Gründung & Geschäftsideen
Ein Steuerberater kann Ihnen bei Ihrer Existenzgründung professionell zur Seite stehen – zum Beispiel wenn Sie die Rechtsform Ihres Start-ups wählen, Ihre Umsatzsteuervoranmeldung oder erste Steuererklärung als Selbstständiger abgeben müssen. Doch was kosten die Leistungen eines Steuerberaters einen Existenzgründer? Die Antwort darauf finden Sie im folgenden Beitrag.
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Die Kosten für einen Steuerberater hängen davon ab, welche Leistungen er für Sie erbringt. Für eine Erstberatung beispielsweise darf er laut Steuerberatervergütungsverordnung – kurz StBVV maximal 190 Euro veranschlagen. Doch lässt sich die Vergütung für die meisten Tätigkeiten des Steuerberaters nicht so eindeutig festlegen. Für die Kosten gibt es folgende Berechnungsfaktoren und -arten:
Berechnet werden die Kosten des Steuerberaters überwiegend anhand der Wertgebühr. Dafür wird zunächst der sogenannte Gegenstandswert festgelegt. Dieser hängt – wie der Name schon vermuten lässt – vom Wert des Gegenstandes der beruflichen Tätigkeit des Steuerberaters ab.
Machen Sie sich zum Beispiel als freiberuflicher Ingenieur selbstständig und lassen Ihre Einkommenssteuererklärung von einem Steuerberater erstellen, entspricht der Gegenstandswert der Summe Ihrer Einkünfte. Die Kosten für den Steuerberater werden dann anhand nach Gegenstandswert gestaffelter Gebührentabellen festgelegt, die die StBVV ausgibt. Hier gilt: Je höher der Gegenstandswert, desto höher die Kosten.
Darüber hinaus hat der Steuerberater bestimmte Vergütungsspannen – sogenannte Zehntelsätze – die er auf die festgesetzten „vollen“ Gebühren anwenden darf. Auch diese sind in der StBVV genau festgelegt. Die Zehntelsätze hängen maßgeblich von drei Kriterien ab:
Kostenbeispiel: Ein Freiberufler legt seinem Steuerberater zur Einkommensteuererklärung Einkünfte über 65.000 Euro vor. Dieser Betrag stellt den Gegenstandswert dar. Der Steuerberater nimmt daraufhin den Gebührensatz aus der entsprechenden Tabelle der StBVV (hier: 1.179 Euro). Auf diesen darf er Zehntelsätze von mindestens 1/10 (117,90 Euro) und höchstens 6/10 (707,40 Euro) anwenden. Zu diesem Netto-Rechnungsbetrag kommen 19 Prozent Umsatzsteuer hinzu, die der Steuerberater erheben und an den Staat abführen muss. Somit betragen die Kosten für den Steuerberater in diesem Beispiel mindestens 140,30 Euro und höchstens 841,81 Euro.
Wenn der Höchstsatz der Vergütung den Aufwand der Tätigkeit nicht abdeckt, kann der Steuerberater mit seinem Klienten ein festes Honorar vereinbaren.
Neben der Wertgebühr können die Kosten des Steuerberaters für bestimmte, festgelegte Tätigkeiten auch anhand der Zeitgebühr sowie der Betragsrahmengebühr berechnet werden. Die Zeitgebühr beträgt laut StBVV zwischen 30 und 75 Euro je angefangener halben Stunde und wird zum Beispiel bei der Prüfung von Steuerbescheiden als Berechnungsgrundlage für die Kosten für den Steuerberater verwendet. Die Betragsrahmengebühr wird bei einigen wenigen Tätigkeiten – beispielsweise bei der Lohnbuchführung – angewandt. Hierfür sind feste Eurobeträge in der StBVV bestimmt.
Wenn Sie einen auf die Existenzgründerberatung spezialisierten Steuerberater engagieren – der Ihnen zum Beispiel dabei hilft, Ihren Businessplan zu erstellen oder staatliche Fördermittel zu beantragen – berechnen sich die Kosten nicht nach den StBVV-Vorgaben. Stattdessen wird hier nach Zeitaufwand und Schwierigkeit der Beratungsleistung abgerechnet.
Ein Steuerberater kostet seinen Preis. Doch ist für Sie als Existenzgründer eine professionelle Steuerberatung mitunter vorteilhafter und günstiger, als die Steuererklärung selbst zu machen:
Sie müssen nicht nur Ihre eigentlichen Aufgaben weglegen und viel Zeit investieren, sondern sich auch das Fachwissen mühsam aneignen, um rechtliche und steuerliche Angelegenheiten zu regeln.
Unterläuft dem Steuerberater ein Fehler, fällt dieser nicht auf Ihr Start-up zurück. Sondern der Steuerberater muss haften und Ihnen Schadensersatz leisten.
Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, müssen Sie Ihre endgültige Steuererklärung (für die Einkommens-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer) nicht bis 31. Mai des Folgejahres abgeben, sondern die Abgabefrist verlängert sich in der Regel bis zum 31. Dezember.
Hinweis: Die Abgabefristen für die Steuererklärung wurden während der Corona-Pandemie verlängert.
Ein Steuerberater kann Ihnen bei der Wahl der Rechtsform, bei der Buchführung, Umsatzsteuervoranmeldung und Steuererklärung helfen. Darüber hinaus kennt ein Steuerberater die aktuellen Regelungen und „Tricks“, wie Sie bestmöglich Steuern sparen können. Zum Beispiel nimmt der Fachmann automatisch alle Kostenrechnungen für seine Steuerberater-Dienstleistungen in Ihre Steuererklärung auf und macht diese als Betriebsausgaben geltend.
Folglich gibt es gute Gründe, einen Steuerberater zu konsultieren und die Kosten gleich in Ihrem Budget als Jungunternehmer einzukalkulieren.
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Autorinnen: Cynthia Henrich und Barbara Schweigert, Stand: 30.08.2019