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Ganz egal ob Sie einen Gebrauchtwagenhandel, Abschleppdienst, eine Kfz-Werkstatt oder einen Mischbetrieb im Kfz-Bereich betreiben – täglich bringen Kunden Ihre Fahrzeuge auf Ihr Betriebsgelände, die Sie im Rahmen Ihrer Serviceleistung in Obhut nehmen. Ihre Kunden erwarten dabei nicht nur einen sorgsamen Umgang mit dem anvertrauten Pkw oder Motorrad, sondern auch eine fehlerfreie handwerkliche Leistung, die ihre Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet. Und auch für Sie als Selbstständigen im Kfz-Gewerbe steht die Sicherheit Ihrer Kunden im und am Auto an oberster Stelle. Doch nicht immer lässt sie sich garantieren. Gerade das spezifische Branchenrisiko im Kfz-Handel und -Handwerk birgt ein hohes Schadenspotential mit teuren Folgekosten, die leicht Ihre unternehmerische Existenz gefährden können.
Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, welche Versicherungen für Sie wichtig sind, um die individuellen Risiken Ihres Kfz-Gewerbes abzusichern. Finden Sie mit Finanzchef24 jetzt den passenden Versicherungsschutz für Ihren Betrieb.
Wenn es um die richtige Betriebsabsicherung geht, unterscheidet sich das Kfz-Gewerbe sehr von anderen Unternehmensarten: Wer gewerblich an Kraftfahrzeugen arbeitet oder mit solchen handelt, muss sich nicht nur gegen klassische Haftungsrisiken aus seiner betrieblichen Tätigkeit absichern, sondern braucht auch den entsprechenden Versicherungsschutz für Kundenfahrzeuge sowie alle unternehmenseigenen Fahrzeuge.
Eine herkömmliche Haftpflichtversicherung allein reicht nicht aus, um Ihrem Betrieb und Ihren Mitarbeitern das höchste Maß an Sicherheit zu bieten. Darum ist ein maßgeschneidertes Versicherungspaket für Ihre Branche unerlässlich.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist unentbehrlich für jedes Kfz-Gewerbe. Dass sich ein Kunde beim Besuch Ihres Autohauses oder Ihrer Kfz-Reparaturwerkstatt verletzt, ist vermutlich ein Risiko, mit dem Sie kaum rechnen. Doch eine nicht rechtzeitig beseitigte Öllache oder selbst ein liegen gebliebener Schraubenzieher können schnell großes Unheil anrichten. Einmal nicht aufgepasst, schon ist ein Unfall passiert: Der Kunde fällt und beim Sturz bricht z.B. seine Brille, im schlimmeren Fall sogar sein Arm.
Kommt auf Ihrem Werkstatthof oder Verkaufsgelände eine dritte Person oder fremdes Sacheigentum zu Schaden, sind Sie als selbstständiger Unternehmer im Kfz-Gewerbe gesetzlich dazu verpflichtet, für die Entschädigung in voller Höhe aufzukommen. Dabei haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Das gilt ebenso für Schäden, die Ihre Mitarbeiter (auch Lehrlinge bzw. Auszubildende) verursachen. Mit einer Betriebshaftpflicht sind Sie gegen die finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen Dritter abgesichert.
Eine weitere Gefahrenzone auf dem Betriebsgelände eines Kfz-Reparaturbetriebs stellen umweltschädliche Stoffe wie Benzin, Motoröl oder ätzende Lösungsmittel und Lacke dar. Werden gemäß dem Umwelthaftungsgesetz Gewässer oder Böden geschädigt, kann es für Sie richtig teuer werden. Über die Betriebshaftpflicht können Sie das Haftungsrisiko Ihrer Kfz-Werkstatt für Umweltschäden bestens abdecken.
Vom Wintereinbruch überrascht, wurde das Gelände vor Ihrer Kfz-Werkstatt nicht ordnungsgemäß von Ihnen geräumt. Unter der dünnen Schneedecke bildet sich eine Eisschicht. Beim Verlassen des Fahrzeugs rutscht eine Kundin aus und bricht sich dabei den Fuß. Die Schmerzensgeldzahlung von 2.500 Euro übernimmt die Betriebshaftpflicht für Ihre Kfz-Werkstatt.
Ein Kraftstoffkanister, der im Hinterhof Ihrer Garage steht, wird nicht vorschriftsgemäß von Ihnen gelagert und läuft aus. Dadurch entstehen am Grundstück des Nachbarn massive Umweltschäden, da durch das Benzin der Boden verunreinigt wurde. Mehrere Hektar des Erdreichs müssen daraufhin abgetragen werden. Ihre Haftpflicht kommt für die Kosten zur Beseitigung des verursachten Umweltschadens auf.
Ein Kunde möchte sein Auto nach der Reparatur abholen. Während er in Ihrer Werkstatt auf den Kfz-Meister wartet, bleibt er an der Hebebühne hängen, an der zuvor Motoröl ausgelaufen ist und bis jetzt nicht gereinigt wurde. Sein Mantel ist ruiniert und kann nicht mehr gereinigt werden. Der vom Kunden geforderte Schadensersatz wird über die Betriebshaftpflichtversicherung Ihrer Kfz-Werkstatt gedeckt.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihren Kfz-Betrieb aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Neben der Zahlung von Schadensersatz übernimmt die Kfz-Betriebshaftpflicht dank der passiven Rechtsschutzfunktion auch die Abwehr von Forderungen, die mitunter unberechtigt gegen Sie gestellt werden.
Ganz wesentlich für eine optimale Gefahrenabsicherung im Kraftfahrzeuggewerbe ist die Abdeckung von sogenannten Tätigkeitsschäden oder Bearbeitungsschäden. Diese sind in der Regel nicht im Leistungsumfang einer klassischen Gewerbehaftpflichtversicherung eingeschlossen und müssen daher über die spezielle Zusatzhaftpflicht für Kfz-Betriebe abgesichert werden. Die Zusatzhaftpflicht stellt sicher, dass sowohl unmittelbare Schäden als auch Folgeschäden am Kundenfahrzeug aus Ihrer Tätigkeit oder der Ihrer Angestellten abgedeckt werden. Dazu gehören demnach Schäden, die unter anderem aufgrund von fehlerhaften Reparaturen oder Lackierarbeiten entstehen. Darüber hinaus zählen hier auch Schäden dazu, die durch Unachtsamkeit bei der Arbeit verursacht werden, wie zum Beispiel Beulen in der Karosserie oder Kratzer an der Innenausstattung.
Wegen einer durchgebrannten Dichtung am Zylinder soll am Fahrzeug des Kunden der gesamte Zylinderkopf ausgetauscht und plangeschliffen werden. Um entstandene Späne auszuschwemmen, wird nach der Reparatur ein Ölwechsel vorgenommen. Dabei vergisst der Kfz-Geselle neues Motoröl nachzufüllen, wodurch es zu einem totalen Motorschaden kommt. Für den Wiederbeschaffungswert des Motors sowie der damit verbundenen Einbaukosten kommt die Zusatzhaftpflichtversicherung auf. Auch die Kosten für ein Ersatzfahrzeug für den Kunden werden darüber abgedeckt.
Nach einem routinemäßigen Reifenwechsel vergisst ein Mechaniker, am linken Vorderrad einen Bolzen festzuziehen. Auf der Heimfahrt löst sich die Radschraube. Der Kunde verliert auf der Bundesstraße das Vorderrad, erleidet einen Unfall. Dem Fahrer kommt mit einem leichten Schleudertrauma davon. Beim Pkw müssen die linke Alufelge, die Stoßstange sowie der Kotflügel erneuert werden. Die Betriebshaftpflicht deckt die Kosten für den entstandenen Personenschaden. Den Schaden am Kundenfahrzeug übernimmt die Zusatzhaftpflichtversicherung der Kfz-Werkstatt.
Eine Kfz-Sattlerei wird mit der originalgetreuen Restaurierung der Innenausstattung eines Oldtimers beauftragt. Dafür werden Sitzbänke neu aufgepolstert und bezogen sowie die Türverkleidung komplett erneuert. Bevor der Kunde sein Fahrzeug wieder entgegennehmen kann, soll der Kfz-Lehrling noch das Armaturenbrett polieren. Aus Versehen greift er zum falschen Reinigungsmittel und zerkratzt dabei die Materialoberfläche am Handschuhfach. Die Kosten für die Instandsetzung der Originalteile übernimmt die Kfz-Zusatzhaftpflicht.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung inklusive der Zusatzdeckung für Kfz-Betriebe versichert Schäden, die Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit Dritten gegenüber verursachen. Vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen sind dagegen sogenannte Gewährleistungsansprüche. Das bedeutet, sie springt nicht ein, wenn eine vereinbarte Reparatur oder Leistung nicht vollständig bzw. nicht zur Zufriedenheit des Werkstattkunden ausgeführt wurde.
In Deutschland ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Versicherungspflicht gilt für alle Ihre Fahrzeuge, die im Straßenverkehr, aber auch auf Ihrem Betriebsgelände bewegt werden. Bewegliche Maschinen wie eine Hebebühne gehören hier ebenfalls dazu.
Zwar können Sie davon ausgehen, dass alle Kundenfahrzeuge in Ihrer Obhut mindestens haftpflichtversichert sind und gegebenenfalls auch über eine ergänzende Kaskodeckung verfügen. Doch dieser Versicherungsschutz haftet nicht für Schäden, die nicht durch den eigentlichen Fahrzeughalter verursacht wurden. Unter diese Versicherungspflicht fallen außerdem auch alle noch nicht zugelassenen Gebraucht- oder Neufahrzeuge, die Sie als Autohändler zum Verkauf anbieten und die dafür vorgesehen rote Kennzeichen (auch Wechsel- oder Händlerkennzeichen genannt).
Dabei müssen nicht nur Schäden abgedeckt werden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs einem Dritten entstehen (gesetzlich vorgeschrieben Haftpflichtdeckung), sondern auch eine Beschädigung des Fahrzeugs selbst (freiwillige Kaskodeckung). Sei es durch einen selbstverschuldeten Auffahrunfall bei einer Testfahrt, einem Rangierrempler oder durch Sturmschäden. Andernfalls müssen alle entstandenen Schäden an Kunden- oder Eigenfahrzeugen aus der eigenen Betriebskasse gezahlt werden. Und das kann teuer werden.
Diese Sonderbedingungen des Kfz-Gewerbes berücksichtigt die Kfz-Handels- und -Handwerk-Versicherung (auch Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung oder KfzSBHH genannt). Im Gegensatz zur privaten Kfz-Versicherung umfasst dieses Deckungskonzept nicht nur ein bestimmtes Fahrzeug, sondern pauschal den gesamten Fahrzeugbestand.
Im Gegensatz zur privaten Kfz-Versicherung umfasst dieses Deckungskonzept nicht nur ein bestimmtes Fahrzeug, sondern pauschal den gesamten Fahrzeugbestand. Je nach Kfz-Betrieb und Bedarf können folgende Risiken abgesichert werden:
Die KFZ-Haftpflicht deckt sowohl Personenschäden also auch Sachschäden an Dritten ab, inklusive daraus resultierenden Vermögensfolgeschäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden.
Teilkasko: Sturm-/Hagelschaden, Brand & Explosion, Wildunfall, Diebstahl vom Betriebsgelände, Glasbruch Vollkasko: Schäden an Eigen- & Kundenfahrzeugen bei Unfällen aus eigenem Verschulden, Vandalismus
Nach erfolgtem Wechsel der Bremsbeläge und Bremsscheiben unternimmt der Kfz-Geselle eine Testfahrt mit dem Kundenwagen. Er fährt zu schnell in eine scharfe Linkskurve und driftet von der Fahrbahn ab. Das folgende Fahrzeug kann nicht mehr rechtzeitig ausweichen und landet in der Böschung. Beide Pkws werden schwer beschädigt. Das Haftpflicht-Modul der Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung der Werkstatt trägt die Kosten für den Schaden am fremden Fahrzeug. Da auch das Vollkasko-Modul abgeschlossen wurde, werden die Reparaturkosten für das Kundenfahrzug von der Versicherung in voller Höhe übernommen.
Ein Kfz-Auspuffservice soll einen abgerissenen Abgasanlagenhalter wieder richten. Dafür wird das Auto auf die hydraulische Hebebühne gefahren und angehoben. Da die Arme der Hebebühne nicht richtig positioniert waren, rutscht der Wagen seitlich ab und landet mit der Beifahrerseite auf dem Boden. Die Folge: ein Totalschaden. Die Werkstatt muss dem Kunden das Fahrzeug ersetzen. Ein Sturz von der Hebebühne fällt nicht, wie fälschlicherweise oft angenommen, unter den Bereich der Tätigkeitsschäden. Nur mit der Vollkaskodeckung der Kfz-Handel- und -Handwerk ist der Betrieb gegen solche Risiken abgesichert.
Während der Nacht verschaffen sich vier Einbrecher Zutritt zum Gelände eines Gebrauchtwagenhändlers. Der Betreiber ist spezialisiert auf Auto-Tuning und verfügt unter anderem über einen exklusiven Fahrzeugbestand von US-Cars. Zwar gelingt es den Dieben nicht, in das Büro einzubrechen, wo die Autoschlüssel zu den hochpreisigen Fahrzeugen aufbewahrt werden, dafür montieren sie jedoch die Katalysatoren aus den Auspuffanlagen von insgesamt sechs Pkws sowie die Alufelgen samt Reifen. Der Diebstahlschaden beläuft sich auf über 5.000 Euro. Den Betrag übernimmt die Teilkasko der Kfz-Handel- und Handwerk-Versicherung.
Nur alle oben genannten Versicherungen zusammen gewährleisten eine wirkungsvolle und lückenlose Risikoabdeckung für das Kfz-Gewerbe. Die Betriebshaftpflicht inkl. Kfz-Zusatzhaftpflicht schützt vor den Risiken aus Ihrer betrieblichen Kfz-Tätigkeit (Personen-, Sach-, und Tätigkeitsschäden). Für Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr entstehen – dazu gehören Probefahrten und Rangiertätigkeiten – haftet die Kfz-Handel- und -Handwerk-Versicherung. Daher sollte jeder Kfz-Betrieb über alle oben genannten Versicherungen verfügen.
Für einen erstklassigen Service braucht ein Kfz-Betrieb die richtige Ausstattung. Hebebühne, Bremsentlüfter oder Karosseriepresse kosten jedoch eine Menge Geld, das Sie als selbstständiger Unternehmer in Ihre Existenz investiert haben. Dazu kommt eventuell noch ein Reifen- oder Teilelager und ein Sortiment an Autopflegeprodukten, das Sie zum Verkauf anbieten. Eine Inhaltsversicherung schützt Ihr Inventar, falls dieses durch folgende Gefahren beschädigt oder komplett zerstört wird:
Die Versicherung ersetzt bei Totalschaden den Neuwert der versicherten Sachen oder trägt die Reparaturkosten für die Wiederherstellung. Eine Sorge weniger, um die Sie sich Gedanken machen müssen!
Im Deckungsumfang der Geschäftsinhaltsversicherung eingeschlossen sind sämtliche Werkzeuge und Maschinen, die Ihr Kfz-Betrieb benötigt, um den von Ihnen angebotenen Service zu erbringen. Der Versicherungsschutz übernimmt darüber hinaus auch die Ausgaben für Instandsetzungen, Lösch- oder Aufräumarbeiten, die infolge eines Schadensfalls einhergehen.
Effiziente Zusatzabsicherung: Was tun, wenn – zum Beispiel nach einem Brand – der Betrieb geschlossen bleiben muss, bis sämtliche Schäden wieder behoben sind? Ihre Einnahmen bleiben aus, die Fixkosten müssen jedoch weiterhin beglichen werden. Vor den finanziellen Folgen einer Betriebsschließung schützt Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese kann als Zusatzbaustein bei der Inhaltsversicherung mit abgeschlossen werden.
Ein Feuer, verursacht durch einen Kurzschluss, breitet sich auf die gesamte Werkstatthalle aus. Die Flammen beschädigen das Gebäude sowie diverse Analysegeräte und Werkzeuge. Durch die entstandenen Rußablagerungen können die Betriebsräume über Wochen nicht genutzt werden. Die Kfz-Werkstatt muss geschlossen bleiben, was einen massiven Verdienstausfall zur Folge hat. Die Inhaltsversicherung trägt die Kosten für die Neubeschaffung des zerstörten Werkzeugs. Die Umsatzeinbußen werden durch die Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet.
Ein starker Sturm beschädigt das Dach von einem Kfz-Elektrobetrieb. Da bis zum nächsten Morgen niemand den Schaden bemerkt, dringt über mehrere Stunden Wasser in die Garage ein und ruiniert die elektronischen Messgeräte des Kfz-Mechatronikers. Die Auto-Werkstatt muss zwar nicht komplett schließen, kann aber den Elektro-Service temporär nicht anbieten. Die Geschäftsinhaltsversicherung kommt für den Dachschaden als auch die nötigen Reparaturkosten der Technik auf.
Eine Bande von Dieben bricht in den Bürocontainer eines Gebrauchtwagenhändlers ein. Sie zerschlagen die Fensterscheiben und brechen mithilfe einer Eisenstange das Türschloss auf. Sie erbeuten den Bürosafe samt Bargeldbestand sowie die Laptops, den Drucker und das Kartenzahlgerät. Beim Verlassen des Tatorts hinterlassen sie ein Feld der Verwüstung. Die Inhaltsversicherung springt ein und erstattet dem Autohändler den entstandenen Schaden.
Überlässt ein Kunde Ihrer Kfz-Werkstatt sein Fahrzeug im Rahmen einer Serviceleistung, sind Sie verpflichtet, dafür zu sorgen und es zu schützen. Sie übernehmen damit die Obhutspflicht für den Besitz einer anderen Person. Diese Pflicht beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs und endet mit der Rückgabe an den Kunden. Somit ist Ihre Obhutspflicht nicht auf Ihr eigenes Betriebsgelände beschränkt, sondern besteht auch während einer Testfahrt auf offener Straße oder im Rahmen eines Hol- und Bringservice.
Den individuellen Versicherungsschutz Ihres Kfz-Gewerbes können Sie zusätzlich um weitere Leistungsmodule ergänzen. Folgende Versicherungen erweitern sinnvoll Ihren Risikoschutz:
Der Gewerberechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Konflikten mit Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten und Subunternehmern. Kommt es im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit zu einem Rechtsstreit, übernimmt der Firmenrechtsschutz die Kosten, die für einen Anwalt oder vor Gericht anfallen. Auch bei Sachverständiger- und Gutachterkosten geht die Versicherung in Leistung.
Die Elektronikversicherung schützt Ihre elektronischen Inspektionswerkzeuge, EDV-Ausrüstung und Diagnosegeräte, wie digitale Endoskope oder OBD-Geräte. Diese Risikoabdeckung ist eine sehr gute ergänzende Absicherung zur Inhaltsversicherung, denn sie schützt Ihre elektronische Ausrüstung gegen mehr Risiken. Zum Beispiel auch dann, wenn Sie die Elektronik durch Ungeschicklichkeit beschädigen.
Eine Maschinenversicherung sichert Ihre gesamte Anlagen (wie zum Beispiel die Hebebühne oder Autowaschanlage) auch dann ab, wenn es die Technik ist, die versagt oder der Schaden aufgrund von einem Bedienungsfehler entsteht. Muss eine Maschine daraufhin repariert oder sogar neu angeschafft werden, stehen Sie dank einer Maschinenbruchversicherung auf der sicheren Seite.
Geschäftsinhalts- vs. Maschinenversicherung: Bei der Inhaltsversicherung ist Ihr gesamtes Geschäftsinventar abgesichert, grundsätzlich aber nur gegen ganz bestimmte Risiken. Eine Maschinenbruchversicherung ist dagegen nur für Ihre stationären Maschinen sowie Anlagen und bietet eine Allgefahrendeckung.
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