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Berufshaftpflicht­versicherung für
Berufsausübungs­gesellschaften

Deadline 01.08.2022

BRAO-Reform. BRAVO Schutz.

Versichern Sie Ihre Kanzlei, Steuergesellschaft oder Sozietät gemäß der BRAO-Reform 2022.

BRAO-Reform. BRAVO Schutz.

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Kurz & knapp

Mit der BRAO-Reform 2022 benötigt jede Berufsausübungsgesellschaft eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Diese deckt die Risiken ab, welche aus Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten entstehen.

Was wird versichert?

Was wird versichert?

Vermögensschäden. Dies sind vor allem rein finanzielle Schäden, welche Dritten durch eine fehlerhafte Beratung entstehen.

Wer benötigt die Versicherung?

Wer benötigt die Versicherung?

Mit dem 01.08.2022 benötigen alle Berufsausübungsgesellschaften eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Zu diesen zählen u. a. Kanzleien, Steuergesellschaften und Sozietäten.

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 17.11.2024

Super beraten!
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.755 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

1. Für wen wichtig?

Durch die BRAO-Reform ist es nun Rechtsanwälten, Patentanwälten und Steuerberatern möglich, sich untereinander oder mit anderen Berufsgruppe zu einer Berufsausübungsgesellschaft zusammenzuschließen. In diesem Falle wird die Berufsausübungsgesellschaft selbst Träger von Berufspflichten und unterliegt einer Versicherungspflicht für Vermögensschäden.

Berufsträger

Rechtsanwälte und Steuerberater können eine Berufsausübungsgesellschaft gründen

  • mit anderen Rechtsanwälten und Steuerberatern,
  • mit Patentanwälten,
  • mit Wirtschaftsprüfern,
  • und mit Vertretern der freien Berufe nach § 1 Abs. 2 PartGG.

Rechtsformen

Berufsausübungsgesellschaften können folgende Rechtsformen annehmen:

  • alle gängigen deutschen Rechtsformen,
  • alle Rechtsformen der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums

Versicherungspflicht

  • Ohne Ausnahme benötigen alle Berufsausübungsgesellschaften eine eigene Berufshaftpflichtversicherung nach § 59n BRAO n. F.
  • Die Berufshaftpflicht muss die Risiken von Vermögensschäden abdecken und entsprechende Mindestversicherungssummen erfüllen.
  • Die Pflicht für eine entsprechende Absicherung besteht unabhängig der Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft.

2. Leistungen

Leistungen

  • Übernahme von Vermögensschäden Dritter

  • Prüfen von Schadensersatzforderungen

  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, auch vor Gericht (passiver Rechtsschutz)

Versicherte Personen

  • Gesellschafter

  • mitarbeitende Berufsträger

  • weitere Mitarbeiter der Berufsausübungsgesellschaft

3. Anforderungen

Beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung müssen bestimmte Mindestversicherungssummen und Jahreshöchstleistungen erfüllt werden - dies gilt auch für interprofessionelle Berufsausübungsgesellschaften. Diese Anforderungen sollten Sie unbedingt einhalten. Im Falle einer Unterversicherung haften nach § 59n Abs. 3 BRAO n. F. neben der Berufsausübungsgesellschaft die Gesellschafter und die Geschäftsführung persönlich in Höhe der fehlenden Versicherungssumme.

Mindestversicherungssummen

Die folgende Tabelle zeigt, welche Mindestversicherungssummen für die einzelnen Berufsausübungsgesellschaften nötig sind:

Berufsausübungsgesellschaft, Mindestversicherungssummen Übersicht, BRAO-Reform

Anmerkung: Die Mindestversicherungssummen für interprofessionelle Berufsausübungsgesellschaften können abweichen.

Jahreshöchstleistung

Die Jahreshöchstleistung ist der Gesamtbetrag für alle Versicherungsfälle, die der Berufsausübungsgesellschaft in einem Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Die Begrenzung der Jahreshöchstleistung berechnet sich nach folgenden Formeln:

  • Weniger als 4 Gesellschafter / Geschäftsführer:
    Jahreshöchstleistung = Mindestversicherungssumme x 4
  • Mehr als 4 Gesellschafter / Geschäftsführer:
    Jahreshöchstleistung = Mindestversicherungssumme x Anzahl Gesellschafter / Geschäftsführer

Die passende Berufshaftpflicht

Sie sind sich unsicher, welche Berufshaftpflichtversicherung für Ihre Berufsausübungsgesellschaft die richtige ist? Mit uns ist dies kein Problem! Wir stellen Ihnen wenige Fragen und so erhalten Sie nur passende Versicherungsangebote. Zudem können Sie Preis-Leistung der einzelnen Tarife transparent vergleichen und so den für Sie besten Tarif auswählen.

4. Versicherte Risiken

Die Berufshaftpflichtversicherung muss laut BRAO vor allem die finanziellen Vermögensschäden abdecken, welche Dritten durch die beratende Tätigkeit der Berufsausübungsgesellschaft entstehen.

Dies umfasst folgende Risiken:

  • fehlerhafte oder nicht ausreichende Beratung von Mandanten

  • Verletzung von Geheimhaltungspflichten

  • Versäumen von Fristen und Terminen

  • fehlerhaftes Verfassen von Verträgen

  • verspätete Aufklärung von Mandanten

  • fehlerhafte Prozessführung

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