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Für Apotheker ist die Berufshaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Sie sichert Schäden ab, die durch Ihr Verschulden entstehen.
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Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden. Denn trotz aller Vorsicht können Sie leider nie ausschließen, dass durch Ihr Verschulden Schäden entstehen. Die Versicherung haftet bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Empfohlen für alle Gründer, Freiberufler und Unternehmer. Für einige Berufsgruppen wie Apotheker, Ärzte oder Rechtsanwälte ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Berufshaftpflicht für Apotheker ist von den Berufsordnungen der Länder vorgeschrieben. Denn: Nach dem Kammergesetz für Heilberufe besteht für Mitglieder der jeweiligen Kammern Versicherungspflicht. Das ist durchaus sinnvoll: Geben Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter beispielsweise ein falsches Medikament heraus oder verkaufen ein falsches Produkt, wird die Gesundheit – oder im schlimmsten Fall das Leben der Patienten gefährdet. Hohe Schadensersatzforderungen sind meist die Folge.
In der Regel wird von einer Berufshaftpflichtversicherung für Apotheker gesprochen. Gelegentlich kann es auch vorkommen, dass ein Versicherer die Versicherung als Betriebshaftpflichtversicherung oder auch Apothekerhaftpflicht bezeichnet. Wichtig für Sie ist jedoch nicht, wie die Versicherung genannt wird, sondern, dass alle für Sie relevanten Leistungen im Versicherungsvertrag festgehalten sind.
Ihr Beruf als Apotheker ist mit einer hohen Verantwortung verbunden und birgt viele Risiken, gegen die Sie sich entsprechend versichern müssen:
Gesundheitsrisiko für Kunden:
Wenn Sie zum Beispiel ein falsches Medikament verkaufen oder eine Salbe fehlerhaft mischen, kann dies zu Gesundheitsschäden bei Ihren Kunden führen. Tritt ein solcher Fall auf, müssen Sie als Apotheker haften. Und das wird teuer. Die Zahlungsforderungen für Schadensersatz, Schmerzensgeld und mögliche Rentenzahlungen können mitunter in die Millionen gehen.
Umweltrisiken:
Das Umwelthaftungsgesetz legt fest, dass Sie für Schäden an der Umwelt haften müssen, die von Ihrem Apothekenbetrieb ausgehen – unabhängig davon, ob Sie diese verschuldet haben oder nicht. Das können zum Beispiel austretende Giftstoffe sein, die in undichten Kanistern entsorgt wurden und dadurch in das Erdreich gelangen.
Wichtig: Beim Abschluss einer Berufshaftpflicht für Apotheker sollten Sie darauf achten, dass alle Haftungsrisiken wirklich eingeschlossen sind, damit die Apotheke im Schadensfall entsprechend versichert ist. Betreiben Sie eine Online-Versandapotheke? Welche Absicherung in diesem Fall benötigt wird, erfahren Sie auf der Seite Versicherungen für den Online-und Versandhandel.
Sie sind bereits versichert und möchten Ihre Apothekerhaftpflicht wechseln? Wir helfen Ihnen dabei. Füllen Sie dazu einfach unser Kontaktformular aus. Wir erstellen Ihnen passende Angebote, die auf Ihren Bedarf abgestimmt sind und suchen nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis für Sie. Auf Wunsch übernehmen wir außerdem die Kündigung Ihres bestehenden Versicherungsvertrags, damit Ihr Versicherungswechsel so reibungslos wie möglich verläuft.
Bei Ihrer Arbeit als Apotheker sind Gesundheitsschäden mit Abstand das größte Risiko, wenn ein Fehler passiert. Schadensersatzforderungen können horrende Summen annehmen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Deckungssumme der Apothekerhaftpflicht nicht zu niedrig ansetzen. Sie sollte mindestens 3.000.000 Euro betragen, wobei höhere Summen bei dieser Gewerbeversicherung zu empfehlen sind.
Bei der Berufshaftpflicht für Apotheker ist es wichtig, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind und die Deckungssumme ausreichend gewählt ist. Deshalb empfiehlt es sich, nicht nur nach dem günstigsten Preis zu suchen. Der Online-Rechner von Finanzchef24 unterstützt Sie beim Vergleich verschiedener Tarife von renommierten Versicherern und ermöglicht es Ihnen, Ihre Apothekerhaftpflicht direkt online abzuschließen. Der Service ist unabhängig, transparent und kostenfrei.
Kostenlose Beratung zur Berufshaftpflicht für Apotheker Sollten Sie zusätzlich Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Versicherungsexperten E-Mail oder Telefon unter 089 716 772 999 gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie eine unverbindliche Bedarfsanalyse anfordern. Wir unterstützen Sie außerdem im konkreten Schadensfall.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Apotheke schließen müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie die Beiträge Ihrer Apothekerhaftpflicht nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Produkthaftpflicht für Apotheker als pharmazeutischer Unternehmer Sind Sie als pharmazeutischer Unternehmer tätig, so sind Sie gemäß § 94 des Arzneimittelgesetzes dazu verpflichtet, eine Produkthaftpflichtversicherung für Apotheker abzuschließen. Diese Versicherung kann nicht einzeln, sondern nur in Verbindung mit einer Berufshaftpflicht für Apotheker abgeschlossen werden. Wichtig: Bei dieser Zusatzversicherung ist nach § 88 des Arzneimittelgesetzes eine Mindestversicherungssumme von 120.000.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben, da hier ein besonders hohes Haftungsrisiko vorliegt. Ein Apotheker gilt dann als pharmazeutischer Unternehmer, wenn er eigene Arzneimittel herstellt und diese vermarktet. Das Mischen beispielsweise von Salben für Einzelpersonen fällt nicht darunter.
Ein Apotheker verblistert die Medikamente für einen Stammkunden. Er wird abgelenkt und greift deshalb zu einem Medikament mit falscher Dosierung. Nach Wochen der Einnahme verschlechtert sich der Gesundheitszustand des Patienten drastisch und der Fehler wird entdeckt. Der Apotheker muss Schmerzensgeld sowie zusätzlich notwendige Behandlungen durch einen Spezialisten bezahlen. Die Betriebshaftpflicht für Apotheker kommt für den Schaden auf.
Ein Apotheker verkauft einer Kundin anstatt einer Antibabypille ein anderes Medikament, weil er das Rezept falsch gelesen hat. Die Kundin bemerkt den Fehler nicht und wird daraufhin schwanger. Sie verklagt den Apotheker auf Zahlung von Schadensersatz wegen der Geburt eines ungewollten Kindes. Das Landgericht gibt ihr Recht und verurteilt den Apotheker zu Zahlung des Kindesunterhalts. Die Berufshaftpflicht des Apothekers übernimmt die Kosten.
Die Apothekerin einer kleinen Dorfapotheke ist am PC mit einer Patientenakte beschäftigt. Als eine Kundin hereinkommt, unterbricht sie ihre Arbeit, vergisst jedoch, die Datei zu schließen. Als sie sich kurz vom PC entfernt, um das gewünschte Rezept einzulösen, wirft die Kundin einen Blick auf die Daten. So kann sie die Diagnose des Patienten einsehen. Sie verbreitet die Nachricht über seine ansteckende Krankheit im Dorf. Der Patient verklagt daraufhin die Apothekerin auf Schadensersatz.
In einer Apotheke bricht ein Feuer aus. Die Feuerwehr ist schnell zur Stelle und kann den Brand löschen. Beim Löschvorgang gelangt jedoch verschmutztes Löschwasser in die Kanalisation und läuft in einen Fluss. Dieser gehört zu einem Naturschutzgebiet, das nun kontaminiert ist. Dadurch sterben einige der angesiedelten Tiere und Pflanzen. Die zuständige Behörde verlangt die Kosten für ihre Wiederansiedelung vom Apotheker. Dessen Berufshaftpflicht springt ein.
Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.
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