Autorin: Cynthia Henrich, zuletzt aktualisiert am 23.08.2024
Als Selbstständiger ist jede Steuererleichterung bares Geld wert. Doch viele Kleinunternehmer und Freiberufler verschenken Jahr für Jahr wertvolle Sparpotenziale, weil sie nicht wissen, welche Ausgaben sie von der Steuer absetzen können. Wir geben Ihnen nachfolgend ein paar Tipps, wie Sie bei der Steuer sparen können.
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Das häusliche Arbeitszimmer ist für viele Selbstständige zur beruflichen Notwendigkeit geworden. Doch welche Kosten können Sie dafür eigentlich steuerlich geltend machen? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt sind.
Wann können Sie Ihr Arbeitszimmer absetzen?
Grundsätzlich können Sie Ihr Arbeitszimmer dann absetzen, wenn es der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Das bedeutet, dass Sie Ihr Arbeitszimmer regelmäßig und überwiegend für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen.
Welche Kosten sind absetzbar?
Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie folgende Kosten als Werbungskosten geltend machen:
Die Homeoffice-Pauschale als Alternative
Seit dem Jahr 2020 gibt es für Arbeitnehmer und Selbstständige die Möglichkeit, eine Homeoffice-Pauschale zu nutzen. Diese Pauschale beträgt seit 2023 6 Euro pro Tag an dem Sie ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet haben, maximal jedoch 1.260 Euro pro Jahr.
Laden Sie Ihre Geschäftspartner oder Mitarbeiter zum Essen ein, können Sie die Kosten dafür ebenfalls von der Steuer absetzen. Damit das Finanzamt keine Einwände äußert, muss die Höhe der Rechnungen jedoch angemessen sein – also besser kein vergoldetes Steak im Restaurant bestellen!
Bis zu 70 Prozent der Bewirtungskosten können steuerlich geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Gut zu wissen: Verkostungen (z. B. Produkttestungen) fallen nicht unter Bewirtungskosten, sondern können in voller Höhe als Werbeaufwendungen abgesetzt werden.
Sie können die gesamten Kosten als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen (z. B. für Kantinenzuschuss oder Weihnachtsfeiern oder sonstige Betriebsveranstaltungen). Die Bewirtung muss lediglich einen betrieblichen Zweck haben, z.B. die Förderung des Betriebsklimas oder die Motivation der Mitarbeiter.
Alles, was Sie für Ihre Büroarbeit benötigen, können Sie in der Regel als Betriebsausgabe absetzen.
Das umfasst:
Tipp: Bewahren Sie alle Rechnungen für Ihren Bürobedarf auf. So können Sie im Falle einer Betriebsprüfung leicht nachweisen, welche Ausgaben Sie hatten.
Der Bürobedarf muss eindeutig für Ihre berufliche Tätigkeit genutzt werden. Für Büroausstattungsgüter unter einem bestimmten Wert (der sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter-Betrag) können Sie die Anschaffungskosten sofort als Betriebsausgabe absetzen.
Als Selbstständiger können Sie die Kosten für geschäftlich genutzte Fahrten mit Ihrem Fahrzeug steuerlich absetzen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, abhängig vom Umfang der geschäftlichen Nutzung:
Zuordnung zum Betriebsvermögen: Bei überwiegend geschäftlicher Nutzung (mehr als 50 %) können Sie das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnen. Sämtliche Kosten wie Kraftstoff, Reparaturen und Versicherungen sind als Betriebsausgaben absetzbar. Private Fahrten müssen hingegen als fiktive Einnahmen versteuert werden, oft mithilfe der 1 %-Regelung oder eines Fahrtenbuchs.
Privatnutzung mit Kilometerpauschale: Nutzen Sie das Fahrzeug überwiegend privat und weniger als 50 % geschäftlich, bleibt es im Privatvermögen. Für die betrieblichen Fahrten können Sie eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer ansetzen.
Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter? Unter dem Begriff werden alle beweglichen Gegenstände zusammengefasst, die Sie längerfristig benutzen, die selbständig nutzbar und die nicht zum Verkauf bestimmt sind. Das können beispielsweise Werkzeuge, Büromöbel, Laptops oder auch die Kaffeemaschine sein. Dabei dürfen die Gegenstände in der Anschaffung nicht mehr als 800 Euro netto kosten. Je nachdem, wie viel Sie für die einzelnen Anschaffungen tatsächlich ausgegeben haben, haben Sie drei Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung:
Die steuerliche Behandlung von Geschenken an Geschäftspartner und Mitarbeiter unterliegt bestimmten Regeln.
Geschenke an Geschäftspartner
Geschenke an Mitarbeiter
Wenn Sie geschäftlich unterwegs sind, können Sie die entstandenen Kosten in der Regel als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Die genauen Regelungen sind im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt.
Zusammensetzung der Reisekosten
Die Reisekosten setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Fahrtkosten: Für die An- und Abreise können Sie folgende Pauschalen absetzen:
Übernachtungskosten: Hotelkosten, inkl. Frühstück, können in voller Höhe abgesetzt werden.
Verpflegungspauschalen:
Reisenebenkosten: Zu den absetzbaren Reisenebenkosten zählen beispielsweise Parkgebühren, Mautgebühren, Gepäckaufbewahrung, Telefonkosten und Trinkgelder. Diese Ausgaben sollten mit Belegen dokumentiert werden.
Bei Auslandsreisen gelten andere Regelungen, die u. a. auch vom jeweiligen Land abhängen. Das Bundesfinanzministerium hat die verschiedenen Pauschalbeiträge in einer Liste zusammengefasst: Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen
Möchten Sie Ihr Wissen erweitern oder neue Fähigkeiten erlernen? Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie viele Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung von der Steuer absetzen.
Welche Kosten sind absetzbar?
Was ist nicht absetzbar?
Als Selbstständiger können Sie verschiedene gewerbliche Versicherungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dazu zählen unter anderem die Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Berufshaftpflicht. Auch Versicherungen wie die Kfz-Versicherung für Dienstfahrzeuge, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Elektronikversicherung können absetzbar sein, wenn sie beruflich genutzt werden.
Um die passende Versicherung zu finden und optimal abzusichern, nutzen Sie den Online-Vergleichsrechner für Gewerbeversicherungen von Finanzchef24. Er hilft Ihnen, maßgeschneiderte Lösungen zu finden und Kosten zu sparen.
Tipp: Sie können auch bestimmte private Versicherungen von der Steuer absetzen. Darunter fallen solche, die der Gesundheitsvorsorge (z. B. private Krankenversicherung) sowie der Einkommensabsicherung (z. B. Unfallversicherung) dienen. Jedoch dürfen Sie diese nicht als Betriebsausgaben einreichen – gewerbliche und private Posten müssen strikt getrennt werden. Deshalb sollten Sie in jedem Fall auch ein separates Geschäftskonto führen, damit Sie bei der Steuererklärung nicht den Überblick verlieren. Wenn Sie noch kein geschäftliches Konto haben oder für Ihres Kontoführungsgebühren zahlen, lohnt sich vielleicht ein Blick auf das Geschäftskonto unseres Partners GRENKE. Die Konditionen sind speziell an die finanzielle Situation von Gründern und Kleinunternehmern angepasst.