Wenn Sie als Selbstständiger gesetzlich krankenversichert sind, sollten Sie sich mit dem Thema Krankenzusatzversicherungen auseinandersetzen. Denn: In der Regel benötigen Sie in einigen Bereichen eine Absicherung, die über den gesetzlichen Schutz hinausgeht. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Zusatzversicherungen vor und erklären, was Sie beachten sollten.
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Für Zahnersatz gewähren die gesetzlichen Kassen einen Festzuschuss, der bei Weitem nicht die reale Zahnarzt-Rechnung begleicht. Die Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Großteil oder sogar alle Kosten für Zahnkronen, -brücken, -implantate oder -prothesen. Ausführliche Informationen bietet Ihnen unser Artikel zur Zahnzusatzversicherung.
Zwar können Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung über den Wahltarif sicherstellen, dass Sie nach sechs Krankheitswochen Krankengeld von der Krankenkasse bekommen. Doch als Selbstständiger haben Sie kein Gehalt, dass von Ihrem Arbeitgeber in diesen sechs Wochen gezahlt wird. Deshalb können sich die Umsatzeinbußen in diesen 42 Tagen bereits negativ auf Ihre geschäftliche Situation auswirken. Es ist durchaus zu empfehlen, eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen, in der sie individuell vereinbaren können, ab welchem Tag das Krankentagegeld bezahlt wird. Viele Selbstständige legen fest, dass die Versicherung ab dem 22. Krankheitstag greifen soll. Aber: Sie sollten den Beginn der Krankentagegeldzahlungen daran anpassen, wie hoch Ihre finanziellen Rücklagen sind. Es ist also immer eine individuelle Entscheidung.
Frühestens ab dem vierten Krankheitstag werden die Umsatzeinbußen ersetzt.
Wichtig: Prinzipiell leistet eine Krankentagegeldversicherung nur bei längerfristigen Krankheiten und dadurch bedingte Verdienstausfälle. Wenn Sie dauerhaft berufsunfähig werden, wird kein Krankentagegeld ausbezahlt. Für diesen Fall benötigen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden, tragen die gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Kosten für die medizinische Versorgung. Die Zusatzversicherung bezahlt – je nach vereinbartem Tarif – medizinische Wahlleistungen wie:
Aber: Sollte die Klinik kein Einzelzimmer frei haben, können Sie Ihren Anspruch trotz Zusatzversicherung nicht durchsetzen. Des Weiteren ist in der Krankenhauszusatzversicherung (Krankenhaustagegeldversicherung) – nicht zu verwechseln mit dem Krankentagegeld - enthalten.
Eine Krankenhaustagegeldversicherung bezahlt Ihnen für jeden Tag des stationären Aufenthalts ein sogenanntes Krankenhaustagegeld. Die Tagespauschale wird individuell vereinbart. Die Höchstgrenze ist abhängig vom jeweiligen Versicherer und variiert zum Teil sehr deutlich. So bietet die ARAG beispielsweise einen Höchstbetrag von bis zu 150 Euro pro Tag an (bei einem Verzicht auf bestimmte Wahlleistungen), die Deutsche Familienversicherung 100 Euro (für eine Dauer von höchstens 21 Tagen). Mit dem Geld können Sie zum Beispiel die Rechnungen für eine Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer oder die Zimmerausstattung mit Fernseher und Telefon begleichen, wenn Sie hierfür keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Auch können Sie das Krankenhaustagegeld für die Kosten der Krankenhausfahrten Ihrer Angehörigen oder einer Haushalthilfe nutzen.
Diese Zusatzversicherung ist dann für Sie sinnvoll, wenn Sie ein erhöhtes Risiko haben, häufiger ins Krankenhaus zu müssen (z. B. aufgrund einer chronischen Erkrankung).
Wenn für Sie alternativ-medizinische Behandlungen in Frage kommen und Sie einen Heilpraktiker, Homöopathen oder Osteopathen konsultieren möchten, müssen Sie meist ganz oder zumindest zum Großteil selbst dafür aufkommen. Eine Zusatzversicherung für Alternativmedizin trägt die Kosten der Behandlungen sowie der Arzneien für Sie. In der Regel übernimmt die Zusatzversicherung Behandlungsmethoden, die im Hufelandverzeichnis oder in der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) enthalten sind. Der genaue Leistungsumfang ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
Die vollständige Kostenerstattung für Zahnersatz, alternative Heilmethoden sowie Medikamente, Sehhilfen oder Chefarztbehandlungen – all diese Leistungen sind nicht im regulären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Die Folge: Wünschen Sie sich eine optimale medizinische Versorgung, müssen Sie als Patient mitunter tiefer in die Tasche greifen. Somit kommen plötzlich Ausgaben auf Sie zu, die Sie nicht einkalkuliert haben – und die Sie als Selbstständigen an einem wunden Punkt treffen können: der finanziellen Sicherheit.
Es lässt sich kaum pauschal sagen, welche private Krankenzusatzversicherung für Sie wirklich sinnvoll ist. Das hängt immer ganz von Ihren Wünschen und Ihrer individuellen Situation ab.
Sinnvolle private Zusatzversicherungen können sein:
Klären Sie mit Ihrem Heilpraktiker vorab, wie er die Kosten für seine Behandlung berechnet. Zumeist dient die GebüH als Orientierungswert. Jedoch müssen sich Heilpraktiker nicht zwingend daran halten. Viele Zusatzversicherungen für Alternativmedizin kommen nur bis zu den Höchstsätzen der GebüH auf. Darüber liegende Kosten müssen Sie dann selbst aufbringen. Auch sind die Versicherungssummen meist gedeckelt. Einige Beispiele: Die ARAG übernimmt 50 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 260 Euro. Die AXA bietet eine 80-prozentige Kostenübernahme bis zu einem Betrag von 500 Euro pro Jahr. Und der Münchner Verein bezahlt 100 Prozent der Rechnung. Die Höchstsumme im Jahr liegt hier bei 500 Euro.
Brillen und Kontaktlinsen müssen regelmäßig neu angeschafft werden, zum Beispiel weil sich die Sehstärke verändert. Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die anfallenden Ausgaben schon seit langem nicht mehr. Eine Zusatzversicherung erstattet die Kosten für neue Sehhilfen und übernimmt Vorsorgemaßnahmen wie eine Glaukom-Untersuchung. Je nach Tarif werden auch Lasik-Operationen (anteilig z. B. bei der ERGO direkt) oder Sonnenbrillen mit Sehstärke übernommen.
Bei den meisten privaten Zusatzversicherungen müssen Sie vorab Gesundheitsfragen beantworten, bevor Sie abschließen. Dort müssen Sie zum Beispiel bestehende Vorerkrankungen angeben. So schätzen die Versicherer Ihr individuelles Risiko zur Inanspruchnahme ein. Davon hängt unter anderem die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags ab.
Seien Sie bei der Beantwortung absolut ehrlich. Wenn der Versicherer herausfindet, dass Sie etwas verschwiegen oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben, muss er im Versicherungsfall die Kosten nicht übernehmen und kann Ihren Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Auch das lässt sich nicht pauschal beantworten. Zum einen unterscheiden sich die Preise der verschiedenen Versicherer teils sehr stark. Zum anderen spielen neben der Auswertung der Gesundheitsfragen weitere Faktoren eine Rolle zur Beitragsbestimmung.
Folgende Faktoren beeinflussen unter anderem den Versicherungsbeitrag:
Unsere Empfehlung ist, dass Sie sich in jedem Fall einen Überblick über die Angebote verschiedener Versicherer verschaffen. Nutzen dazu diverse Online-Vergleiche oder suchen Sie einen Berater auf.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie den Leistungsumfang individuell wählen. In diesem Fall müssen Sie keine gesonderten Zusatzversicherungen abschließen.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand 15.02.2018