Neu ☑️ Gewerbliche Kfz-Versicherung: Mehr Infos
24.02.2022 | Business
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Es passiert ein Unfall oder eine unerwartete Krankheit – Sie als Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger sind plötzlich handlungsunfähig. Sie benötigen für ein paar Wochen oder sogar Monate Ruhe.
Wie sieht es dann mit Ihrer Firma aus? Aufträge werden nicht bearbeitet, Rechnungen nicht mehr bezahlt, Außenstände bleiben offen, Neuaufträge und anderweitige Einkommensquellen fehlen – für Betroffene führt so eine Situation schnell zur Insolvenz. Ihre Familie oder Gesellschafter dürfen Sie laut Gesetz NICHT automatisch vertreten, um in Ihrem Sinne Ihr Unternehmen weiterzuführen. Sie werden also gebraucht! Ohne Kapitän kein Schiff – oder doch?
Doch! Durch eine vorab erstellte Unternehmervollmacht ist Ihr Lebenswerk auch im Notfall in guten Händen.
Mit einer Vollmacht für Selbstständige bestimmen Unternehmer eine Person, die im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit die Leitung des Unternehmens übernimmt und nach den individuellen Wünschen und Anordnungen des Vollmachtgebers vorübergehend oder dauerhaft weiterführt.
Es wird verhindert, dass ggf. ein fachfremder Betreuer vom Gericht bestellt wird, der Entscheidungen im Unternehmen trifft und lediglich nach dem mutmaßlichen Willen des Inhabers handelt.
Das bedeutet: Sie können mit einer Unternehmervollmacht entspannt ausfallen, weil Sie wissen, dass Ihre Firma in Ihrem Sinne weitergeführt wird. Ihre Geschäftspartner und Ihre Familie müssen keine schwierigen oder emotional belastenden Entscheidungen treffen, weil Sie Ihren Willen frühzeitig und rechtssicher festgehalten haben.
1. Wer vertritt Sie organisatorisch in Ihrem Unternehmen und wer fachlich?
Mit einer Vorsorgevollmacht inkl. gewerblicher Regelungen – Unternehmervollmacht
– erteilen Sie nicht nur die Bevollmächtigung für Ihren Privatbereich, sondern auch für geschäftliche Angelegenheiten. Oft wünscht man sich, dass ein Familienmitglied oder eine Vertrauensperson aus dem engeren Umfeld diese Vertretung übernimmt, welche jedoch vielleicht nicht die erforderlichen fachlichen Kenntnisse besitzt, Sie vollumfänglich zu vertreten.
Kein Problem. DENN: Diese Bereiche lassen sich in einer Vollmacht aufteilen. Sie können festlegen, wer organisatorisch handeln darf und wer gegebenenfalls zusätzlich für das operative Geschäft – mit entsprechender fachlicher Kenntnis – zu Rate gezogen und eingesetzt werden soll.
2. Denken Sie an eine Unterschriftsbeglaubigung!
Sollten Sie ein Unternehmen in Deutschland besitzen oder selbstständig sein, ist eine Unterschriftsbeglaubigung der Unternehmervollmacht in jedem Fall zu empfehlen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihr Bevollmächtigter das Unternehmen OHNE Einfluss oder Abstimmung mit dem Betreuungsgericht verwalten kann, z.B. Eintragungsbewilligungen im Handelsregister nach § 12 Abs. 1 HGB (Bestellung eines Rechtsnachfolgers). Die Beglaubigungsgebühr für Vorsorgevollmachten bei einer deutschen Betreuungsbehörde ist gesetzl. auf max. 10 € festgesetzt. Eine Alternative wäre die Erstellung einer Generalvollmacht beim Notar, der aber nach aktuellem Vermögenswert abrechnet, in den dann der Unternehmenswert einfließt. Die rechtsanwaltliche Erstellung einer Vorsorgevollmacht inkl. gewerblicher Regelungen und die anschließende öffentliche Unterschriftsbeglaubigung für 10 € entspricht vollinhaltlich den Anforderungen, die auch eine notarielle Generalvollmacht erfüllt.
Tatsächlich zeigt die Praxis, dass Vollmachten inklusive Unterschriftsbeglaubigung im allgemeinen Rechtsverkehr höhere Anerkennung genießen.
3. Alles schnell griffbereit mit dem Notfall-Ordner:
Der Bevollmächtigte kann zwar dank einer Unternehmervollmacht geschäftliche Regelungen für den Vollmachtgeber rechtlich übernehmen, wenn aber beispielsweise wichtige Dokumente in einem verschlossenen Aktenschrank liegen und niemand weiß, wo der Schlüssel ist, sind auch ihm bald die Hände gebunden. Gleiches gilt für Zugänge und Passwörter. Mit einem Notfall-Ordner kann dokumentiert werden, wo was hinterlegt ist und welche Passwörter für welche Zugänge notwendig sind. Handlungsanweisungen, Lieferantenlisten, monatlich zu leistenden Zahlungen – alles griffbereit an einem Ort und es kann sofort gehandelt werden.
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