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Die Vermögensschadenhaftpflicht ist eine Versicherung für Unternehmer und Freiberufler, die von Berufs wegen andere beraten oder fremde Vermögensinteressen wahrnehmen. Sie bietet umfassenden Schutz, wenn Ihr Kunde einen durch Sie verursachten finanziellen Schaden – einen sogenannten echten Vermögenschaden – erleidet. Für viele freie Berufe ist die Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Hausverwalter.
Ob die Verwaltung der Mietverträge, Erstellung der Nebenkostenabrechnung oder die Wartung und Inspektion der Immobilien – Ihr Einsatzgebiet als Haus- und Grundstücksverwalter ist vielfältig und anspruchsvoll. Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit ist mit vielen Risiken behaftet. Ein kleiner Fehler Ihrerseits – wie etwa eine Fristversäumnis – genügt und den Immobilieneigentümern entsteht ein finanzieller Schaden. Ohne eine Vermögensschadenhaftpflicht für Haus- und Grundstücksverwalter, die solche echten Vermögensschäden abdeckt, müssen Sie dafür aufkommen.
Für Immobilienkreditvermittler ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bereits seit 21. März 2016 verpflichtend. Seit dem 01. August 2018 gilt dies gemäß § 34c der Gewerbeordnung auch für Immobilienverwalter. Neben der Berufshaftpflicht bzw. Vermögensschadenhaftpflicht ist für Hausverwalter außerdem ein Sachkundenachweis für die Berufszulassung erforderlich.
Oberstes Gebot ist, dass Ihre Vermögensschadenhaftpflicht für Haus- und Grundstücksverwalter die Tätigkeiten abdeckt, die Sie auch durchführen. Einerseits ist es wichtig, dass Sie beim Abschluss der Versicherung diesbezüglich genaue Angaben machen. Sonst kann es sein, dass Ihr Versicherer im Schadensfall nicht einspringt. Anderseits zahlen Sie bei der Haftpflicht für Haus- und Grundstücksverwalter auch nur für die Risikoabsicherung, die Sie wirklich benötigen.
Als Hausverwalter ist eine Berufsausbildung nicht zwingend notwendig. Deshalb lässt sich nicht einheitlich sagen, welche Tätigkeiten ein Haus- und Grundstücksverwalter tatsächlich übernehmen muss. In der Regel sieht der Aufgabenbereich jedoch zwei übergeordnete Teilgebiete für die Arbeit als Hausverwalter vor: die kaufmännische und die technische Verwaltung.
Anpassung der Mieten (Staffelvereinbarung), Verwaltung von Mietverträgen, Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, Prüfung monetärer Vorgänge, usw.
Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (zum Beispiel Aufzug, Heizung), Überwachung von Dienstleistern (wie Gärtner, Hausmeister, Winterdienst, Gebäudereiniger), allgemeine Wartung und Inspektion, Modernisierungsarbeiten (in Absprache mit dem Eigentümer) und dergleichen.
Haben Sie sich gerade erst als Haus- und Grundstücksverwalter selbstständig gemacht, erweitert sich Ihr Tätigkeitsbereich möglicherweise erst nach und nach. Denken Sie deshalb daran, neu hinzugekommene Arbeiten nachträglich in den Versicherungsvertrag mit aufzunehmen. So sind Sie in jedem Fall optimal abgesichert und umgehen eine Unterversicherung.
Ein Haus- und Grundstücksverwalter ist mit der Neuvermietung einer Wohnung beauftragt. Aufgrund eines Eingabefehlers im Computer ist nicht vermerkt, dass er bereits einen Mieter gefunden und diesem zugesagt hat. Er lädt einen weiteren Interessenten ein und gibt diesem ebenfalls eine Zusage. Beide Mietparteien gehen daraufhin vor Gericht, um zu klären, wer einziehen darf. Die Gerichtskosten sowie die Schadensersatzforderungen der Verliererpartei muss der Hausverwalter übernehmen. Seine Versicherung springt ein.
Der jährliche Wartungstermin für die Heizungsanlage einer Wohnanlage steht an. Jedoch versäumt es der Hausverwalter, einen Termin mit der Inspektionsfirma zu machen. Deshalb wird ein Defekt am Heizungssystem nicht erkannt. Als es Winter wird und die Bewohner ihre Heizungen aufdrehen wollen, geschieht nichts. Aufgrund der Kälte und der Schwere des Defekts, müssen alle Hausbewohner ausquartiert werden, bis der Schaden behoben ist. Die Versicherung des Hausverwalters übernimmt die Kosten.
Wie hoch Sie die Versicherungssumme Ihrer Haftpflicht für Haus- und Grundstücksverwaltung ansetzen sollten, hängt von einigen Faktoren ab. So ist zum Beispiel ausschlaggebend, ob und wenn ja wie viele Mitarbeiter Sie beschäftigen. Des Weiteren spielt der Deckungsumfang, sprich die Tätigkeiten, die Sie absichern möchten, eine wichtige Rolle. Generell gesagt – Ihre Versicherungssumme muss Ihrem persönlichen Berufsrisiko für mögliche Schäden entsprechen.
Die genannten Faktoren wirken sich schließlich darauf aus, wie viel Ihre Vermögensschadenhaftpflicht für Haus- und Grundstücksverwalter kostet. Nutzen Sie einfach unseren kostenfreien Online-Rechner, um den für Sie passenden Tarif zu finden. Mit diesem können Sie problemlos Haftpflichtversicherungen verschiedener Versicherer vergleichen – und direkt online abschließen. Oder Sie lassen sich unverbindlich und kostenlos ein Angebot erstellen.
Haben Sie vorab Fragen? Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – per E-Mail oder unter unserer Servicenummer 089 716 772 999.
Sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
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