Gründung & Geschäftsideen
Einen ambulanten Pflegedienst zu eröffnen, bringt viel Verantwortung mit sich: Zum einen kümmern Sie sich um das Wohlbefinden Ihrer Patienten. Zum anderen müssen Sie dafür sorgen, dass Sie Ihre Selbstständigkeit auf einer soliden Basis aufbauen und Ihren Pflegedienst erfolgreich führen. Was Sie bei der Gründung eines mobilen Pflegedienstes beachten sollten, lesen Sie nachfolgend.
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Wenn Sie sich im Pflegebereich selbstständig machen möchten, müssen Sie die Regelungen des § 71 des Sozialgesetzbuchs zu Pflegeeinrichtungen beachten. Darin ist konkret festgelegt, was unter einem ambulanten Pflegedienst zu verstehen ist: Dieser ist als selbstständig wirtschaftende Einrichtung definiert, deren Personal Pflegebedürftige im eigenen oder fremden Haushalt geplant pflegt und hauswirtschaftlich versorgt.
Sie wollen einen eigenen Pflegedienst gründen? Dann sollten Sie sich vorher kritisch mit Ihnen selbst auseinander setzen und sich die folgende Frage stellen: Ist die Selbstständigkeit wirklich das Richtige für mich? Bei der Beantwortung dieser Frage spielen neben den passenden fachlichen Qualifikationen, auch einige persönliche Voraussetzungen, eine Rolle.
Wenn alle Punkte auf Sie zutreffen, bringen Sie die persönlichen Voraussetzungen mit, um erfolgreich einen Pflegedienst zu führen.
Zur Gründung eines Pflegedienstes müssen Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen können. Dazu gehört der erfolgreiche Abschluss eines der folgenden Ausbildungsberufe: Gesundheits- und Krankenpfleger, Kinderkranken- oder Altenpfleger. Für die Pflege und Betreuung behinderter Menschen müssen Sie eine Ausbildung als Heilerziehungspfleger bzw. Heilerzieher absolviert haben.
Wenn Sie die PDL-Ausbildung nicht absolviert haben, können Sie den Pflegedienst als Inhaber gründen. Unter diesen Umständen sind Sie verpflichtet eine Pflegekraft mit PDL-Ausbildung als Pflegedienstleitung einzustellen. Die Fachkraft muss sozialversicherungspflichtig und in Vollzeit beschäftigt werden.
Außerdem ist eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung, kurz PDL, für alle leitenden Positionen verpflichtend. Diese umfasst einen Ausbildungslehrgang, der mindestens 460 Stunden dauert. Alternativ können Sie auch ein vergleichbares Studium wie beispielsweise Pflegemanagement absolvieren. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen können, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre in einem der oben genannten Ausbildungsberufe hauptberuflich, das bedeutet in einem sozialversicherungspflichtigen Versicherungsverhältnis, gearbeitet haben. Davon müssen Sie in der Regel mindestens ein Jahr im ambulanten Bereich verbracht haben. Am einfachsten können Sie diesen Nachweis durch Ihre vorhandenen Arbeitszeugnisse erbringen.
Zusätzlich zu Ihrem Pflegefachwissen, sind kaufmännische Kenntnisse nötig. Mit diesem Wissen machen Sie sich die Führung Ihres Pflegedienstes leichter und Sie können die Pflege Ihrer Patienten besser organisieren. Sie sollten sich mit der wirtschaftlichen Führung von Pflegediensten, Mitarbeiterführung und Arbeitsrecht beschäftigen. Dieses Wissen schützt Sie vor Überforderung in der stressigen Gründungsphase und hilft Ihnen den Alltag zu vereinfachen. Weiterbildungsmöglichkeiten dazu gibt es bei den Fachverbänden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bieten fachspezifische Seminare und Fortbildungen sowie Kurse zum Thema Existenzgründung an.
Bei der Gründung Ihres Pflegedienstes sollten Sie von Anfang überlegen, ob Sie allgemeine Leistungen der Kranken- und Pflegekassen anbieten wollen oder ob Sie Ihren Schwerpunkt auf ein Spezialgebiet, wie z. B. Intensivsorge, Palliativversorgung oder psychiatrische Fachpflege, setzen. Sie können sich womöglich besser mit Ihrem neu gegründeten Pflegedienst etablieren, wenn Sie besondere Leistungen anbieten, die über den Standard der Kranken- und Pflegeversicherungen sowie konkurrierender Einrichtungen hinausgehen.
Was macht Sie besonders? Das Alleinstellungsmerkmal Ihres Pflegedienstes
Bei Ihrer Entscheidung über Ihr Angebot spielt selbstverständlich Ihre fachliche Qualifikation und Ihr persönliches Interesse eine Rolle. Allerdings sollten Sie noch einige andere Faktoren beachten, die für Ihren Erfolg wichtig sind. Finden Sie heraus, welche Leistungen in der Region, in der Sie sich mit Ihrem Pflegedienst selbständig machen wollen, gebraucht werden. Was bietet die Konkurrenz? Wird Altenpflege vermehrt nachgefragt, aber andere Pflegedienste können den Bedarf nicht abdecken? Können die vorhandenen mobilen Pflegedienste die Nachfrage nach Kinder- oder Behindertenpflege decken? Nehmen Sie sich für diese Marktanalyse genug Zeit. Nur so finden Sie heraus, wo eine Marktlücke ist, die Sie für Ihren Pflegedienst nutzen können.
Welche Zielgruppe erreichen Sie mit Ihren Leistungen?
Überlegen Sie sich auch, wer die Leistungen in Anspruch nimmt. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Zielgruppe, also Ihre potenziellen Kunden, genau kennen. Nur so können Sie ein gutes Konzept entwickeln, das den Bedarf der Menschen deckt, die Sie tatsächlich erreichen möchten.
Wer macht was? Networking ist wichtig
Damit Sie eine genaue Vorstellung des Bedarfs in Ihrer Region bekommen, sollten Sie das Gespräch mit vorhandenen Kontakten in der Branche suchen. Sprechen Sie mit verschiedenen Fachkräften und knüpfen Sie Kontakte mit Mitarbeitern verschiedener Versorgungseinrichtungen. Versuchen Sie Informationen von ganz unterschiedlichen Einrichtungen zu kommen, sprechen Sie mit Krankenhausmitarbeitern und lernen Sie die Tagespflegeeinrichtungen kennen.
Zahlen und Statistiken für die Pflegebranche
Um Ihren allgemeinen Eindruck zu überprüfen, sollten Sie sich zudem mit ein paar Zahlen beschäftigen. Checken Sie lokale Bedarfsstatistiken und –prognosen. Auswertungen für ganz Deutschland finden Sie z. B. beim Statistischen Bundesamt, dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Städte, Gemeinden und auch die Pflegekassen haben ebenfalls genaue Informationen über die Versorgungsangebote in Ihrer Region. Für Sie ebenfalls interessant ist die Liste der unterschiedlichen Pflegedienste in der Region, die sie bei dem Sozialdezernat der jeweiligen Kommune erhalten. Vielleicht finden Sie so eine Nische oder Leistungen, die Sie in besserer Qualität als andere Pflegedienste anbieten können.
Sie haben noch keine Geschäftsidee oder brauchen Hilfe bei der konkreten Formulierung? Das kostenlose Online-Modul der Gründerplattform unterstützt Sie bei der Gründung Ihres Pflegedienstes.
Auch wenn der Bedarf nach Pflegeleistungen in ganz Deutschland wächst, gilt das nicht in allen Regionen im gleichen Maße. Mit den Informationen, die Sie gesammelt haben, können Sie das Gebiet eingrenzen, in dem Sie tätig sein wollen. Mit einem gut gewählten Einzugsgebiet können Sie Anfahrtswege zu den Patienten verkürzen und mit zentralen, gut gelegenen Räumlichkeiten bieten Sie eine attraktive Anlaufstelle für Angehörige.
Auch wenn Sie bei den Pflegebedürftigen daheim tätig sind, brauchen Sie Geschäftsräume um Patienten und Angehörige, sowie potenzielle Kunden zu empfangen und Mitarbeiterbesprechungen durchzuführen. Der Standort und die Räumlichkeiten Ihres Unternehmens sind mehr als ist bloße Adresse Ihres Unternehmenssitzes. Sie repräsentieren Ihr Unternehmen, Sie und Ihre Mitarbeiter. Bedenken Sie: Sie verkaufen kein Produkt an Ihre Kunden, sondern einen Service, bei dem Sie das Vertrauen Ihrer Patienten und der Angehörigen gewinnen müssen.
Sie sollten Räume finden, die einen guten Eindruck bei Ihren Kunden zu hinterlassen und gleichzeitig für Besprechungen sowie die Lagerung Ihrer Pflegemittel nutzbar sind. Ziehen Sie in Betracht, Räume im Ortszentrum anzumieten und bringen Sie außen ein Schild an, damit auch vorbeigehende Menschen Ihren Pflegedienst wahrnehmen. Um Kunden und Interessenten in Ihren Räumen empfangen zu können, sollte Ihr Pflegedienst gut erreichbar ist. Denken Sie an ausreichend Parkmöglichkeiten sowie eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Außerdem sollten alle Geschäftsräume barrierefrei zugänglich sein.
Sie haben Ihren Wunschort bereits festgemacht und möchten wissen, wie Sie am besten freie Immobilien finden? Nutzen Sie dazu Online-Plattformen wie ImmobilienScout24, Immonet oder Immowelt. Dort können Sie ganz einfach Ihren Wunschort eingeben sowie gewünschte Größe und einen Preisrahmen festlegen und bekommen in wenigen Sekunden freie Gewerbeimmobilien angezeigt.
Der Businessplan ist Ihr wichtigstes Instrument, wenn Sie einen Pflegedienst gründen. Warum? Nun, zum einen dokumentieren Sie hier ausführlich und nachvollziehbar Ihre Geschäftsidee, um so potenzielle Investoren bzw. Kreditinstitute von Ihrer Gründung und vor allem von der Realisierbarkeit zu überzeugen. Zudem werden Sie sich ohne Businessplan schwer tun, Fördermittel zu erhalten, da dieser oft Voraussetzung dafür ist.
Sie beantworten die wichtigsten Fragen, zum Beispiel hinsichtlich Zielgruppe und Alleinstellungsmerkmal. Damit sind Sie für ein Gespräch mit zukünftigen Geschäftspartnern und Kreditgebern bestens vorbereitet. Zum anderen erarbeiten Sie sich ein fundiertes Kontrollinstrument, mit dessen Hilfe Sie im ersten Schritt auch erst einmal für sich selbst prüfen, ob Ihre Geschäftsidee umsetzbar und wirtschaftlich tragfähig ist. Später können Sie Ihren Businessplan zur Reflektion benutzen und Ihre damaligen Annahmen überprüfen. Außerdem können Sie Ihre Finanzplanung im Businessplan als Grundlage benutzen und im laufenden Betrieb darauf aufbauen.
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst gründen, brauchen Sie von den Pflege- und Krankenkassen grünes Licht: Diese entscheiden nach § 72 des Sozialgesetzbuchs darüber, ob Ihre Pflegeeinrichtung die Zulassung erhält. Stellen Sie an die zuständigen Kassen einen formlosen Antrag, dass Sie Pflegeleistungen bei Pflegefällen übernehmen möchten. Die Pflege- und Krankenkassen treten anschließend mit Ihnen in Kontakt und überprüfen, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um einen mobilen Pflegedienst zu eröffnen. Neben den oben beschriebenen persönlichen und fachlichen Qualifikationen spielt auch die betriebliche Organisation eine Rolle.
Mitarbeiterorganisation
Wichtig ist hier, dass es neben einer qualifizierten Pflegedienstleitung auch eine stellvertretende Pflegedienstleitung gibt, die im Urlaubs- oder Krankheitsfall die Verantwortung übernehmen kann. Sie muss in der Lage sein, den Betrieb eigenhändig zu führen.
Sie müssen Ihre Mitarbeiter anhand ihrer entsprechenden Qualifikationen einsetzen und dafür Sorge tragen, dass deren Weiterbildung gewährleistet ist. Selbstverständlich sollten Sie sie auch angemessen bezahlen.
Um die Genehmigung zu erhalten, müssen Sie ausreichend viele Mitarbeiter beschäftigen. Dadurch soll sichergestellt sein, dass die Patienten auch versorgt werden, falls Sie selbst verhindert, krank oder im Urlaub sind. Die personelle Mindestbesetzung ist in den Bundesländern gesetzlich unterschiedlich geregelt: Wer beispielsweise in Bayern einen ambulanten Pflegedienst gründen möchte, muss zu Beginn zwei Vollzeitkräfte einstellen. In Thüringen werden nur neu gegründete Pflegedienste zugelassen, in denen mindestens vier Mitarbeiter in Vollzeit arbeiten.
Hygieneplan
Ein weiteres Kriterium ist Ihr Hygieneplan. Der Plan sollte unter anderem Maßnahmen zur Hände-und Flächendesinfektion sowie zur Reinigung und Sterilisation von Wäsche und Instrumenten enthalten. Darin muss auch festgehalten werden, wer wann welche Schritte zur Sicherstellung der Hygiene ausführen muss. Der Hygieneplan muss in den Geschäftsräumen Ihres Pflegedienstes einsehbar sein und jedes Jahr aktualisiert werden. Zur Orientierung hat der Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Hygieneplänen hat einen Rahmenhygieneplan für ambulante Pflegedienste erarbeitet. Weitere Merkblätter und Informationen stellt das Referat für Gesundheit und Umwelt der Stadt München zur Verfügung. Spezielle Tipps zum Schutz und der Pflege der Haut für Mitarbeiter von Pflegediensten hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege veröffentlicht.
Qualität der Pflege
Während des Genehmigungsprozesses wird die Qualität Ihrer Pflege evaluiert. Dabei werden Ihr Qualitätsmanagement und die Einhaltung aller gesetzlichen Qualitätsstandards überprüft. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MKD) übernimmt die Prüfung für die Zulassung und später auch die unangekündigten Kontrollen im laufenden Betrieb. Untersucht wird nach den Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR). Die wichtigsten Punkte, die sie erfüllen sollten, haben wir für Sie gesammelt:
Da der gesamte Prüfprozess zeitlich sehr umfangreich und komplex ist, sollten Sie genügend Zeit einplanen. Fachliche Auskünfte, vor allem bundeslandspezifische Informationen, können bei dem Verband der Ersatzkassen (vdek) und dem GKV-Spitzenverband Bund der Krankenkassen eingeholt werden.
Nach der offiziellen Zulassung muss ein Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen ausgehandelt werden. Im Vertrag werden alle Informationen festgehalten, die nötig sind, um die Patienten richtig zu pflegen. Das wären beispielsweise die konkreten Pflegeleistungen, der Umfang und das Einzugsgebiet Ihres Pflegedienstes. Die Abrechnung erfolgt dann digital über den Datenträgeraustausch (DTA). Das ist ein Abrechnungsverfahren, das bundesweit vereinheitlicht verwendet wird. Weitere Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren und Ansprechpartner wurden vom GKV-Spitzenverband veröffentlicht. Vom Versorgungsvertrag hängt schlussendlich ab, ob die Kosten für Ihre erbrachten Pflegeleistungen von den Pflegekassen übernommen werden. Haben Sie keinen vereinbart, können Sie nur gegen Privatrechnung Pflegesachleistungen erbringen.
Hinweis: Für die ambulante Pflege (SGB XI) und die häusliche Krankenpflege (SGB V) müssen gesonderte Verträge aufgesetzt werden, die meist nur für einen begrenzten Zeitraum angeordnet werden können, da die Zulassungsverfahren unabhängig voneinander ablaufen.
Sie müssen Ihren Pflegedienst beim Gesundheitsamt anmelden. Die benötigten Unterlagen können in den verschiedenen Bundesländern und Behörden abweichen. Die allgemeinen Unterlagen zur Anmeldung sind ein gültiges Ausweisdokument und eine Erlaubnisurkunde zur Ausübung Ihres Berufes (Altenpfleger, Kranken- und Gesundheitspfleger etc.). Für Pflegehelfer ohne Heilberufsbezeichnung, also ohne Erlaubnisurkunde, wird das Formblatt „Beschreibung der beruflichen Ausbildung“, ein Führungszeugnis und ein aktuelles ärztliches Attest benötigt.
Um die gesetzliche Unfallversicherung für Sie und Ihre Mitarbeiter zu beantragen, müssen Sie die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege kontaktieren. Die Versicherung ist verpflichtend. Allgemeine Information zur Unfallversicherung finden Sie auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Betriebsnummer benötigen Sie, um als Arbeitgeber für die Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar zu sein. Beantragt wird die Nummer bei der Bundesagentur für Arbeit. Es ist gesetzlich verpflichtend den Antrag elektronisch einzureichen.
Die Nummer wird zur Leistungsabrechnung mit den Kassen benötigt. Hierfür reicht ein formloser Antrag bei der Sammel- und Verteilungsstelle (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen.
Anmeldung des Gewerbes
Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit und den Kostenträgern. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Gründungskosten Ihres Pflegedienstes
Neben allerlei bürokratischer Auflagen müssen Sie auch die Finanzierung Ihres Pflegedienstes bedenken. Der Weg in die Selbstständigkeit ist mit nicht unerheblichen Gründungskosten verbunden:
Während laufende Kosten erst mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit auflaufen, müssen Sie einen Großteil der Kosten vorfinanzieren.
Kreditmöglichkeiten
Um Ihre Finanzierung während der Gründungsphase zu sichern, können Sie sich Möglichkeiten, wie zum Beispiel lokalen Banken oder über private Kreditgebern (Vermittlung z. B. über Auxmoney) bedienen. Gerade regionale Banken wie z.B. die Raiffeisen-/Volksbanken oder Sparkassen, arbeiten als Hausbanken bei Existenzgründungs-Kreditprogrammen mit. Um erfolgreich einen Kredit zu beantragen, sollten Sie einen vollständigen, ausführlichen und überzeugenden Businessplan vorlegen können.
Staatliche Unterstützung und Förderprogramme
Sie können sich auch staatliche Unterstützung in Form von Fördermitteln und Zuschüssen holen. Des Weiteren gibt es diverse Förderprogramme bei denen Sie sich bewerben können. Einige Möglichkeiten wollen wir Ihnen hier vorstellen:
Diese Möglichkeit ist besonders für Pflegedienste eine gute Möglichkeit Unterstützung zu bekommen. Pflegekassen unterstützen Einrichtungen, mit denen sie Verträge abgeschlossen haben. Genauere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Pflegekasse.
In dieser Datenbank werden verschiedene Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung vereint. Nach Eingabe verschiedener Kriterien, können entsprechende Programme und Richtlinien eingesehen werden.