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Die Autoinhalts­versicherung auf einen Blick

Wenn ein Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wird, kommt eine Kfz-Versicherung dafür auf. Handelt es sich um einen Schaden an einem fremden Fahrzeug, so ist dieser durch eine Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Doch was ist, wenn Waren und Werkzeuge im Firmenfahrzeug in Mitleidenschaft gezogen, zerstört oder gestohlen werden? Sollte dieses Risiko für Sie bestehen, ist Ihnen anzuraten, eine Autoinhaltsversicherung (auch Werkverkehrsversicherung genannt) abzuschließen. Denn sie erstattet den Wert der Güter und schützt Selbstständige vor der finanziellen Belastung teurer Neuanschaffungen.

Sprinter symbolisch für Autoinhaltsversicherung
Was leistet die Autoinhalts­versicherung?

Was leistet die Autoinhalts­versicherung?

In der Autoinhaltsversicherung sind Ihre eigenen Güter – ob Waren oder Werkzeuge – versichert, die mit dem eigenen Fahrzeug im Zuge des Werkverkehrs transportiert werden.

Für wen ist eine Autoinhalts­versicherung sinnvoll?

Für wen ist eine Autoinhalts­versicherung sinnvoll?

Sie sichert Transportgut wie Waren oder teure Werkzeuge im eigenen Fahrzeug ab. Besonders häufig schließen Handwerksbetriebe die Autoinhaltsversicherung ab.

Kundenbewertungen

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4.9/5

eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

1. Was ist eine Autoinhalts­versicherung?

Eine Autoinhaltsversicherung beziehungsweise Werkverkehrsversicherung sichert Transportgut wie Waren oder teure Werkzeuge im eigenen Fahrzeug ab. Sie gehört zur Gruppe der Transportversicherungen und liefert Ihnen als Unternehmer einen unverzichtbaren Schutz, wenn Sie mit Ihren eigenen Kraftfahrzeugen Güter befördern. Besonders häufig schließen Handwerksbetriebe die Autoinhaltsversicherung ab.

2. Was deckt die Autoinhalts­versicherung ab?

In der Autoinhaltsversicherung sind Ihre eigenen Güter – ob Waren oder Werkzeuge – versichert, die mit dem eigenen Fahrzeug im Zuge des Werkverkehrs transportiert werden. Unter Werkverkehr versteht man beispielsweise Kundenlieferungen oder Fahrten, um Reparaturaufträge auszuführen. Der Schutz der Autoinhaltsversicherung greift, wenn Sie mit Ihren eigenen, aber auch, wenn Sie mit gemieteten oder geleasten Fahrzeugen unterwegs sind. Versichert sind verkaufte Waren, Rohstoffe, Ersatzteile sowie eigenes Werkzeug. Kommt es zum Schadensfall, erstattet der Versicherer entweder den Verkaufspreis, den Neuwert (Wiederbeschaffungswert) oder den Zeitwert. In der Regel wird für verkaufte Waren der Verkaufspreis erstattet. Für Werkzeuge und andere Güter wird je nach Alter der Neuwert oder der Zeitwert ersetzt.

Der Versicherungsschutz der Autoinhaltsversicherung greift unter anderem bei Schäden, die durch folgende Gefahren verursacht wurden:

  • Transportunfall
  • Feuerschäden wie Brand, Explosion und Blitzschlag
  • Raub
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl des ganzen Fahrzeugs, sowie Vandalismus als Folge dieser Gefahren
  • Unterschlagung
  • höhere Gewalt und Elementarereignisse
  • Be- und Entladen, bei Notbremsung oder Ausweichmanöver
  • Achsenbruch oder Zerplatzen von Reifen

Zudem bieten einige Versicherer zusätzlich folgende Leistungen:

  • Bergungs- Beseitungs- und Aufräumkosten bis zu einer bestimmten Summe
  • Reisegepäck und der Besitz der Transportbegleiter bis zu einer bestimmten Summe
  • Übernachtungskosten und Rückfahrt der Transportbegleiter bis zu einer bestimmten Summe
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit

Um Versicherungsschutz zu erhalten, dürfen Sie als Versicherungsnehmer ausschließlich solche Fahrzeuge verwenden, die für den Transport der entsprechenden Güter zugelassen sind.

Zusatzdeckung Baustellenrisiko

Eine weitere wichtige Zusatzleistung zur Autoinhaltsversicherung ist die Absicherung des Baustellenrisikos. Das bedeutet, dass Ihre Werkzeuge und Güter sowie Miet-, Leih-, oder Leasinggegenstände rund um die Uhr auf der Baustelle versichert sind. Es gelten jedoch bestimmte Sicherungsrichtlinien. So ist in der Regel Voraussetzung, dass sich die Geräte und Materialien in verschlossenen Räumen oder einem abgeschlossenen Baucontainer befinden. Diese Leistungserweiterung bietet unter anderem Helvetia und die Nürnberger Versicherung an.

3. Wo besteht Versicherungsschutz?

Für die Autoinhaltsversicherung besteht Versicherungsschutz grundsätzlich innerhalb Deutschlands. Häufig gilt die Absicherung auch für weitere europäische Länder. Details Ihres Tarifs entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Für Länder außerhalb Europas können wir Ihnen noch keinen Online-Abschluss anbieten, prüfen aber gerne Ihre Risikosituation und erstellen Ihnen persönlich ein individuelles Angebot.

4. Welche Haftungs­beschränkung gibt es bei der Autoinhalts­versicherung?

Der Schutz der Autoinhaltsversicherung besteht bei (Einbruch-)Diebstahl, wenn das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage oder auf einem bewachten Parkplatz abgestellt wurde. Häufig auch dann, wenn es auf einem umfriedeten (mit Mauer oder Hecke umgebenen) Grundstück steht. Ist das nicht der Fall, kommen von der Uhrzeit abhängige Haftungseinschränkungen zum Tragen.

Die Haftung der Autoinhaltsversicherung bei (Einbruch-)Diebstahl ist eingeschränkt, wenn das Fahrzeug zwischen:

  • 6 und 22 Uhr außerhalb einer Garage/eines bewachten Parkplatzes zwar abgeschlossen, aber mehr als zwei Stunden unbeaufsichtigt abgestellt wurde
  • 22 und 6 Uhr außerhalb einer Garage/eines bewachten Parkplatzes mit Gütern abgestellt wurde

Je nach Tarif besteht für diese Fälle kein Versicherungsschutz mehr oder Sie werden zu einer Selbstbeteiligung am Schaden verpflichtet. Zudem ist die Höchstentschädigung häufig durch den Versicherer begrenzt.

5. Welche Schäden sind in der Autoinhalts­versicherung nicht versichert?

Die Autoinhaltsversicherung (auch Werkverkehrsversicherung) greift nicht bei Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstanden sind. Auch von Ihnen schuldhaft verursachte Unfälle beim Be- und Entladen des Fahrzeugs sind nicht versichert. Des Weiteren übernimmt die Autoinhaltsversicherung keine Haftung für Bremsschäden. Es sei denn, es handelt sich dabei um eine Notbremsung.

Zudem gibt es einige wenige Warengruppen, die nicht versicherbar sind:

  • Radioaktive Stoffe oder Kernbrennstoffe
  • Explosive Güter, Waffen und Munition

Des Weiteren gibt es Waren, die nicht über unseren Online-Rechner, aber auf Anfrage versicherbar sind. Kontaktieren Sie unsere Versicherungsexperten, wenn Sie eine der folgenden Waren transportieren:

  • Uhren und Schmuck
  • Antiquitäten
  • Kunstgegenstände
  • Teppiche
  • Lebende Tiere und Pflanzen
  • Wertpapiere, Zahlungsmittel
  • Dokumente und Urkunden

Transport fremder Ware oder Transport eigener Waren durch Dritte

Sie transportieren fremde Waren mit Ihrem eigenen Fahrzeug? Beachten Sie, dass diese nicht über die Autoinhaltsversicherung geschützt sind. Stattdessen benötigen Sie eine Frachtführerversicherung. Ebenso erhalten Sie keinen Schutz, wenn Ihre Waren und Güter von Dritten transportiert werden. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer Warentransportversicherung, die auch inklusive der Autoinhaltsversicherung abgeschlossen werden kann.

6. Was kostet die Autoinhalts­versicherung und wie hoch sollte die Versicherungs­summe sein?

Je nach Versicherer wird der Beitrag der Autoinhaltsversicherung unterschiedlich berechnet. Dabei spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:

  • Anzahl der Fahrzeuge
  • Ladungswert
  • Länder, in denen die Transporte durchgeführt werden

Es lässt sich auch keine pauschale Aussage darüber treffen, wie hoch die Versicherungssumme angesetzt werden sollte. Das hängt vom individuellen Risiko des jeweiligen Betriebs ab. In der Regel wird der Wert so vereinbart, dass er der maximal möglichen Ladung entspricht.

Meldepflicht bei der Autoinhalts­versicherung

Beim Abschluss der Autoinhaltsversicherung fragen wir Sie auch nach dem Kennzeichen und der Fahrzeugart. Beachten Sie, dass Sie bei einem Fahrzeugwechsel dem Versicherer die neuen Fahrzeugdaten melden müssen. Versäumen Sie diese Pflicht, kommt die Autoinhaltsversicherung nicht für eingetretene Schäden auf!

7. Kostenloser Online-Vergleich zur Autoinhalts­versicherung

Transparenter und unabhängiger Vergleich

Nutzen Sie unseren Online-Vergleich, um den richtigen Versicherungsschutz für Ihre Risikosituation zu finden. Hier erhalten Sie in übersichtlicher Form die Tarife führender Versicherer zur Autoinhaltsversicherung und können diese bequem nach Preis und Leistung miteinander vergleichen. Da die Beiträge von Versicherer zu Versicherer variieren, können Sie bis zu 85% sparen!

Wie funktioniert der Vergleich zur Autoinhaltsversicherung?

Im ersten Schritt geben Sie Ihre Betriebsart an. Wählen Sie bei „Transportversicherung“ folgende Angaben aus:

  • Versicherungsschutz für Transporte von: Eigenen Waren
  • Transportart: Transport mit eigenen Fahrzeugen

Anschließend werden Ihnen kurze Fragen zu Ihrem Unternehmen gestellt, beispielsweise welche Güter Sie transportieren, wie viele Fahrzeuge Sie besitzen und welchen Höchstwert Ihre Ladung besitzt. Danach werden Ihnen passende Tarife zur Autoinhaltsversicherung angezeigt. So finden Sie schnell und einfach das beste Preis-Leistungs-Angebot für Ihr Unternehmen.

8. Schadens­beispiele für die Autoinhalts­versicherung

Transportunfall

Transportunfall

Ein Tischler ist auf dem Weg zu einem Kunden, um einen bestellten Schrank abzuliefern. Dabei wird er in einen Unfall verwickelt. Der Tischler bleibt unverletzt, doch der Schrank wird so sehr beschädigt, dass er nicht mehr zu reparieren ist. Die Autoinhaltsversicherung kommt für den Schaden auf.

Autodiebstahl

Autodiebstahl

Ein Handwerker ist auf einem Außentermin. Er macht auf einer Autobahnraststätte Halt und verlässt das abgesperrte Fahrzeug für etwa eine halbe Stunde, um zu essen. Als er zurückkommt, ist das Auto aufgebrochen und sein Werkzeug entwendet. Die Autoinhaltsversicherung übernimmt die Kosten.

9. Weiterer wichtiger Versicherungs­schutz für Selbstständige

Private Absicherung:

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