannten echten Vermögenschaden – erleidet. Für viele freie Berufe ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.

Folgende Schadensarten sind im Versicherungsschutz enthalten:

Versicherte Haftpflicht&shyschäden:

Versicherte Haftpflicht­schäden:

  • Planungsfehler
  • Falschberatung
  • Fristversäumnis
  • Programmierfehler
Versicherte Eigen­schäden:

Versicherte Eigen­schäden:

  • Rufschädigung & Vertrauens­schäden durch Mitarbeiter
  • D&O-Versicherung für Manager

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 17.11.2024

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bei 2.755 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

1. Vermögens­schaden­haftpflicht bei Haus- und Grundstücks­verwaltung dringend empfohlen

Ob die Verwaltung der Mietverträge, Erstellung der Neben­kosten­abrechnung oder die Wartung und Inspektion der Immobilien – Ihr Einsatz­gebiet als Haus- und Grundstücks­verwalter ist vielfältig und anspruchsvoll. Ihre verantwortungs­volle Tätigkeit ist mit vielen Risiken behaftet. Ein kleiner Fehler Ihrerseits – wie etwa eine Fristversäumnis – genügt und den Immobilien­eigentümern entsteht ein finanzieller Schaden. Ohne eine Vermögens­schaden­haftpflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter, die solche echten Vermögens­schäden abdeckt, müssen Sie dafür aufkommen.

Seit 01. August 2018 ist die Berufs­haftpflicht (= Vermögens­schaden­haftpflicht) eine Pflicht­versicherung

Für Immobilien­kredit­vermittler ist der Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung bereits seit 21. März 2016 verpflichtend. Seit dem 01. August 2018 gilt dies gemäß § 34c der Gewerbeordnung auch für Immobilien­verwalter. Neben der Berufs­haftpflicht bzw. Vermögens­schadenhaft­pflicht ist für Hausverwalter außerdem ein Sachkunde­nachweis für die Berufs­zulassung erforderlich.

2. Was sollte eine Vermögens­schaden­haftpflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter abdecken?

Oberstes Gebot ist, dass Ihre Vermögens­schaden­haftpflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter die Tätigkeiten abdeckt, die Sie auch durchführen. Einerseits ist es wichtig, dass Sie beim Abschluss der Versicherung dies­bezüglich genaue Angaben machen. Sonst kann es sein, dass Ihr Versicherer im Schadens­fall nicht einspringt. Anderseits zahlen Sie bei der Haftpflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter auch nur für die Risiko­absicherung, die Sie wirklich benötigen.

Als Haus­verwalter ist eine Berufs­ausbildung nicht zwingend notwendig. Deshalb lässt sich nicht einheitlich sagen, welche Tätigkeiten ein Haus- und Grundstücks­verwalter tatsächlich übernehmen muss. In der Regel sieht der Aufgaben­bereich jedoch zwei übergeordnete Teil­gebiete für die Arbeit als Haus­verwalter vor: die kaufmännische und die technische Verwaltung.

Zum Aufgaben­gebiet des Haus­verwalters gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:

Kauf­männische Verwaltung:

Kauf­männische Verwaltung:

Anpassung der Mieten (Staffel­vereinbarung), Verwaltung von Miet­verträgen, Erstellung von Nebenkosten­abrechnungen, Prüfung monetärer Vorgänge, usw.

Technische Verwaltung

Technische Verwaltung

Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (zum Beispiel Aufzug, Heizung), Überwachung von Dienstleistern (wie Gärtner, Hausmeister, Winter­dienst, Gebäude­reiniger), allgemeine Wartung und Inspektion, Modernisierungs­arbeiten (in Absprache mit dem Eigentümer) und dergleichen.

3. Vermögens­schaden­haftpflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter bei Tätigkeits­erweiterung anpassen

Haben Sie sich gerade erst als Haus- und Grundstücks­verwalter selbstständig gemacht, erweitert sich Ihr Tätigkeits­bereich möglicherweise erst nach und nach. Denken Sie deshalb daran, neu hinzugekommene Arbeiten nachträglich in den Versicherungs­vertrag mit aufzunehmen. So sind Sie in jedem Fall optimal abgesichert und umgehen eine Unterversicherung.

4. Welche Schäden übernimmt die Vermögens­schaden­haftpflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter?

Leistungen im Überblick:

Leistungen im Überblick:

  • haftet bei Schadens­ersatz­ansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • versichert Sie und Ihre Mitarbeiter
  • greift bei rein finanziellen Schäden
Mögliche Schadensfälle von Hausverwaltern:

Mögliche Schadensfälle von Hausverwaltern:

  • Mehrfachvermietung
  • Versäumte Termine, die zu finanziellen Schäden beim Eigentümer führen (z. B. fällige Wartung mit anschließendem Schaden)
  • Verjährung von Mietforderungen
  • Umlagen werden nicht erhoben
  • Erstellung fehlerhafter Abrechnungen

Schadensbeispiele

Doppelte Vermietung

Doppelte Vermietung

Ein Haus- und Grundstücks­verwalter ist mit der Neu­vermietung einer Wohnung beauftragt. Aufgrund eines Eingabe­fehlers im Computer ist nicht vermerkt, dass er bereits einen Mieter gefunden und diesem zugesagt hat. Er lädt einen weiteren Interessenten ein und gibt diesem ebenfalls eine Zusage. Beide Miet­parteien gehen daraufhin vor Gericht, um zu klären, wer einziehen darf. Die Gerichts­kosten sowie die Schadens­ersatz­forderungen der Verlierer­partei muss der Hausverwalter übernehmen. Seine Versicherung springt ein.

Versäumter Wartungs­termin

Versäumter Wartungs­termin

Der jährliche Wartungs­termin für die Heizungs­anlage einer Wohnanlage steht an. Jedoch versäumt es der Haus­verwalter, einen Termin mit der Inspektions­firma zu machen. Deshalb wird ein Defekt am Heizungs­system nicht erkannt. Als es Winter wird und die Bewohner ihre Heizungen aufdrehen wollen, geschieht nichts. Aufgrund der Kälte und der Schwere des Defekts, müssen alle Haus­bewohner ausquartiert werden, bis der Schaden behoben ist. Die Versicherung des Haus­verwalters übernimmt die Kosten.

5. Höhe der Versicherungs­summe und Kosten

Wie hoch Sie die Versicherungs­summe Ihrer Haft­pflicht für Haus- und Grundstücks­verwaltung ansetzen sollten, hängt von einigen Faktoren ab. So ist zum Beispiel ausschlag­gebend, ob und wenn ja wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigen. Des Weiteren spielt der Deckungs­umfang, sprich die Tätigkeiten, die Sie absichern möchten, eine wichtige Rolle. Generell gesagt – Ihre Versicherungs­summe muss Ihrem persönlichen Berufs­risiko für mögliche Schäden entsprechen.

Die genannten Faktoren wirken sich schließlich darauf aus, wie viel Ihre Vermögens­schadenhaft­pflicht für Haus- und Grundstücks­verwalter kostet. Nutzen Sie einfach unseren kosten­freien Online-Rechner, um den für Sie passenden Tarif zu finden. Mit diesem können Sie problemlos Haftpflicht­versicherungen verschiedener Versicherer vergleichen – und direkt online abschließen. Oder Sie lassen sich unverbindlich und kostenlos ein Angebot erstellen.

Haben Sie vorab Fragen? Unsere Versicherungs­experten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – per E-Mail oder unter unserer Service­nummer 089 716 772 999.

6. Sonderkündigungs­recht Ihrer Vermögensschaden­­haftpflicht bei Geschäftsaufgabe

Sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

7. Weitere wichtige Versicherungen für Haus- und Grundstücks­verwalter

Tipp der Finanzchef24-Experten:

  • Schützen Sie sich im Fall eines Rechts­streits – mit einer Rechts­schutz für Selbstständige.
  • Sorgen Sie für den Fall einer Beruf­sunfähigkeit vor – mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung.

Fordern Sie jetzt eine individuelle Bedarfs­analyse an. Wir ermitteln auf Basis Ihrer Angaben zu Ihrem Betrieb, welche Gewerbe­versicherungen Sie benötigen. Dieser Service ist selbst­verständlich kostenfrei.

Sind Sie bereits versichert? Gerne überprüfen wir, ob sich für Sie ein Versicherungs­wechsel lohnt. Möglicher­weise hat sich Ihr Risiko geändert oder es gibt die selben Leistungen für einen geringeren Versicherungs­beitrag. Wir finden passende Angebote für Sie und kündigen im Zuge eines Wechsels auf Wunsch bei Ihrem alten Versicherer. So sparen Sie sich Geld und Zeit.

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