Neu ☑️ Gewerbliche Kfz-Versicherung: Mehr Infos
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Sie sind selbstständig in der Landwirtschaft tätig? Ganz gleich, ob Sie Ihren Hof als kleinen Familienbetrieb führen oder in einem großen Landwirtschaftsbetrieb mehrere Angestellte beschäftigen: eine umfassende Absicherung ist aufgrund des erhöhten Risikopotenzials Ihrer Tätigkeit dringend zu empfehlen! Denn die richtige Versicherung bietet Ihnen Schutz und finanzielle Sicherheit bei der Ausübung Ihrer täglichen Aufgaben.
Schutz bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden.
Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Gebäude und Einbauten.
Schutz für fahrbare und stationäre Maschinen, beispielsweise Mähdrescher und Melkroboter.
Schutz bei Rechtsstreit durch Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten u.a.
Schutz für Ihre Einrichtung, Erzeugnisse, Vorräte und Tiere bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser u.a.
Eine Haftpflichtversicherung ist für Landwirte unentbehrlich. Denn das Risiko eines Schadenfalls ist hier immens: Sei es eine kleine Unachtsamkeit beim Getreideanbau, beim Verkauf Ihrer Erzeugnisse oder bei der Viehhaltung – schnell kann ein unerwarteter Personen- oder Sachschaden an Dritten entstehen. Auch zusätzliche Tätigkeitsbereiche und Einnahmequellen, beispielsweise die Produktion von Wirtschaftsdüngern, bergen Risiken. Da selbst bei täglichen Routinearbeiten Haftpflichtschäden entstehen können, ist die Betriebshaftpflicht in der Landwirtschaft eine unverzichtbare Versicherung.
Grundsätzlich haftet in Deutschland jeder Betrieb unbegrenzt – und das häufig auch mit dem Privatvermögen, denn: Landwirtschaftliche Betriebe werden überwiegend als Einzelunternehmen oder als GbR geführt, letzteres beispielsweise als sogenannter Vater-Sohn-Betrieb oder als Zusammenschluss von mehreren Höfen. Im Rahmen einer GbR haften Sie gesamtschuldnerisch, also auch für Schäden, die Ihre Gesellschafter verschuldet haben! Um im Schadensfall die Forderungen von Dritten zu begleichen, ist dann gegebenenfalls auch Ihr privates Vermögen betroffen. Schadensersatzforderungen, insbesondere bei Personenschäden, nehmen schnell sehr hohe Beträge an, nicht selten bewegen sie sich im sechs- bis siebenstelligen Bereich. Sie stellen damit eine ernstzunehmende Gefahr für Ihre berufliche Existenz und Ihre privaten Vermögenswerte dar.
Schützen Sie sich und Ihren Landwirtschaftsbetrieb daher mit einer Betriebshaftpflicht. Sie deckt berechtigte Ansprüche bei Personen- und Sachschäden Dritter und enthält darüber hinaus einen passiven Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung sichert außerdem die Verpachtung Ihrer landwirtschaftlichen Nutzflächen an Dritte und die Anmietung externer Maschinen für Ihren Landwirtschaftsbetrieb (sogenannte Gewahrsamsschäden) ab.
Übersicht der allgemein abgesicherten Schäden:
Hinweis für Maschinenringe: Als eingetragener Verein oder Genossenschaft haften Sie im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen und einer GbR mit dem Vereinsvermögen beziehungsweise den Geschäftsanteilen der Mitglieder. Dies mindert allerdings nicht Ihr Risiko, einen Schaden zu verursachen. Und hohe Schadensersatzforderungen können auch hier jederzeit die Existenz Ihres Betriebs gefährden. Daher ist eine landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung Maschinenringen ebenfalls dringend zu empfehlen. Neben der betrieblichen Haftpflichtversicherung, die bei Personen- und Sachschäden Dritter einspringt, benötigen Sie zusätzlich eine Vermögensschadenhaftpflicht, um bei finanziellen Schäden Dritter umfassend geschützt zu sein. Die Kombination dieser beiden Versicherungen erhalten Sie durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Maschinengenossenschaften und Lohnmaschinenbetriebe.
Schadensbeispiele in der Landwirtschaft, bei denen die Betriebshaftpflicht greift:
Die Betriebshaftpflichtversicherung für Landwirte im Online-Vergleich Mit Finanzchef24 erhalten Sie die richtige Versicherungslösung individuell für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb. Mit wenigen Angaben können Sie hier bequem und kostenfrei die Angebote renommierter Versicherer zur landwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung online prüfen und direkt abschließen. Der Versicherungsschutz gilt innerhalb von 24 Stunden! So erhalten Sie einfach und schnell eine optimale und günstige Haftpflicht für Ihr persönliches Risiko.
Bitte beachten Sie: Ob Anbau von Räumlichkeiten oder Zukauf von Nutzflächen und Maschinen - jede Veränderung in Ihrem Betrieb ändert auch Ihre Risikosituation und muss Ihrem Versicherer umgehend gemeldet werden!
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Einige landwirtschaftliche Betriebe benötigen neben der Betriebshaftpflichtversicherung noch weiteren Versicherungsschutz, beispielsweise für landwirtschaftliche Maschinen. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und erstellen für Sie ein individuelles Gesamtpaket. Kontaktieren Sie einfach unsere Versicherungsexperten. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 089 716 772 999.
Auch die Maschinenversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung für Landwirte. Ob Produktionsanlagen oder Betriebsfahrzeuge: Sie gewährleistet die optimale Absicherung für Ihre landwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen.
Der Versicherungsschutz gilt für:
Abgedeckt sind hier unter anderem Schäden durch:
Die Versicherung übernimmt für Ihren Landwirtschaftsbetrieb die anfallenden Kosten durch teure Reparaturmaßnahmen oder den Neukauf von Gerätschaften.
Schadensbeispiel in der Landwirtschaft, bei dem die Maschinenbruchversicherung u.a. greift:
Sobald Ihre Betriebsfahrzeuge Ihr Grundstück verlassen und damit rechtlich am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung für Traktor & Co. Die gewerbliche Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie auch um eine Absicherung für Voll- und Teilkaskoschäden ergänzen.
Mit einer gewerblichen Gebäudeversicherung für Ihre landwirtschaftlichen Objekte, beispielsweise Scheunen und Maschinenhallen, sichern Sie diese gegen Schäden ab durch:
Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes ist auch für die Deckung von sogenannten Elementarschäden möglich. Damit umfasst Ihre landwirtschaftliche Gebäudeversicherung ebenso Schadensfälle durch andere Naturgewalten, zum Beispiel:
Die gewerbliche Gebäudeversicherung für landwirtschaftliche Betriebe übernimmt die Kosten für Reparaturen im Rahmen der entstandenen Schäden oder, im Falle eines Totalschadens, den Neubau Ihrer gewerblichen Nutzräume. Außerdem greift der Versicherungsschutz Ihrer Gebäudeversicherung auch für Einbauten und Installationsanlagen, zum Beispiel Kraftstrom- oder Belüftungsanlagen, Tröge und Tränken. Zur Absicherung Ihrer Betriebsanlagen und Ihres Viehbestands lässt sich die landwirtschaftliche Gebäudeversicherung mit einer gewerblichen Inventarversicherung für die Landwirtschaft kombinieren.
Schadensbeispiel in der Landwirtschaft, bei dem die Gebäudeversicherung u.a. greift:
Rechtsstreitigkeiten entstehen schnell, vor allem im Rahmen Ihrer Tätigkeit. Denn so vielfältig Ihr Beruf als Landwirt ist, so vielfältig sind auch Ihre Geschäftsbeziehungen – und das schürt Konfliktpotenzial: mit Verpächtern, Verwaltungsstellen, Kunden, Lieferanten oder Speditionsunternehmen. Auch Nachbarschaftskonflikte sind in der Landwirtschaft keine Seltenheit.
Der Betriebsrechtsschutz kommt zum Tragen, wenn Sie Ihr Recht geltend machen wollen – und sorgt für eine finanzielle Entlastung im Schadensfall. Den Leistungsumfang Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie dabei individuell an Ihr Betriebsrisiko anpassen.
Schadensbeispiele in der Landwirtschaft, bei denen die Rechtsschutzversicherung u.a. greift:
Die gewerbliche Inventarversicherung (auch Inhaltsversicherung genannt) dient der umfassenden Absicherung:
in offenen und geschlossenen Räumen, beispielsweise Scheunen, Lagerhallen oder Schobern. Der Versicherungsschutz der landwirtschaftlichen Inventarversicherung deckt unter anderem Schäden durch:
Die erweiterte Inhaltsversicherung schließt auch Schäden durch Erdbeben, Überschwemmung oder böswillige Beschädigung mit ein. Diese Versicherung empfiehlt sich insbesondere für alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Ihre Betriebs- und Produktionsanlagen teilweise oder ausschließlich stationär genutzt werden, wie Futter-, Stall- oder Melkanlagen.
Ein Schaden kann sich schnell auf Ihren laufenden Betrieb auswirken. Wenn Ihre Gerätschaften nicht mehr einsatzfähig oder Ihre Tiere betroffen sind, kann das Ihren Geschäftsbetrieb erheblich einschränken oder gänzlich lahm legen. Für diesen Fall sichert Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung ab. Denn diese erstattet Ihnen die Umsatzeinbußen bei einer vorübergehenden Betriebsschließung, beispielsweise durch notwendige Reparaturarbeiten. Häufig bedeutet der Ertragsausfall, dass Sie Löhne und Gehälter, Miete oder Pacht nicht mehr begleichen und anderen Zahlungsverpflichtungen wie Sozialabgaben oder Kreditleistungen nicht mehr nachkommen können. Im schlimmsten Fall führt das zur Existenzbedrohung oder gar zur Insolvenz. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert die Einnahmen – auch für einen langfristigen Zeitraum!
Schadensbeispiel in der Landwirtschaft, bei dem die Inventarversicherung u.a. greift:
"Sind Sie sich unsicher, welche Firmenversicherungen Sie wirklich benötigen? Dann rufen Sie uns unter unserer Servicenummer 089 716 772 999 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: service@finanzchef24.de. Außerdem führen wir für Sie gern auf Anfrage eine kostenfreie Bedarfsanalyse durch.
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