Neu ☑️ Gewerbliche Kfz-Versicherung: Mehr Infos
Für Gründer und Unternehmer ist die Maschinenbruchversicherung (auch Maschinenversicherung genannt) eine wichtige Versicherung zur Absicherung von Sachschäden an Maschinen und Anlagen.
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Sachschäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass unvorhergesehene Schäden an Ihren Maschinen oder Anlagen entstehen.
Empfohlen für Gründer und Unternehmer, die hochwertige Maschinen und Anlagen besitzen. Die Versicherung für Maschinenschäden ist vor allem für Landwerke oder Bauhandwerker wichtig.
Die Maschinenbruchversicherung (kurz auch Maschinenversicherung genannt) bietet umfassenden Schutz bei unvorhergesehenen Schäden an Maschinen und Anlagen. Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe, die über große Maschinen oder einen Fuhrpark verfügen, sollten sich deshalb mit dem Abschluss einer Maschinenversicherung befassen. Dies ist vor allem dann unerlässlich, wenn Schäden an den Maschinen die Existenz bedrohen könnten, weil teure Maschinen nach einem Schadensfall neu angeschafft werden müssen.
Eine Versicherung für Maschinenschäden ist beispielweise für Bauhandwerker mit vielen teuren Baustellenmaschinen wichtig – aber auch für jedes andere Unternehmen, das in großem Umfang hochwertige Maschinen und Anlagen besitzt. Häufig abgeschlossen wird eine Maschinenbruchversicherung zum Beispiel in der Landwirtschaft.
Wichtig: Wenn der Maschinenpark mit einem Kredit finanziert ist, wird eine Maschinenversicherung mitunter von den kreditgebenden Banken verlangt.
a) Welche Maschinen können versichert werden?
Zu den Bedingungen der Maschinenbruchversicherung zählt, dass es sich um betriebsfertige Maschinen aus einer Serienproduktion handelt. Darüber hinaus müssen die Geräte regelmäßig gewartet werden. Sie dürfen zudem nur für Tätigkeiten verwendet werden, für die die Maschine vorgesehen ist.
b) Welche Maschinen können nicht versichert werden?
Nicht in der Maschinenversicherung versichert werden können Fahrzeuge, die ausschließlich verwendet werden, um gewerblich Güter auf öffentlichen Straßen zu transportieren oder Personen zu befördern. Zu dieser Ausnahme zählen neben Lastwagen und Bussen auch Wasser- und Luftfahrzeuge.
a) Welche Schäden sind in der Maschinenbruchversicherung abgedeckt?
Bei Maschinenbruchversicherungen gilt eine sogenannte Allgefahrendeckung beziehungsweise All-Risk-Deckung. Das heißt, alle Schadensszenarien, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, sind durch die Versicherung abgedeckt.
Versicherte Schäden für fahrbare und stationäre Maschinen:
b) Welche Schäden sind nicht in der Maschinenbruchversicherung abgedeckt?
In den Versicherungsbedingungen der Maschinenversicherung gibt es Schäden, die in der Regel ausdrücklich ausgeschlossen werden.
Nicht versicherte Schäden für fahrbare und stationäre Maschinen:
c) Ergänzender Versicherungsschutz zur Maschinenversicherung
Kaskoversicherung für fahrbare Maschinen
Für fahrbare Maschinen empfiehlt sich zusätzlich zum Abschluss einer Maschinenversicherung eine Kaskoversicherung. Diese schließt unter anderem Schäden durch Unfall, Brand, Sturm, Frost, Hochwasser, Diebstahl sowie Unfallschäden ein.
Geschäftsinhaltsversicherung für stationäre Maschinen
Für stationäre Maschinen ist der zusätzliche Abschluss einer Inhaltsversicherung ratsam, da hier Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, Elementargefahren wie Hochwasser sowie Einbruchdiebstahl abgedeckt sind. Unfallschäden sind vom Schutz hingegen ausgeschlossen.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Über Zusatzdeckungen bieten einige Versicherer die Möglichkeit, auch Risiken wie eine Betriebsunterbrechung aufgrund eines Schadens an einer versicherten Maschine abzusichern. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Seite Betriebsunterbrechungsversicherung.
Versichert wird immer der Wert der neuen Maschine oder Anlage (Neuwert). Im Schadensfall ersetzt die Maschinenbruchversicherung die Kosten für die Reparatur. Ist es nicht möglich, die Schäden zu reparieren, kommt die Versicherung für den Zeitwert der Maschine auf. Unter dem Zeitwert versteht man den Wert einer technisch vergleichbaren, funktionstüchtigen Maschine gleichen Alters.
Die Kosten einer Maschinenversicherung hängen davon ab, welche Merkmale die versicherten Maschinen haben: Einfache und mechanische Geräte lassen sich günstiger absichern als Maschinen mit komplexer Elektronik oder hohem Betriebsdruck. Auch ist der Preis für die Maschinenversicherung niedriger, wenn die Geräte saisonal eingesetzt werden.
Faktoren wie der Neupreis, die Schadenfreiheit oder das Alter der Maschinen bilden die Grundlage, um deren Wert zu ermitteln. Darauf basierend wird die Versicherungssumme entweder pauschal für mehrere Maschinen festgelegt. Alternativ berechnet sich die Deckung für die Maschinenbruchversicherung jeweils für die einzelnen Geräte. In der Regel wird die Versicherungssumme auf den Stand in dem Jahr 1971 gebracht und danach mit einem bestimmten Prämien- und Summenfaktor für die Maschinenversicherung multipliziert. So ergibt sich der Preis für die Maschinenversicherung.
Kostenbeispiel für fahrbare Maschine:
Maschinenversicherung für Minibagger ab 376,50 Euro/Jahr, inklusive MwSt.; Neuwert 25.000 Euro; Bezugsjahr: 2016; Selbstbeteiligung: 500 Euro, volle Deckung
Kostenbeispiel für stationäre Maschine:
Maschinenversicherung für Druckmaschine ab 297,50 Euro/Jahr, inklusive MwSt.; Neuwert 35.000 Euro; Bezugsjahr: 2016; Selbstbeteiligung: 500 Euro
Der Mitarbeiter eines Unternehmens macht einen folgenschweren Fehler bei der Bedienung einer Drehmaschine. Durch diesen Fehler wird die Mechanik erheblich beschädigt. Die Maschine ist wegen des Schadens nicht mehr einsatzfähig und muss repariert werden. Die Reparaturkosten werden durch die Maschinenbruchversicherung des Unternehmens abgedeckt.
Ein Landwirt erntet mit seinem Mähdrescher Weizen. Ein achtlos ins Feld geworfenes altes Fahrrad gerät dabei in das Mähwerk des Mähdreschers und beschädigt die Mechanik. Die Maschine funktioniert daraufhin nicht mehr richtig und musst repariert werden. Die Kosten für die Reparatur der Mechanik werden von der Maschinenbruchversicherung des Landwirts übernommen.
Wegen eines Materialfehlers bricht der Antriebsstrang eines Baggers. Das nötige Ersatzteil ist nicht sofort verfügbar. Das bringt das Unternehmen in Schwierigkeiten, da die Maschine dringend gebraucht wird. Die Maschinenversicherung zahlt in diesem Fall die Leihgebühr für eine Ersatzmaschine. Auch die spätere Reparatur des Baggers zahlt die Maschinenversicherung.
Unbekannte beschädigen nachts mutwillig den Tank eines Gabelstaplers. Am nächsten Morgen bemerkt der Besitzer den Schaden, da unter dem Fahrzeug Flüssigkeit ausgetreten ist. Er bringt den Gabelstapler in eine Werkstatt und meldet den Vandalismusschaden. Die anfallenden Reparaturkosten für den Stapler übernimmt die Maschinenversicherung des Besitzers.
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