Versicherungen für Ihren Landwirtschafts­betrieb

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Der richtige Versicherungs­schutz für Landwirtschafts­betriebe

Sie sind selbstständig in der Landwirtschaft tätig? Ganz gleich, ob Sie Ihren Hof als kleinen Familien­betrieb führen oder in einem großen Landwirtschafts­betrieb mehrere Angestellte beschäftigen: eine umfassende Absicherung ist aufgrund des erhöhten Risiko­potenzials Ihrer Tätigkeit dringend zu empfehlen! Denn die richtige Versicherung bietet Ihnen Schutz und finanzielle Sicherheit bei der Ausübung Ihrer täglichen Aufgaben.

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Alle wichtigen Absicherungs­konzepte für die Land­wirtschaft im Überblick:

Betriebs­haftpflicht­versicherung

Schutz bei Personen- und Sachschäden sowie Vermögens­folgeschäden.

Gebäude­versicherung

Versicherungsschutz für landwirt­schaftliche Gebäude und Einbauten.

Maschinen­bruch­versicherung

Schutz für fahrbare und stationäre Maschinen, beispielsweise Mähdrescher und Melkroboter.

Betriebs­rechtsschutz

Schutz bei Rechtsstreit durch Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten u.a.

Inventar­versicherung

Schutz für Ihre Einrichtung, Erzeugnisse, Vorräte und Tiere bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser u.a.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 09.12.2024

Nette und kompetente Beratung 👍😉
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4.9/5

eKomi-Bewertung vom 12.12.2024

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1. Betriebshaftpflicht­versicherung für die Landwirt­schaft

Eine Haftpflicht­versicherung ist für Landwirte unentbehrlich. Denn das Risiko eines Schaden­falls ist hier immens: Sei es eine kleine Unacht­samkeit beim Getreide­anbau, beim Verkauf Ihrer Erzeugnisse oder bei der Vieh­haltung – schnell kann ein unerwarteter Personen- oder Sachschaden an Dritten entstehen. Auch zusätzliche Tätigkeits­bereiche und Einnahme­quellen, beispiels­weise die Produktion von Wirtschafts­düngern, bergen Risiken. Da selbst bei täglichen Routine­arbeiten Haftpflicht­schäden entstehen können, ist die Betriebs­haftpflicht in der Landwirtschaft eine unverzichtbare Versicherung.

Grundsätzlich haftet in Deutschland jeder Betrieb unbegrenzt – und das häufig auch mit dem Privat­vermögen, denn: Landwirt­schaftliche Betriebe werden überwiegend als Einzel­unternehmen oder als GbR geführt, letzteres beispiels­weise als sogenannter Vater-Sohn-Betrieb oder als Zusammen­schluss von mehreren Höfen. Im Rahmen einer GbR haften Sie gesamt­schuldnerisch, also auch für Schäden, die Ihre Gesellschafter verschuldet haben! Um im Schadens­fall die Forderungen von Dritten zu begleichen, ist dann gegebenen­falls auch Ihr privates Vermögen betroffen. Schadens­ersatz­forderungen, insbesondere bei Personen­schäden, nehmen schnell sehr hohe Beträge an, nicht selten bewegen sie sich im sechs- bis sieben­stelligen Bereich. Sie stellen damit eine ernst­zunehmende Gefahr für Ihre berufliche Existenz und Ihre privaten Vermögens­werte dar.

Schützen Sie sich und Ihren Landwirtschafts­betrieb daher mit einer Betriebs­haftpflicht. Sie deckt berechtigte Ansprüche bei Personen- und Sachschäden Dritter und enthält darüber hinaus einen passiven Rechts­schutz zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Die landwirt­schaftliche Betriebs­haftpflicht­versicherung sichert außerdem die Verpachtung Ihrer landwirt­schaftlichen Nutzflächen an Dritte und die Anmietung externer Maschinen für Ihren Landwirtschafts­betrieb (sogenannte Gewahrsams­schäden) ab.

Übersicht der allgemein abgesicherten Schäden:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Folgeschäden aus Personen- und Sachschäden
  • Umweltschäden

Hinweis für Maschinen­ringe: Als eingetragener Verein oder Genossen­schaft haften Sie im Gegensatz zu einem Einzel­unternehmen und einer GbR mit dem Vereins­vermögen beziehungs­weise den Geschäfts­anteilen der Mitglieder. Dies mindert allerdings nicht Ihr Risiko, einen Schaden zu verursachen. Und hohe Schadens­ersatz­forderungen können auch hier jederzeit die Existenz Ihres Betriebs gefährden. Daher ist eine landwirt­schaftliche Haftpflicht­versicherung Maschinen­ringen ebenfalls dringend zu empfehlen. Neben der betrieblichen Haftpflicht­versicherung, die bei Personen- und Sachschäden Dritter einspringt, benötigen Sie zusätzlich eine Vermögens­schaden­haftpflicht, um bei finanziellen Schäden Dritter umfassend geschützt zu sein. Die Kombination dieser beiden Versicherungen erhalten Sie durch den Abschluss einer Berufs­haftpflicht­versicherung für Maschinen­genossenschaften und Lohnmaschinen­betriebe.

Schadens­beispiele in der Landwirtschaft, bei denen die Betriebs­haftpflicht greift:

  • Krankheits­fälle durch Milch­tankstelle: Ein Milch­bauer betreibt drei Milch­tankstellen in anliegenden Nachbar­orten. Durch die unsachgemäße Behandlung eines Mitarbeiters wird die Rohmilch verunreinigt und kommt unbemerkt mit Bakterien­befall in den Verkauf. Mehr als 20 Personen klagen anschließend über Magen­schmerzen und müssen teilweise im Krankenhaus behandelt werden. Die Betriebs­haftpflicht für die Landwirtschaft des Milchbauern übernimmt die Schadens­ersatz­forderungen der Kunden.
  • Tiere brechen aus und richten Schäden auf Nachbargrundstück an: Drei Dutzend Schafe durchbrechen den Weidezaun ihres Außen­geheges und laufen auf das Nachbar­grundstück, wo sie erhebliche Schäden auf den Feldern anrichten. Den Ernte­ausfall des benachbarten Bauern übernimmt die landwirt­schaftliche Haftpflicht des Tierhalters.
  • Boden­verunreinigung durch austretende Schadstoffe: Der Dieseltank auf dem Grundstück eines Landwirts hat ein Leck und Treibstoff tritt aus. Die Schadstoffe sickern bis in das Grundwasser. In Folge muss der gesamte Boden abgetragen werden. Die landwirt­schaftliche Haftpflicht­versicherung übernimmt die Kosten für die Boden­sanierung.

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Landwirte im Online-Vergleich Mit Finanzchef24 erhalten Sie die richtige Versicherungs­lösung individuell für Ihren landwirt­schaftlichen Betrieb. Mit wenigen Angaben können Sie hier bequem und kostenfrei die Angebote renommierter Versicherer zur landwirt­schaftlichen Haftpflicht­versicherung online prüfen und direkt abschließen. Der Versicherungs­schutz gilt innerhalb von 24 Stunden! So erhalten Sie einfach und schnell eine optimale und günstige Haftpflicht für Ihr persönliches Risiko.

Gut zu wissen!

Bitte beachten Sie: Ob Anbau von Räumlich­keiten oder Zukauf von Nutzflächen und Maschinen - jede Veränderung in Ihrem Betrieb ändert auch Ihre Risiko­situation und muss Ihrem Versicherer umgehend gemeldet werden!

Sonder­kündigungs­recht Ihrer Betriebs­haftpflicht bei Geschäfts­aufgabe

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Bedarf oder benötigen Sie eine Agrar-Police mit Rundumschutz?

Einige landwirt­schaftliche Betriebe benötigen neben der Betriebs­haftpflicht­versicherung noch weiteren Versicherungs­schutz, beispiels­weise für landwirt­schaftliche Maschinen. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Bedarf und erstellen für Sie ein individuelles Gesamt­paket. Kontaktieren Sie einfach unsere Versicherungs­experten. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 089 716 772 999.

2. Maschinen­bruch­versicherung für Ihre Arbeits­maschinen in der Landwirtschaft

Auch die Maschinen­versicherung ist eine sehr wichtige Versicherung für Landwirte. Ob Produktions­anlagen oder Betriebs­fahrzeuge: Sie gewährleistet die optimale Absicherung für Ihre landwirt­schaftlichen Maschinen und Anlagen.

Der Versicherungs­schutz gilt für:

  • mobile Maschinen - fahrbar oder transportabel (zum Beispiel Ballenpresse, Dreschmaschine, Egge oder Traktor)
  • stationäre Maschinen (zum Beispiel Melkstände oder Biogasanlagen).

Abgedeckt sind hier unter anderem Schäden durch:

  • Bedienungs­fehler
  • Konstruktions­fehler
  • Kurzschluss
  • Mutwillige Sach­beschädigung

Die Versicherung übernimmt für Ihren Landwirtschafts­betrieb die anfallenden Kosten durch teure Reparatur­maßnahmen oder den Neukauf von Gerätschaften.

Schadensbeispiel in der Landwirtschaft, bei dem die Maschinen­bruch­versicherung u.a. greift:

  • Technischer Defekt an Arbeits­maschine: Ein technischer Defekt sorgt dafür, dass eine Ballen­presse beim Abernten mitten auf dem Feld Feuer fängt. Der Fahrer schafft es noch, die Maschine vom Feld zu lenken, wo sie vollständig abbrennt. Das Feuer kann schnell unter Kontrolle gebracht und gelöscht werden. Ein neues Gerät wird durch die Maschinen­versicherung des Landwirts finanziert.

Hinweis!

Sobald Ihre Betriebs­fahrzeuge Ihr Grundstück verlassen und damit rechtlich am öffentlichen Straßen­verkehr teilnehmen, benötigen Sie eine Haftpflicht­versicherung für Traktor & Co. Die gewerbliche Kfz-Haftpflicht­versicherung können Sie auch um eine Absicherung für Voll- und Teilkasko­schäden ergänzen.

3. Gebäude­versicherung für landwirt­schaftlich genutzte Objekte

Mit einer gewerblichen Gebäude­versicherung für Ihre landwirt­schaftlichen Objekte, beispiels­weise Scheunen und Maschinen­hallen, sichern Sie diese gegen Schäden ab durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Hagel und Sturm

Eine Erweiterung des Versicherungs­schutzes ist auch für die Deckung von sogenannten Elementar­schäden möglich. Damit umfasst Ihre landwirt­schaftliche Gebäude­versicherung ebenso Schadens­fälle durch andere Natur­gewalten, zum Beispiel:

  • Erdbeben
  • Lawinen
  • Schneedruck

Die gewerbliche Gebäude­versicherung für landwirt­schaftliche Betriebe übernimmt die Kosten für Reparaturen im Rahmen der entstandenen Schäden oder, im Falle eines Total­schadens, den Neubau Ihrer gewerblichen Nutzräume. Außerdem greift der Versicherungs­schutz Ihrer Gebäude­versicherung auch für Einbauten und Installations­anlagen, zum Beispiel Kraftstrom- oder Belüftungs­anlagen, Tröge und Tränken. Zur Absicherung Ihrer Betriebs­anlagen und Ihres Vieh­bestands lässt sich die landwirt­schaftliche Gebäude­versicherung mit einer gewerblichen Inventar­versicherung für die Landwirtschaft kombinieren.

Schadensbeispiel in der Landwirt­schaft, bei dem die Gebäude­versicherung u.a. greift:

  • Feuer­schaden an Scheune: Durch ein Unwetter wird in der Scheune eines Landwirts ein Kurzschluss ausgelöst und ein Feuer bricht aus. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr kann ein Übergreifen auf das benachbarte Haupthaus verhindert werden, aber die Scheune brennt gänzlich nieder. Die landwirt­schaftliche Gebäude­versicherung übernimmt die Kosten für den Wieder­aufbau.

4. Betriebsrechtsschutz für landwirt­schaftliche Betriebe

Rechts­streitigkeiten entstehen schnell, vor allem im Rahmen Ihrer Tätigkeit. Denn so vielfältig Ihr Beruf als Landwirt ist, so vielfältig sind auch Ihre Geschäfts­beziehungen – und das schürt Konflikt­potenzial: mit Verpächtern, Verwaltungs­stellen, Kunden, Lieferanten oder Speditions­unternehmen. Auch Nachbarschafts­konflikte sind in der Landwirtschaft keine Seltenheit.

Der Betriebs­rechtsschutz kommt zum Tragen, wenn Sie Ihr Recht geltend machen wollen – und sorgt für eine finanzielle Entlastung im Schadensfall. Den Leistungs­umfang Ihrer Rechtsschutz­versicherung können Sie dabei individuell an Ihr Betriebs­risiko anpassen.

Schadens­beispiele in der Landwirtschaft, bei denen die Rechtsschutz­versicherung u.a. greift:

  • Nachbarschafts­streit wegen Geruchs­belästigung: Die Nachbarn eines Landwirts reichen eine Sammel­klage wegen zu starker Geruchs­belästigung ein. In dem Landwirtschafts­betrieb werden unter anderem mehrere Dutzend Kühe gehalten, die dafür haupt­verantwortlich gemacht werden. Gerichtlich soll eine Bestands­reduzierung erreicht werden. Der Landwirt kann die Klage erfolgreich abwehren, die Anwalts­kosten werden durch die Versicherung vorgestreckt
  • Betriebs­helfer stellt Anspruch auf Lohnnach­zahlung: Um die Ernte zu bewältigen, stellt ein Landwirt mehrere Betriebs­helfer ein. Ein Arbeiter verklagt ihn im Nachgang und fordert eine Nachzahlung, die angeblich auf mündlichen Absprachen beruht. Die landwirtschaft­liche Rechtsschutz­versicherung des Weinbauers übernimmt die Rechts­kosten für die anwaltliche Erst­beratung und den folgenden Prozess.
  • Eigentümer wehrt sich gegen Flur­bereinigung: Es kommt zu einem Rechts­streit zwischen einem Landwirt und der Flurbereinigungs­behörde nach einer vorläufigen Besitz­einweisung. Der Kläger wehrt sich rechtlich gegen die Neuzuteilung, weil er Teile seines Betriebs aussiedeln müsste. Durch ein Mediations­verfahren kann eine außer­gerichtliche Einigung beider Parteien erzielt werden. Die Rechtsschutz­versicherung des Landwirts übernimmt die anfallenden Rechts­kosten.

5. Inventarversicherung für die Land­wirtschaft

Die gewerbliche Inventar­versicherung (auch Inhalts­versicherung genannt) dient der umfassenden Absicherung:

  • Ihrer Betriebseinrichtung,
  • Ihrer Ernteerzeugnisse und Vorrats­lagerung sowie
  • Ihres Tierbestands

in offenen und geschlossenen Räumen, beispiels­weise Scheunen, Lager­hallen oder Schobern. Der Versicherungs­schutz der landwirt­schaftlichen Inventar­versicherung deckt unter anderem Schäden durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl

Die erweiterte Inhalts­versicherung schließt auch Schäden durch Erdbeben, Überschwemmung oder böswillige Beschädigung mit ein. Diese Versicherung empfiehlt sich insbesondere für alle landwirt­schaftlichen Betriebe, die Ihre Betriebs- und Produktion­sanlagen teilweise oder ausschließlich stationär genutzt werden, wie Futter-, Stall- oder Melkanlagen.

Inventarversicherung inklusive Betriebs­unterbrechung

Ein Schaden kann sich schnell auf Ihren laufenden Betrieb auswirken. Wenn Ihre Gerätschaften nicht mehr einsatz­fähig oder Ihre Tiere betroffen sind, kann das Ihren Geschäfts­betrieb erheblich einschränken oder gänzlich lahm legen. Für diesen Fall sichert Sie eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung ab. Denn diese erstattet Ihnen die Umsatz­einbußen bei einer vorübergehenden Betriebs­schließung, beispiels­weise durch notwendige Reparatur­arbeiten. Häufig bedeutet der Ertrags­ausfall, dass Sie Löhne und Gehälter, Miete oder Pacht nicht mehr begleichen und anderen Zahlungs­verpflichtungen wie Sozial­abgaben oder Kredit­leistungen nicht mehr nachkommen können. Im schlimmsten Fall führt das zur Existenz­bedrohung oder gar zur Insolvenz. Eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung sichert die Einnahmen – auch für einen lang­fristigen Zeitraum!

Schadensbeispiel in der Land­wirtschaft, bei dem die Inventar­versicherung u.a. greift:

  • Einbruch­diebstahl durch Jugendliche: Eine Gruppe Jugendlicher verschafft sich unerlaubt Zugang zum Grundstück eines Landwirts und entwendet Gerätschaften im Wert von 2.000 Euro. Außerdem wird die Tür zum Stall offen gelassen und mehrere Tiere können ungehindert entkommen. Die meisten können am nächsten Tag wieder eingefangen werden. Der Milchbauer kann dennoch seiner Lieferung nicht nachkommen und erhält kein Milchgeld. Zwei Tiere geraten noch in der Nacht beim Überqueren einer Straße vor einen LKW und sterben. Die Inhalts­versicherung inklusive Betriebs­unterbrechungs­versicherung des Landwirts übernimmt den entstandenen Schaden.

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