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Sie arbeiten in einem Heil-, Pflege- oder sozialen Beruf und sind damit tagtäglich mit hilfebedürftigen Menschen zusammen? Als Physiotherapeut, Krankenschwester/-pfleger, Hebamme, Heilpraktiker oder Pflegedienst tragen Sie damit eine große Verantwortung und sind gleichzeitig einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Vor allem Personenschäden können sich zu einer finanziellen Existenzbedrohung entwickeln. So passiert es schnell, dass auch Sie als Freiberufler oder Ihr Unternehmen einmal auf Hilfe angewiesen sind. Diese erhalten Sie durch eine individuelle Absicherung Ihrer Tätigkeit. Nutzen Sie daher unseren Online-Vergleich, um die richtige Versicherung für Ihren Heil- oder Pflegeberuf abzuschließen.
Die wichtigste Versicherung für selbstständig Tätige im Heil- und Pflegewesen ist die Berufshaftpflicht. Diese Gewerbeversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Sie während Ihrer Arbeit, zum Beispiel als Altenpfleger, einen Personen- oder Sachschaden verursachen. Da Sie sich um die Gesundheit Ihrer Patienten und Kunden kümmern, kann schon ein kleiner Fehler deren Wohlergehen negativ beeinflussen. Und gerade ein solcher Personenschaden kann schnell teuer werden. Neben der Zahlung von Schadensersatz übernimmt die Heilwesenhaftpflicht auch die Abwehr von Forderungen, die einmal unberechtigt gegen Sie gestellt werden.
Ein freiberuflicher Altenpfleger besucht einen Patienten und bemerkt, dass dieser auffällig langsam auf äußere Eindrücke reagiert. Er schätzt jedoch den Gesundheitszustand des älteren Mannes falsch ein und unterlässt es, den Rettungsdienst zu rufen. Der Patient erleidet einen Schlaganfall und im Zuge dessen bleibende Schäden, die umgehende Erste-Hilfe-Maßnahmen nachweislich verhindert hätten. Die Angehörigen verlangen von dem Altenpfleger, dass er die Arztrechnungen und das Schmerzensgeld bezahlt. Die Berufshaftpflicht des Altenpflegers erfüllt die Forderungen.
In der Praxis eines Ergotherapeuten zieht sich ein Kunde durch eine herausstehende Schraube an einem Stuhl eine tiefe Schnittverletzung zu. Seine Krankenkasse verlangt daraufhin die Erstattung der Behandlungskosten inklusive einer kosmetischen Narbenbehandlung von der Praxis. Die Berufshaftpflicht des Therapeuten kommt dafür auf.
Der Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes versorgt eine alte Dame in deren Wohnung. Als er sie aus ihrem Rollstuhl ins Bett heben will, stößt er aus Versehen eine Vitrine mit wertvollen Bleikristallgläsern um. Die Versicherung des Pflegebetriebs erstattet den Schaden.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Neben der Heilwesenhaftpflicht stellt die Inhaltsversicherung eine weitere wichtige Absicherung für Ihre Heil- und Pflegepraxis dar. Von Pflegematerialien über teure Geräte bis hin zum Praxismobiliar: sie kommt für Schäden an Ihrer Einrichtung auf, die durch Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm oder Hagel entstanden sind. Zusätzlich kann die Versicherung um die Absicherung gegen sogenannte Elementargefahren (wie Hochwasser oder Erdbeben) sowie eine Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt werden.
In die Praxis eines Heilpraktikers wird eingebrochen. Die Täter sind auf Bargeld und Elektronik aus. Da sie das Bargeld in Schränken und Schubkästen vermuten, brechen sie diese gewaltsam auf. Sowohl Ersatz für die entwendeten Gegenstände als auch für die zerstörten Möbel leistet die Inhaltsversicherung des Heilpraktikers.
Über Nacht entsteht in der Praxis eines Krankengymnasten ein Rohrbruch. Bis der Schaden am nächsten Tag bemerkt wird, ist bereits die ganze Praxis unter Wasser gesetzt, die elektronischen Geräte zerstört und der Parkettboden aufgeschwemmt. Der Heilbetrieb schaltet seine Versicherung ein, die den Schaden übernimmt.
Im Keller eines größeren Gebäudes mit mehreren Praxen tritt Gas aus. Es kommt zu einer Explosion und in der Folge zu einem Großbrand. Auch die Praxis eines Logopäden brennt vollständig aus. Seine Geschäftsinhaltsversicherung ersetzt ihm sein Betriebsinventar.
Rechtliche Auseinandersetzungen sind in der Regel teuer. Schnell summieren sich Anwaltskosten, Ausgaben für Gutachter und Gerichtskosten. Und gerade im beruflichen Umfeld kommen Rechtsstreitigkeiten immer wieder vor. Daher ist Ihnen eine betriebliche Rechtsschutzversicherung zu empfehlen. Diese Versicherung schützt Heil- und Pflegeberufe vor finanziellen Einbußen aus einem Rechtsstreit.
Der Chef eines ambulanten Pflegedienstes mahnt einen seiner Mitarbeiter ab, weil dieser Anweisungen nicht befolgt hat. Der Mitarbeiter ist der Meinung, die Abmahnung sei nicht ordnungsgemäß erfolgt und klagt gegen seinen Arbeitgeber. Die Firmenrechtsschutzversicherung des Pflegedienstes kommt für die Kosten des Verfahrens auf.
Eine in einer Demenz-WG angestellte Betreuerin schiebt einen der Bewohner mit dem Rollstuhl spazieren. Als die beiden an einer Kreuzung die Straße überqueren, muss ein Auto ausweichen und rammt dabei ein Verkehrsschild. Die Beteiligten beschuldigen sich gegenseitig, Schuld an dem Unfall zu tragen. Es kommt zu einem Prozess, dessen Kosten die Versicherung für den Pflegebetrieb übernimmt.
Ein Psychotherapeut hat mit dem Vermieter seiner Praxisräume abgemacht, dass notwendige Sanierungsmaßnahmen bis zu einem gewissen Zeitpunkt durchgeführt werden. Der Vermieter setzt diese Maßnahmen jedoch nicht um. Nach Ablauf der Frist mindert der Psychotherapeut deshalb selbstständig die Miete. Sein Vermieter verklagt ihn. Die Prozesskosten trägt die Rechtsschutzversicherung für den Psychotherapeuten.
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