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Die Hebammen-Haftpflicht zahlt die Kosten für Schäden, die auf Ihre Arbeit vor oder nach der Entbindung zurückzuführen sind.
Die Hebammen-Haftpflicht ist ein unerlässlicher Schutzschild für den Beruf der Hebamme, da dieser ein großes Risiko birgt: Eine Hebamme ist eine wertvolle Stütze für werdende Eltern. Sie berät vor und nach der Entbindung und kümmert sich um das Wohl von Mutter und Kind. Manche selbstständigen Hebammen leisten darüber hinaus aktive Geburtshilfe. Somit tragen Sie als Hebamme nicht nur eine große Verantwortung. Sie sind auch dem Berufsrisiko ausgesetzt, dass Sie eine Situation falsch einschätzen und so durch Ihre Arbeit ungewollt etwas Negatives bewirken. Im schlimmsten Fall werden Mutter oder Säugling langfristig geschädigt.
Für die Folgen Ihres Fehlers oder Ihres Versehens müssen Sie dauerhaft finanziell einstehen. Auch wenn Sie keine Geburtshilfe anbieten, sind Sie mit dieser Gefahr konfrontiert. Deshalb sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, als Hebamme eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Im Fachjargon wird auch von einer Berufshaftpflicht für Hebammen gesprochen.
Zu den versicherten Tätigkeiten gehört daher, wenn Sie
Versicherungsschutz für die aktive Geburtshilfe bietet dagegen nicht jeder Versicherer. Um sich in diesem Bereich vor Risiken zu schützen, muss eine Hebamme eine Versicherung abschließen, die ausdrücklich auch Schäden im Zusammenhang mit der aktiven Geburtshilfe absichert.
Hingegen sind Sie mit der Hebammen-Haftpflicht ohne aktive Geburtshilfe auch in dem Fall abgesichert, dass Sie in die Situation kommen, erste Hilfe leisten und unvorhergesehen eine Entbindung begleiten zu müssen.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Dieses Szenario kann Ihnen beispielsweise begegnen, wenn Sie einen Babymassagekurs geben: Sie haben einen grippalen Infekt, den Sie glauben, ausreichend auskuriert zu haben. Dennoch stecken sich einige Säuglinge bei Ihnen an. Die Eltern verlangen von Ihnen, dass Sie Schmerzensgeld zahlen. Darunter sind auch die Eltern eines Babys, die beide selbstständig tätig sind. Da ein Elternteil das Kind pflegt und zwei Wochen lang nicht arbeiten kann, sollen Sie ebenso den Verdienstausfall erstatten.
Ein anderes Beispiel: Sie besuchen eine Mutter, die eine Woche zuvor entbunden hat, in ihrer Wohnung. Augenscheinlich steht der Wickeltisch im Wohnzimmer nicht stabil. Sie ruckeln leicht daran, um nachzuprüfen, ob die Gefahr besteht, dass er umfällt. Dabei stürzt der Tisch in eine Vitrine mit teurem Porzellan. Für die wertvollen Sammlerstücke, die zu Bruch gegangen sind, sollen Sie Schadensersatz bezahlen.
In allen Fällen kommt die Haftpflichtversicherung für Hebammen für die Kosten auf. Die Versicherung bezahlt – sofern erforderlich – die medizinische, pflegerische sowie die soziale Versorgung der Geschädigten. Auch trägt die Hebammen-Haftpflicht jene Aufwendungen, um sogenannte unechte Vermögensschäden, denen ein Personen- oder Sachschaden vorausgeht, zu erstatten. So leistet die Versicherung Schmerzensgeld bis hin zu einer lebenslangen Einkommenssicherung der Geschädigten.
Außerdem prüft die Hebammen-Haftpflicht die gestellten Forderungen und unterstützt Sie darin, unberechtigte Ansprüche auf Schadensersatz abzuwehren: Die Sachverständigen-, Anwalts-, und Prozesskosten werden Ihnen erstattet. Ein weiteres Plus, das bestimmte Deckungskonzepte der Hebammen-Haftpflicht bieten: Sie genießen den sogenannten „Erweiterten Strafrechtsschutz“. Das bedeutet, dass die Versicherung Ihnen finanziell bei den Gerichtskosten unter die Arme greift, falls strafrechtlich gegen Sie ermittelt wird – beispielsweise sobald Ihnen in Verbindung mit Ihrer beruflichen Tätigkeit als Hebamme fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird. Von dieser Leistung ausgenommen sind allerdings vorsätzliche Straftaten.
Denken Sie daran, dass Schadenersatzansprüche auch nach Monaten und Jahren geltend gemacht werden können. Ein Beispiel: Sie geben einen Kurs zur Rückbildungsgymnastik. Eine Teilnehmerin führt eine Bewegung nicht richtig aus und Sie übersehen, sie zu korrigieren. Zuhause trainiert die Frau in der falschen Haltung über Monate hinweg weiter und verletzt sich. Inzwischen haben Sie Ihre Arbeit als Hebamme beendet und Ihre Versicherung gekündigt. Achten Sie deshalb darauf, dass eine sogenannte Nachhaftung in der Police enthalten ist, wenn Sie eine Hebammen-Haftpflicht abschließen. Dann haben Sie die Möglichkeit, den Schaden, der auf Ihre damals versicherte berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Kündigung Ihrer Police zu melden.
Generell orientieren sich die Kosten einer Haftpflichtversicherung daran, wie risikoreich die Tätigkeiten des Versicherten eingeschätzt werden. Für Hebammen ist genau dieser Punkt problematisch: Sie arbeiten hauptsächlich mit Menschen, dementsprechend ist Ihr Berufsrisiko besonders hoch. Da es in Ihrem Beruf zudem zu erheblichen Personenschäden kommen kann, ist bei der Hebammen-Haftpflicht eine hohe Deckungssumme zu empfehlen. Diese sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen, damit Sie weitreichend abgesichert sind.
Risiko und Deckungssumme, beide Faktoren lassen die Kosten für die Hebammen-Haftpflicht in die Höhe schnellen. So ist umso wichtiger, dass Sie die Angebote zur Hebammen-Haftpflicht vergleichen. Finanzchef24 bietet kostenlos und unverbindlich eine Übersicht, in der die Preise und Leistungen der Haftpflichtversicherungen für Hebammen ohne Geburtshilfe-Tätigkeit ausführlich evaluiert werden.
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