In Deutschland ist jede Person dazu verpflichtet, Mitglied einer Krankenkasse zu sein. Wenn Sie verbeamtet oder selbstständig sind, können Sie sich frei entscheiden welcher Krankenkasse Sie beitreten möchten: gesetzlich oder privat? Wir klären Sie auf, welche Vor- und Nachteile eine gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV) mit sich bringt. So können Sie selbst entscheiden, ob Sie als Selbstständiger und Unternehmer lieber freiwillig gesetzlich versichert sein wollen oder in eine private Krankenversicherung wechseln.
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Die Entscheidung zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung hängt stark davon ab, was Sie von ihrer Krankenversicherung erwarten. Beide Systeme verfolgen unterschiedliche Grundideen.
Das Ziel der GKV ist es, eine möglichst große Masse an Menschen grundlegend abzusichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie dementsprechend ein breites Maß an Standartleistungen und zahlen Ihre Beiträge nach dem Solidaritätsprinzip.
In der PKV hingegen fokussiert man sich auf die einzelnen Versicherten. Sie suchen sich die Leistungen aus, für die Sie versichert sein möchten. Das betrifft auch Leistungen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden können.
Ob Sie sich frei zwischen PKV und GKV entscheiden können, hängt von einigen Faktoren ab, die Anstellungsverhältnis und Gehaltsklasse betreffen.
Beamte haben die freie Wahl. Sie erhalten unabhängig von ihrer Gehaltsklasse jedoch 50% Zuzahlung (eine sogenannte Beihilfe) vom Staat für Ihre Beiträge, weshalb eine private Krankenversicherung in dieser Situation wirtschaftlich sinnvoller ist.
Für Freiberufler, Unternehmer und andere Selbstständige (wie Anwälte, Ärzte, Apotheker und Steuerberater) ist die Wahl vollkommen frei. Sie müssen sich eigenständig bei einer Krankenversicherung bewerben und sind nicht von Ihrem Einkommen an die GKV gebunden. Von den etwa 4 Millionen Selbstständigen und Freiberuflern haben sich im Jahr 2020 1,4 Millionen für die GKV entschieden.
Es gibt in Deutschland 105 gesetzliche und 37 private Kassen. Der Großteil der Bevölkerung ist gesetzlich versichert. Dies liegt an den Gehaltsvorgaben, Rentner- oder Kinderstatus und mitversicherten Partnern. Insgesamt zählt die GKV im Jahr 2020 73 Millionen Mitglieder, die PKV hingegen 10 Millionen. (Stand 2021)
GKV-Versicherte zahlen einen monatlichen Beitrag, der sich an ihrem Gehalt orientiert. Das heißt: Wer mehr verdient, der zahlt auch mehr ein. Müssen Sie seltener zum Arzt kommen Sie für die auf, die regelmäßige Behandlungen benötigen.
Der Beitrag steigt und sinkt parallel zu Ihrem Einkommen. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 14,6%, wobei es einen Höchstsatz von 700 Euro im Monat gibt für Menschen deren Einkommen über 58.050 Euro brutto im Jahr liegt. Hinzu kommt, dass manche gesetzliche Krankenkassen Zusatzbeiträge für besonders teure oder besondere Leistungen verlangen.
Selbstständige und Freiberufler müssen allein für die vollständigen Beiträge aufkommen. Zudem lassen sich in der gesetzlichen Krankenkasse Ehepartner und Kinder in der Regel kostenlos mitversichern.
Der zu zahlende Beitrag bei der PKV setzt sich zusammen aus den erwünschten Leistungen, dem Alter und eventuellen Vorerkrankungen. Um Preise für die Versicherten auch im Alter konstant zu halten, zahlen privat versicherte Menschen von Anfang an höhere Beiträge.
Auch wenn man keine Pauschale festlegen kann, zeigen Studien, dass ein Versicherter Mitte 30 etwa zwischen 300 und 600 Euro im Monat zahlt. Familienmitglieder wie Ehepartner und Kinder kann man nicht mitversichern, wie bei der GKV, sondern muss für jeden eine eigene Krankenversicherung abschließen. Arbeitgeber zahlen jedoch auch bei der PKV die Hälfte des Beitrages, sollte man sich dafür entscheiden.
Die Leistungen in der GKV werden zum Großteil vom Gesetzgeber vorgegeben und regelmäßig angepasst. Ziel ist es, einen Behandlungsstandart zu setzen, der den meisten Menschen von Nutzen ist. Es gibt einige Zusatzleistungen, die kassenspezifisch sind wie Heilpraktiker, spezielle Impfungen, Haushaltshilfen für Menschen mit Behinderung oder Sportkurse.
Von den 105 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind 36 bundesweit und 69 in mehreren Bundesländern aktiv. Welche dieser Kassen Sie vertreten soll ist Ihnen überlassen. Ein Wechsel ist immer dann möglich, wenn sich Beiträge erhöhen, Sie den Arbeitsplatz wechseln oder 18 Monate seit dem letzten Wechsel vergangen sind.
Im Leistungskatalog der PKV finden sich Standartleistungen wie man sie auch bei der GKV findet, aber auch Extraleistungen, wie beispielsweise: Behandlungen bei Spezialisten, Arztbesuche im Ausland, oder Optikerleistungen. Was genau man von diesen Dingen in Anspruch nimmt ist Ihnen selbst überlassen. Geregelt werden diese Leistungen über Tarife. Der Basistarif bietet dieselben Leistungen wie eine GKV, ist dafür aber auch am günstigsten.
Entscheidet man sich einmal für eine private Krankenversicherung, so ist diese Entscheidung zumeist bindend. Die Beiträge werden von Beginn der Versicherung an extra höher berechnet, um für etwaige Kosten im Alter vorzuzahlen, ohne den Beitrag dann dementsprechend zu erhöhen. Rückstellungen dieser Art lassen sich nur selten zwischen Kassen bewegen.
Ab dem 55. Lebensjahr ist ein Wechsel von der PKV zur GKV laut Gesetzbuch nicht möglich. Sie können lediglich zu einem billigeren Tarif übergehen.
Auch im Alter bemessen sich die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenkasse am Einkommen. Hier gibt es jedoch den Vorteil, dass man ab dem Rentenalter, wenn man zu 90% des Erwerblebens gesetzlich versichert war und Anspruch auf gesetzliche Rente hat, automatisch in die Krankenversicherung der Rentner rückt. Die zu zahlenden Beiträge der KVdR setzen sich dann aus dem Einkommen der gesetzlichen Rente, Betriebsrente und Zuverdienst zusammen, nicht jedoch aus Gewinnen am Kapitalmarkt oder privaten Renten wie einer Lebensversicherung.
Versicherte müssen sich über die möglichen Kostenerhöhungen bewusst sein. Viele Rentner haben im Alter weniger Geld zur Verfügung, als sie es die Jahre davor hatten und junge Menschen müssen sich überlegen, ob sie die Leistungen ihrer PKV auch dann noch leisten können. Es gibt zwar Altersrückstellungen, diese gleichen jedoch nur einen Teil der erhöhten Kosten aus.
Dadurch, dass die Abgaben jedoch nicht an das Einkommen gebunden sind, lohnt sich die PKV für Menschen mit einer großen Rente, Zinserträgen, Gewinnen aus Aktien oder Mieteinnahmen.
Treten Sie der GKV bei, so gibt es keine wirklich falsche Entscheidung. Außer Zusatzleistungen und niedrige Zuschlagszahlungen gibt es zwischen den Kassen kaum Unterschiede. Die jeweilige Kasse lässt sich zudem auch später recht unkompliziert wechseln, sollte sich etwas ändern.
Entscheiden Sie sich für eine PKV so hängt die Auswahl der Kasse stark von Ihrem gewünschten Leistungspaket und den damit anfallenden monatlichen Kosten ab. Hier ist ein Wechsel zwischen Kassen und PKV / GKV oft nicht mehr möglich.
Als Hilfestellung für die Entscheidungen bieten zahlreiche Krankenversicherungen online Übersichten ihrer Leistungen an. Auch das Bundesgesundheitsministerium stellt auf seiner Webseite einige Ressourcen zur Bereitschaft. Richten Sie sich bei Ihrer Recherche an neutrale Quellen, um möglichst viele Informationen über die Kassen zur Auswahl anzusammeln, bevor Sie eine Entscheidung treffen.