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Von A wie Aufnahmeleiter über R wie Redakteur bis hin zu W wie Werbefachmann – die Berufe und Tätigkeiten von Freelancern und Unternehmern in der Medienbranche sind vielfältig. Auf den ersten Blick scheinen die Risiken, mit denen Sie in diesem Bereich konfrontiert sind, eher gering zu sein. Doch weit gefehlt: Ihre Gefahren sind zwar anders gelagert als beispielsweise im Handwerk, aber dennoch nicht minder existenzgefährdend. Ein Beispiel sind Urheberrechtsverletzungen, die sehr teuer werden können. Die richtigen Versicherungen für Freischaffende in der Medienbranche sind damit unentbehrlich und sichern Ihre finanzielle Existenz ab.
Wenn Sie in den Medien arbeiten, zum Beispiel als Unternehmer einer Werbeagentur, als freischaffender Journalist in einem Verlagshaus oder als professioneller Blogger, ist eine Versicherung für Sie besonders essenziell: die Vermögensschadenhaftpflicht. Sie springt ein, wenn Sie bei einem Dritten einen sogenannten echten Vermögensschaden, also einen rein finanziellen Schaden, verursachen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Lizenz- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Sollten einmal unberechtigt Schadensersatzforderungen gegen Sie gestellt werden, wehrt diese Versicherung für die Medienbranche sie ab.
Ein freier Journalist schreibt für das Kundenmagazin eines Unternehmens. Der Freelancer vergisst, bei einigen Bildern, die er verwendet, zu klären, bei wem die Urheberrechte liegen. In der Folge stellt ein Fotograf, von dem der Journalist mehrere Bilder verwendet hat, Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen, das wiederum den Freelancer belangt. Die Vermögensschadenhaftpflicht des freien Journalisten springt ein.
Eine PR-Agentur verschickt für einen Kunden regelmäßig Newsletter. Unbemerkt ist eines Tages an einen der Newsletter ein Virus angehängt, der auf den Servern der Empfänger Daten löscht. Die Daten müssen in einem teuren Verfahren wiederhergestellt werden. Die Kosten dafür übernimmt die Versicherung des Medienbetriebs.
Die Einladungen, die eine Medienagentur für einen Kunden erstellt und verschickt, enthalten einen Fehler beim Datum. Dieser wird zwar noch rechtzeitig bemerkt, aber die bereits geplante Veranstaltung muss verlegt werden. Der Caterer, die Live-Band und einige andere Dienstleister hatten bereits Verträge unterschrieben und verlangen Schadensersatz. Den übernimmt die Versicherung des Medienunternehmens.
Das Risiko für einen Sach- oder einen Personenschaden ist für Sie im Medienbereich zwar geringer als das für einen echten Vermögensschaden, aber dennoch nicht zu unterschätzen. Deshalb empfiehlt sich auch für Freelancer und Unternehmer in den Medien eine weitere Versicherung, die Betriebshaftpflicht. Denn sie sichert Ihr Gewerbe genau dagegen ab.
Mitarbeiter eines Radiosenders installieren Bühnentechnik für ihr internes Sommerfest. Sie befestigen einen Scheinwerfer nicht richtig. Dieser stürzt herab und verletzt ein Mitglied der Band, die gerade ihren Soundcheck durchführt. Die Betriebshaftpflicht des Radiosenders trägt die Behandlungskosten.
Ein Mitarbeiter einer Werbeagentur besucht einen Kunden, um ihm neue Werbemittel zu präsentieren. Dazu nutzt er den Beamer und die Leinwand des Kunden. Während der Präsentation stolpert er und reißt die Leinwand und den Beamer mit zu Boden. Beides kann nicht mehr repariert werden und wird von der Versicherung des Medienunternehmens ersetzt.
Ein freiberuflicher Kameramann arbeitet für einen Fernsehsender. Der Freelancer soll eine Szene in einer angemieteten Wohnung drehen. Die Rollen des eingesetzten Kamerawagens zerkratzen das Parkett in der Wohnung. Den entstandenen Schaden übernimmt die Medien-Versicherung des Freiberuflers.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Wenn Sie die Betriebs- und die Vermögensschadenhaftpflicht miteinander kombinieren möchten, können Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Jedem Unternehmen und damit auch Ihrem Medienbetrieb empfiehlt sich eine Gewerbeversicherung für das Betriebsinventar. Die Inhaltsversicherung kommt für alle Schäden an beweglichem Unternehmensinventar auf, die durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Feuer oder Einbruchdiebstahl entstehen. Da Sie in der Regel auf Ihre Büroeinrichtung angewiesen sind, um arbeiten zu können, lohnt es sich für Sie auch, diese Versicherung für Medien um eine Betriebsunterbrechungsversicherung zu ergänzen. Dann sind auch die Kosten gedeckt, die entstehen, wenn Sie Ihre Tätigkeit wegen eines der genannten Schäden für einige Zeit ruhen lassen müssen.
Am Tag nach einem Gewitter funktioniert die Telefonanlage einer Werbeagentur nicht mehr. Es stellt sich heraus, dass diese durch Überspannung durch einen Blitzschlag vollkommen zerstört wurde. Die Beschaffung einer neuen Telefonanlage übernimmt die Versicherung für das Medienunternehmen.
Die Redaktion einer kleinen Zeitschrift befindet sich unter dem Dach. Bei einem Gewitter wird ein Teil der Ziegel abgedeckt und Wasser dringt ein. Es beschädigt die Büromöbel und elektronischen Geräte erheblich. Sie werden von der Inventarversicherung ersetzt.
An einem Mehrfachstecker in den Räumlichkeiten eines Fotografen entsteht ein Schwelbrand. Da er nicht rechtzeitig bemerkt wird, brennt die gesamte Einrichtung inklusive der teuren Fotoausrüstung aus. Die Medien-Versicherung des Fotografen kommt für den Schaden auf. Da sie um eine Betriebsunterbrechungsversicherung ergänzt wurde, deckt sie auch den Einkommensausfall, der in der Folge entsteht.
Rechtsstreitigkeiten sind selten gewollt, kommen gerade im Berufsleben aber häufiger vor als man denkt. Deshalb ist auch Unternehmern und Freelancern in der Medienbranche zu empfehlen, vorzusorgen und eine Gewerberechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese Versicherung schützt Ihren Medienbetrieb, wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter aufgrund Ihrer Tätigkeit in eine rechtliche Auseinandersetzung verwickelt werden.
Für eine Zeitungsredaktion ist eine Stelle ausgeschrieben. Eine Bewerberin wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen, aber in der Folge nicht eingestellt. Eine unbedachte Äußerung des Redaktionsleiters während des Bewerbungsgesprächs lässt die Bewerberin vermuten, sie sei wegen ihres Geschlechts abgelehnt worden. Sie fühlt sich diskriminiert und klagt gegen die Redaktion. Die Rechtsschutzversicherung des Medienunternehmens trägt die Kosten.
Ein freiberuflicher Bildredakteur einer Medienagentur ist auf dem Weg zu einem Kunden. Als er eine grüne Ampel überquert muss ein Auto scharf bremsen und streift dabei ein geparktes Fahrzeug. Der Fahrer behauptet, er hätte grün und der Medienschaffende rot gehabt. Es kommt zu einer Anklage. Die Anwaltskosten übernimmt der Firmenrechtsschutz für den Freelancer.
Ein kleines Online-Portal entwickelt für seine Website selbst einen Werbeslogan. Dieser ähnelt dem eines großen Unternehmens. Das Unternehmen verklagt das Portal auf Unterlassung und auf Schadensersatz. Die Aufwendungen des Online-Unternehmens trägt die Versicherung.
Je nach Ihrer genauen Tätigkeit und Betriebsausstattung können in den Medien weitere Versicherungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sein:
Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.
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