Gründung & Geschäftsideen

In 5 Schritten zum eigenen Business

So gründen Sie Ihr eigenes Ingenieurbüro

Wer ein eigenes Ingenieurbüro eröffnen möchte, muss viele Formalitäten erledigen und Voraussetzungen erfüllen. Auch kommt ein harter Wettbewerb um Projekte auf Sie zu. Dem zum Trotz: Mit Mut und Ausdauer bewältigen Sie die Herausforderungen, die mit der Gründung eines eigenen Ingenieurbüros verbunden sind. Wie Sie sich am besten darauf vorbereiten, erfahren Sie hier.

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1. Fachliche Voraussetzungen, um ein Ingenieurbüro zu gründen

Damit Sie sich als Ingenieur mit einem eigenen Büro selbstständig machen können, brauchen Sie eine entsprechende fachliche Eignung: Zum einen müssen Sie ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule abgeschlossen haben, das Sie als Ingenieur qualifiziert. Zum anderen ist eine mindestens zweijährige praktische Berufserfahrung empfehlenswert. Denn sie bildet gleichzeitig eine formale Hürde, um zum Beispiel eine Bauvorlageberechtigung zu erlangen.

2. Konzept für die Positionierung Ihres Ingenieurbüros ausarbeiten

Ingenieurberufe sind beliebt: Rund eine Million Absolventen beginnen jährlich ihre Berufstätigkeit. Nicht wenige wählen früher oder später den Weg in die Selbstständigkeit. Folglich muss sich das Ingenieurbüro, das Sie gründen möchten, gegen eine große Konkurrenz durchsetzen. Überlegen Sie sich, ob Sie mit den Leistungen, die Sie als freiberuflicher Ingenieur anbieten, eine Marktlücke besetzen können. Oder Sie suchen sich eine weniger umkämpfte Sparte, in der Sie sich mit Ihrem Ingenieurbüro etablieren können. Zum Beispiel fehlen im ländlichen Raum häufig beratende Ingenieure.

Außerdem sollten Sie Ihr künftiges Ingenieurbüro danach ausrichten, welche persönlichen Stärken Sie haben – seien es herausragende Leistungen oder spezielle Fachkenntnisse. Möchten Sie zum Beispiel als freiberuflicher Bauingenieur arbeiten oder sich als Wirtschaftsingenieur selbstständig machen? Entscheiden Sie sich konkret, welche gewerblichen Tätigkeiten Sie als freiberuflicher Ingenieur ausüben möchten.

3. Preispolitik und Unternehmensfinanzierung Ihres Ingenieurbüros

Auch wenn der Wettbewerb um Aufträge hart ist, empfiehlt es sich nicht, dass Sie sich unter Wert verkaufen. Zwar können Sie Ihre Konkurrenz kurzfristig preislich unterbieten, um sich auf dem Markt zu etablieren. Allerdings müssen Sie durch Ihre Tätigkeit als freiberuflicher Ingenieur Ihren Stundensatz oder Ihr projektbezogenes Honorar so wählen, dass Sie damit genügend Einnahmen generieren. Denn auf Sie kommen nicht nur die Gründungskosten zu, sondern auch die laufenden Kosten Ihrer Selbstständigkeit.

Gerade die Anfangszeit Ihrer Selbstständigkeit ist damit besonders kostenaufwendig. Falls Sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen, um Ihre Existenzgründung finanziell alleine zu stemmen, können Sie diese auch durch externe Kapitalgeber finanzieren. Welche Möglichkeiten Ihnen, neben staatlichen Fördermitteln oder Privatinvestoren (z. B. Auxmoney) zur Kapitalbeschaffung für Ihr Unternehmen zur Verfügung stehen, können Sie über unseren unabhängigen und kostenlosen Finanzierungsrechner online ermitteln.

Tipp!

Von der Finanzierung Ihres Ingenieurbüros bis zur Preiskalkulation: Ein gut strukturierter und schlüssiger Businessplan für Ihr Ingenieurbüro hilft Ihnen, Ihre Existenzgründung planvoll anzugehen. Darüber hinaus lassen sich potenzielle Investoren und Kunden leichter überzeugen, wenn Ihre Gründungsschritte plausibel im Dokument dargestellt werden. Nutzen Sie deshalb unser Businessplan-Muster für Ihr Ingenieurbüro, das Sie kostenlos als Word-Dokument weiter unten herunterladen können.

4. Ihre Selbstständigkeit als Ingenieur formell in die Wege leiten

Auch müssen Sie einige Formalitäten erledigen, um als freiberuflicher Ingenieur tätig zu werden:

Finanzamt über Ingenieurbüro-Gründung informieren

Wenn Sie ein Ingenieurbüro eröffnen wollen, sind Sie nicht wie andere Berufsgruppen dazu verpflichtet, Ihre Existenzgründung dem Gewerbeamt zu melden. Stattdessen benachrichtigen Sie als freiberuflicher Ingenieur direkt das zuständige Finanzamt. Dort erhalten Sie Ihre Steuernummer.

Berufsbezeichnung als Ingenieur schützen lassen

Die Berufsbezeichnung des Ingenieurs ist gesetzlich geschützt. Wenn Sie sich hingegen als beratender Ingenieur selbstständig machen möchten, müssen Sie sich an die Ingenieurskammer in Ihrem Bundesland wenden. Denn Sie können die Berufsbezeichnung „beratender Ingenieur“ erst führen, sobald Sie sich in die Kammerliste eingetragen haben. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie der Landes­ingenieurskammer beitreten und Ihre fachliche Qualifikation nachweisen.

Bauvorlageberechtigung für Ihr Ingenieurbüro einholen

Wenn Sie als selbstständiger Bauingenieur künftig auch Genehmigungsplanungen übernehmen möchten, benötigen Sie eine Bauvorlageberechtigung. Mit diesem Dokument sind Sie als verantwortlicher Planfertiger befugt, Änderungen an Bauwerken sowie die Errichtung oder den Abriss von Gebäuden anzustoßen.

In den einzelnen Bundesländern ist zwar unterschiedlich festgeschrieben, welche Voraussetzungen für eine Bauvorlageberechtigung erfüllt sein müssen. In der Regel sind jedoch die Landesingenieurskammern die richtige Anlaufstelle: Als Mitglieder können sich freiberufliche Bauingenieure in die Liste der Bauvorlageberechtigten eintragen.

Spezielle Berufsrisiken eines freiberuflichen Ingenieurs absichern

Unabhängig davon, ob Sie an der Planung, Beratung oder Umsetzung von Projekten beteiligt sind: Wenn Sie einen kleinen Fehler machen, ist das gesamte Vorhaben in Gefahr. Damit Sie als freiberuflicher Ingenieur nicht persönlich haften, zum Beispiel bei einem Vermögensschaden, sollten Sie sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure absichern. Finanzchef24 bietet Ihnen einen kostenlosen Online-Vergleichsrechner, mit dem Sie die Versicherung für Ihr Unternehmen zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis ermitteln und abschließen können. Tipp: Sie können - je nach Versicherer - bis zu 50 Prozent Gründerrabatt erhalten.

Tipp!

Die Kontaktdaten der einzelnen Landesingenieurskammern finden Sie in der Übersicht der Bundesingenieurkammer.

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5. Kunden gewinnen und an ersten Aufträgen arbeiten

Ihre größte und spannendste Aufgabe als Jungunternehmer besteht darin, Kunden zu akquirieren und für erste eigene Projekte zu gewinnen. Suchen Sie aktiv Kontakt zu potenziellen Auftraggebern und besuchen Sie zum Beispiel Messen oder Fachveranstaltungen. Und nutzen Sie Ihre bisherigen Projekte als Referenz, um für sich zu werben.

Tipp!

Wenn es um Ihre ersten Aufträge geht, kann es in den ersten Jahren Ihrer Selbstständigkeit von Vorteil sein, wenige, aber repräsentative Bauprojekte zu realisieren. Zudem eignen sich Wettbewerbe hervorragend, um sich mit Ihrem neu gegründeten Ingenieurbüro zu profilieren: Informieren Sie sich darüber, welche Förderpreise in Ihrer Branche ausgeschrieben sind, die zu Ihren Projekten passen. Zum Beispiel verleiht die Bundesingenieurskammer jährlich den Deutschen Brückenbaupreis. Auch der Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure veranstaltet verschiedene Wettbewerbe.

Alles in allem ist es empfehlenswert, sich langfristig einen größeren Kundenstamm aufzubauen. Denn wenn Sie als freiberuflicher Ingenieur längere Zeit ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sind, laufen Sie Gefahr, als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie eine Auftragshistorie mit mehreren Kunden und entsprechende Honorarabrechnungen nachweisen können. Auch sollten Sie weitgehend Ihre eigenen Betriebsmittel nutzen, statt die Ihres Auftraggebers.

Autorin: Barbara Schweigert, Stand: 29.08.2019