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Sie arbeiten freiberuflich als Pflegekraft oder sind Inhaber eines Pflegedienstes? Egal, ob Sie dabei in der Gesundheits-, Kranken-, Heilerziehungs-, Alten- oder Kinderkrankenpflege tätig sind: Ihre selbstständige Tätigkeit bringt grundsätzlich viel Verantwortung mit sich. Da Sie täglich pflegebedürftige oder kranke Menschen betreuen, kann schon der kleinste Fehler die Gesundheit und das Leben Ihrer Patienten gefährden. Laut der Human- und zahnmedizinischen Fehlerstatistik rangieren vorgeworfene Behandlungsfehler in der Pflegebranche unter den Top 6. Und: In rund 50 Prozent der Fälle wird dem Vorwurf Recht gegeben und ein Behandlungsfehler festgestellt.
Denn insbesondere bei der medizinischen Versorgung Ihrer Patienten, beispielsweise wenn Sie einem Diabetes-Patienten versehentlich eine falsche Dosis Insulin verabreichen, kann es jederzeit zu einer Notfallsituation und im schlimmsten Fall zu einem Personenschaden kommen. Als selbstständige Pflegekraft haften Sie persönlich und müssen die Kosten somit selbst tragen. Vor allem bei Personenschäden können die Haftungsansprüche schnell im sechsstelligen Bereich liegen. Somit ist eine Berufshaftpflicht für Sie als Pflegedienst unentbehrlich!
Eine Berufshaftpflicht ist oftmals Voraussetzung bei Gründung eines ambulanten Pflegedienstes! Um Ihre selbstständige Tätigkeit mit einer ambulanten Pflegeeinrichtung zu starten, wird von den Pflege- und Krankenkassen in der Regel der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorausgesetzt. Aber auch unabhängig davon ist bei der Gründung Ihres Pflegedienstes wichtig, dass Sie ausreichend abgesichert sind, um Ihre berufliche Existenz nicht zu gefährden.
Die Begriffe Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung werden von den Versicherern in der Pflegebranche oftmals synonym verwendet. Entscheidender für Sie ist, welche konkreten Leistungen Ihre Pflegedienst-Haftpflicht umfasst und in welchen Fällen der Versicherungsschutz konkret greift: Achten Sie daher auf die Angaben zu Personen- und Sachschäden sowie Vermögensfolgeschäden. Vermögensfolgeschäden oder auch unechte Vermögensschäden sind Schäden, die Ihren Patienten in Folge eines eingetretenen Personen- oder Sachschadens entstehen, beispielsweise Gehaltsausfälle.
a) Versicherungsschutz für Ihre spezifischen Berufsrisiken
Der tägliche Umgang mit pflegebedürftigen Menschen erfordert viel Einfühlungsvermögen und eine gewissenhafte Arbeitsweise. In Ihrem Arbeitsalltag kann es aber oft zu stressigen Situationen kommen. Insbesondere Schichtdienst, straffe Dienstpläne oder eine Unterbesetzung aufgrund von Krankheit können sich negativ auf Ihre Konzentration auswirken. Ein folgenreicher Fehler ist dann schnell passiert. Die Berufshaftpflichtversicherung für Pflegedienste sichert Sie sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden Dritter finanziell ab. Kommt es zu einem Schadensfall, für den Sie verantwortlich sind und entsprechend haften müssen, übernimmt die Haftpflicht die entstandenen Kosten.
Des Weiteren sind im Versicherungsumfang nach heutigen Standard enthalten:
In Abhängigkeit von Ihrem gewählten Tarif und Tätigkeitsfeld kann Folgendes individuell mitversichert werden:
Absicherung von
Einschluss von
b) Versicherungsschutz für Sie und Ihre Mitarbeiter
Die Berufshafpflicht bietet für Pflegedienste immer den richtigen Schutz, ganz unabhängig davon, ob Sie einen Ein-Mann-Betrieb führen oder ein Unternehmen mit mehreren Angestellten haben. Denn der Versicherungsschutz greift auch für Ihre Mitarbeiter.
c) Versicherungsschutz unabhängig vom Einsatzort
Ganz gleich, ob Sie in einer stationären Einrichtung aushelfen oder Ihre Kunden ambulant zu Hause betreuen – eine Berufshaftpflicht sichert Sie als Pflegedienst in Ihrem Arbeitsalltag umfassend ab, unabhängig vom Einsatzort. Damit können Sie sich voll und ganz auf Ihre Patienten konzentrieren.
d) Zusatzleistung: Passiver Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht für Pflegedienste umfasst auch den passiven Rechtsschutz. Das bedeutet, Ihre Versicherung überprüft für Sie die Rechtsmäßigkeit der gegen Sie gerichteten Schadensersatzforderungen. Stellen sich diese als unberechtigt heraus, werden sie juristisch abgewehrt.
Aussagen über die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge sind pauschal nicht möglich. Die Kosten einer Berufshaftpflichtversicherung für Pflegedienste können variieren – in Abhängigkeit von den Versicherungsleistungen und der Höhe Ihrer Selbstbeteiligung sowie Ihrem Umsatz und der Anzahl der Mitarbeiter.
Finanzchef24-Hinweis: Überlegen Sie sich gut, ob Sie mittels Selbstbeteiligung am Versicherungsbeitrag sparen möchten und achten Sie unbedingt auf eine ausreichend hohe Deckungssumme. Die Höhe der Deckungssumme sollte dem Umfang Ihrer Leistungen und den individuellen Risiken Ihrer Selbstständigkeit entsprechen. Für Personenschäden empfehlen wir daher eine Deckung von mindestens 3.000.000 Euro. Höhere Deckungssummen sind jedoch aufgrund Ihres Berufsrisikos durchaus sinnvoll. Denn insbesondere Personenschäden sind in der Regel mit hohen Schadensersatzforderungen verbunden und für Sie als Selbstständigen im Pflegedienst ist das Risiko eines Personenschadens besonders hoch.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihren Pflegedienst schließen müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Mit unserem kostenlosen und unabhängigen Online-Rechner finden Sie den richtigen Versicherungsschutz zum optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis. Denn dieser bietet Ihnen eine Übersicht aller Versicherungstarife, die speziell auf Ihre Tätigkeit in der Pflege abgestimmt sind. Sie können die Tarife nach dem Leistungsumfang, der Versicherungsprämie und unserer Tarifnote schnell und bequem sortieren, vergleichen und das für Sie beste Angebot direkt online abschließen.
Finanzchef24-Leistungen im Überblick:
Kommen bei Ihrer Tätigkeit als selbstständige Pflegekraft auch elektronische Geräte zum Einsatz? Mit einer Elektronikversicherung können Sie Ihre betrieblich eingesetzten Elektrogeräte gegen Schäden und Diebstahl absichern. Bieten Sie mit Ihrem Pflegedienst einen mobilen Service an, ist das in der Regel mit vielen Kundenfahrten verbunden. Eine Autoinhaltsversicherung versichert alle Waren und Arbeitsgeräte in Ihrem Dienstwagen. Planen oder führen Sie bereits eine stationäre Anlaufstelle für Ihren Pflegeservice? Eine Geschäftsinhaltsversicherung bietet optimalen Versicherungsschutz für Ihr Inventar. In der Pflegebranche kann zudem schnell ein Rechtsstreit entstehen, dessen Schlichtung für Sie unter Umständen mit hohen Kosten verbunden ist, beispielsweise bei Konflikten mit Angehörigen Ihrer Patienten oder Ihren Angestellten. Eine Gewerberechtsschutzversicherung sichert Sie in allen Phasen eines Rechtsstreits ab.
Wenn Sie unsicher sind, welche Gewerbeversicherungen Sie für Ihre individuelle Situation benötigen, nutzen Sie unsere kostenfreie Bedarfsanalyse.
Haben Sie noch Fragen zu Ihrem notwendigen Versicherungsschutz? Unsere Versicherungsexperten beantworten Ihnen diese gerne – per E-Mail oder unter der kostenlosen Telefonnummer 089 716 772 999.
Beispiele aus der Praxis zeigen wie schnell etwas passieren kann und wann Ihre Berufshaftpflicht für Sie einspringt:
Um die Wunde eines älteren Mannes am Rücken zu behandeln, dreht eine selbstständige Pflegekraft den Patienten auf die Seite. Weil Sie sein Gewicht nicht halten kann, fällt er aus dem Bett. Dabei erleidet der Patient irreparable Schäden an der Wirbelsäule, die ärztlich versorgt werden müssen und zu lebenslangen Einschränkungen führen. In Folge dessen werden Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen im sechsstelligen Bereich an die Pflegerin gestellt. Die Berufshaftpflicht kommt für den Pflegedienst für alle anfallenden Kosten der Behandlung sowie die gestellten Zahlungsforderungen auf.
Ein selbstständiger Heilerziehungspfleger ist bei einem Einsatz in einer stationären Einrichtung. Während er dem geistig behinderten Patienten bei der Hausarbeit unterstützt, nutzt dieser einen Moment der Unaufmerksamkeit und verlässt seine Wohneinrichtung. Als der Pfleger das Verschwinden seines Patienten bemerkt, ist dieser nicht mehr auffindbar. Der Pfleger wendet sich daraufhin an die Polizei, um ihn bei der Suche zu unterstützen. Glücklicherweise wird der Patient noch am selben Tag wohlbehalten aufgefunden. Die Einsatzkosten der Polizei in vierstelliger Höhe werden von der Berufshaftpflicht des Pflegedienstes übernommen.
Bei einem Hausbesuch hilft eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes ihrer Patientin beim morgendlichen Ankleiden. Dabei stolpert sie selbstverschuldet gegen einen Tisch, auf dem der persönliche Laptop der Patientin steht. Dieser fällt daraufhin vom Tisch und geht kaputt. Der Pflegedienst haftet für den entstandenen Schaden seiner Mitarbeiterin. Die Berufshaftpflicht übernimmt für den Pflegedienst in dem Fall jedoch die Kosten für das Ersatzgerät.
Die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes besitzt die Hausschlüssel zu den Wohnungen ihrer Patienten. Beim nächsten Hausbesuch stellt sie jedoch fest, dass sie einen Schlüssel verloren hat. Die Tochter der betroffenen Patientin will daraufhin das Sicherheitsschloss der Wohnung austauschen lassen und die Kosten vom Pflegedienst erstattet haben. Die Pflegedienst-Versicherung übernimmt die Kosten.
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