Richtiger Versicherungsschutz leicht gemacht.

Die Maschinen­versicherung, auf einen Blick

Für Gründer und Unternehmer ist die Maschinen­bruch­versicherung (auch Maschinen­versicherung genannt) eine wichtige Versicherung zur Absicherung von Sach­schäden an Maschinen und Anlagen.
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Was wird geschützt?

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Sachschäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass unvorhergesehene Schäden an Ihren Maschinen oder Anlagen entstehen.

Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Empfohlen für Gründer und Unternehmer, die hochwertige Maschinen und Anlagen besitzen. Die Versicherung für Maschinen­schäden ist vor allem für Landwerke oder Bauhandwerker wichtig.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 17.11.2024

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4.9/5

eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

1. Was ist eine Maschinen­versicherung?

Die Maschinen­bruch­versicherung (kurz auch Maschinen­versicherung genannt) bietet umfassenden Schutz bei unvorher­gesehenen Schäden an Maschinen und Anlagen. Unternehmen und Land­wirtschafts­betriebe, die über große Maschinen oder einen Fuhrpark verfügen, sollten sich deshalb mit dem Abschluss einer Maschinen­versicherung befassen. Dies ist vor allem dann unerlässlich, wenn Schäden an den Maschinen die Existenz bedrohen könnten, weil teure Maschinen nach einem Schadensfall neu angeschafft werden müssen.

2. Wer benötigt eine Maschinen­versicherung?

Eine Versicherung für Maschinen­schäden ist beispielweise für Bauhandwerker mit vielen teuren Baustellen­maschinen wichtig – aber auch für jedes andere Unternehmen, das in großem Umfang hochwertige Maschinen und Anlagen besitzt. Häufig abgeschlossen wird eine Maschinen­bruch­versicherung zum Beispiel in der Land­wirtschaft.

Wichtig: Wenn der Maschinen­park mit einem Kredit finanziert ist, wird eine Maschinen­versicherung mitunter von den kreditgebenden Banken verlangt.

3. Versicherungs­umfang der Maschinen­versicherung

a) Welche Maschinen können versichert werden?

Zu den Bedingungen der Maschinenbruch­versicherung zählt, dass es sich um betriebsfertige Maschinen aus einer Serien­produktion handelt. Darüber hinaus müssen die Geräte regelmäßig gewartet werden. Sie dürfen zudem nur für Tätigkeiten verwendet werden, für die die Maschine vorgesehen ist.

Versicherbar in der Maschinen­versicherung sind zwei Arten von Maschinen:

1. Fahrbare (transportable) Maschinen

  • landwirtschaftliche (Zug-)Maschinen
  • Bagger
  • Gabelstapler
  • Kräne
  • Planier­raupen und andere Baumaschinen

2. Stationäre Maschinen

  • Fräsen
  • Waagen
  • Verpackungs­maschinen
  • Wasch­anlagen
  • Hebebühnen
  • Windkraft­anlagen
  • Biogas­anlagen etc.

b) Welche Maschinen können nicht versichert werden?

Nicht in der Maschinen­versicherung versichert werden können Fahrzeuge, die ausschließlich verwendet werden, um gewerblich Güter auf öffentlichen Straßen zu transportieren oder Personen zu befördern. Zu dieser Ausnahme zählen neben Lastwagen und Bussen auch Wasser- und Luftfahrzeuge.

4. Versicherungs­schutz der Maschinenbruch­versicherung

a) Welche Schäden sind in der Maschinenbruch­versicherung abgedeckt?

Bei Maschinenbruch­versicherungen gilt eine sogenannte Allgefahren­deckung beziehungsweise All-Risk-Deckung. Das heißt, alle Schadens­szenarien, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, sind durch die Versicherung abgedeckt.

Versicherte Schäden für fahrbare und stationäre Maschinen:

  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Konstruktions- oder Materialfehler
  • Über- oder Unterdruck, Kurzschluss, Überspannung

b) Welche Schäden sind nicht in der Maschinenbruch­versicherung abgedeckt?

In den Versicherungs­bedingungen der Maschinen­versicherung gibt es Schäden, die in der Regel ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Nicht versicherte Schäden für fahrbare und stationäre Maschinen:

  • Schäden, die durch die Abnutzung der Maschine entstehen
  • Schadens­fälle, die durch Kriege, Kern­energie oder Erdbeben verursacht werden
  • Vorsätzliche Beschädigung der Maschine durch den Versicherungs­nehmer

c) Ergänzender Versicherungs­schutz zur Maschinen­versicherung

Kasko­versicherung für fahrbare Maschinen

Für fahrbare Maschinen empfiehlt sich zusätzlich zum Abschluss einer Maschinen­versicherung eine Kasko­versicherung. Diese schließt unter anderem Schäden durch Unfall, Brand, Sturm, Frost, Hochwasser, Diebstahl sowie Unfallschäden ein.

Geschäfts­inhalts­versicherung für stationäre Maschinen

Für stationäre Maschinen ist der zusätzliche Abschluss einer Inhalts­versicherung ratsam, da hier Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, Elementar­gefahren wie Hochwasser sowie Einbruch­diebstahl abgedeckt sind. Unfallschäden sind vom Schutz hingegen ausgeschlossen.

Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Über Zusatz­deckungen bieten einige Versicherer die Möglichkeit, auch Risiken wie eine Betriebs­unterbrechung aufgrund eines Schadens an einer versicherten Maschine abzusichern. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Seite Betriebs­unterbrechungs­versicherung.

5. Welcher Wert wird bei der Maschinen­bruch­versicherung versichert?

Versichert wird immer der Wert der neuen Maschine oder Anlage (Neuwert). Im Schadens­fall ersetzt die Maschinen­bruch­versicherung die Kosten für die Reparatur. Ist es nicht möglich, die Schäden zu reparieren, kommt die Versicherung für den Zeitwert der Maschine auf. Unter dem Zeitwert versteht man den Wert einer technisch vergleichbaren, funktions­tüchtigen Maschine gleichen Alters.

6. Was kostet eine Maschinen­bruch­versicherung?

Die Kosten einer Maschinen­versicherung hängen davon ab, welche Merkmale die versicherten Maschinen haben: Einfache und mechanische Geräte lassen sich günstiger absichern als Maschinen mit komplexer Elektronik oder hohem Betriebsdruck. Auch ist der Preis für die Maschinen­versicherung niedriger, wenn die Geräte saisonal eingesetzt werden.

Faktoren wie der Neupreis, die Schaden­freiheit oder das Alter der Maschinen bilden die Grundlage, um deren Wert zu ermitteln. Darauf basierend wird die Versicherungs­summe entweder pauschal für mehrere Maschinen festgelegt. Alternativ berechnet sich die Deckung für die Maschinenbruch­versicherung jeweils für die einzelnen Geräte. In der Regel wird die Versicherungs­summe auf den Stand in dem Jahr 1971 gebracht und danach mit einem bestimmten Prämien- und Summenfaktor für die Maschinen­versicherung multipliziert. So ergibt sich der Preis für die Maschinen­versicherung.

Kostenbeispiel für fahrbare Maschine:

Maschinen­versicherung für Mini­bagger ab 376,50 Euro/Jahr, inklusive MwSt.; Neuwert 25.000 Euro; Bezugsjahr: 2016; Selbst­beteiligung: 500 Euro, volle Deckung

Kostenbeispiel für stationäre Maschine:

Maschinen­versicherung für Druck­maschine ab 297,50 Euro/Jahr, inklusive MwSt.; Neuwert 35.000 Euro; Bezugsjahr: 2016; Selbst­beteiligung: 500 Euro

7. Schadens­beispiele bei der Maschinen­bruch­versicherung

Bedienungs­fehler

Bedienungs­fehler

Der Mitarbeiter eines Unternehmens macht einen folgenschweren Fehler bei der Bedienung einer Dreh­maschine. Durch diesen Fehler wird die Mechanik erheblich beschädigt. Die Maschine ist wegen des Schadens nicht mehr einsatzfähig und muss repariert werden. Die Reparatur­kosten werden durch die Maschinenbruch­versicherung des Unternehmens abgedeckt.

Unverschuldete Beschädigung

Unverschuldete Beschädigung

Ein Landwirt erntet mit seinem Mähdrescher Weizen. Ein achtlos ins Feld geworfenes altes Fahrrad gerät dabei in das Mähwerk des Mähdreschers und beschädigt die Mechanik. Die Maschine funktioniert daraufhin nicht mehr richtig und musst repariert werden. Die Kosten für die Reparatur der Mechanik werden von der Maschinen­bruch­versicherung des Landwirts übernommen.

Material­fehler

Material­fehler

Wegen eines Material­fehlers bricht der Antriebs­strang eines Baggers. Das nötige Ersatzteil ist nicht sofort verfügbar. Das bringt das Unternehmen in Schwierigkeiten, da die Maschine dringend gebraucht wird. Die Maschinen­versicherung zahlt in diesem Fall die Leihgebühr für eine Ersatz­maschine. Auch die spätere Reparatur des Baggers zahlt die Maschinen­versicherung.

Vandalismus

Vandalismus

Unbekannte beschädigen nachts mutwillig den Tank eines Gabel­staplers. Am nächsten Morgen bemerkt der Besitzer den Schaden, da unter dem Fahrzeug Flüssigkeit ausgetreten ist. Er bringt den Gabel­stapler in eine Werkstatt und meldet den Vandalismus­schaden. Die anfallenden Reparatur­kosten für den Stapler übernimmt die Maschinen­versicherung des Besitzers.

8. Unabhängige Experten­beratung zur Maschinen­versicherung und Betreuung beim Versicherungs­wechsel

Matthias Hanf, Finanzchef24-Experte: "Für eine detaillierte Analyse Ihres persönlichen Versicherungs­bedarfs steht Ihnen unser Beratungs­team gerne zur Verfügung. Wir vergleichen sowohl Preise als auch Leistungen renommierter deutscher Versicherer: unter anderem die Maschinen­versicherung der Allianz, der INTER sowie der AXA. Lassen Sie sich ein konkretes Angebot erstellen oder rufen Sie unter unserer Service­nummer 089 716 772 999 an. Außerdem können Sie uns jederzeit bequem per E-Mail kontaktieren. Wenn Sie es wünschen, führen wir für Sie außerdem eine kostenfreie und individuelle Bedarfs­analyse durch."

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