20.08.2024 | Up2Date
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz auf Basis der NIS-2-Richtlinie kommt. Für Unternehmen, die von NIS-2 und den damit einhergehenden NIS-2-Anforderungen betroffen sind, läuft die Registrierungsfrist aus. Wir sagen Ihnen, worauf Sie jetzt achten müssen, welche Kriterien entscheidend sind und wie Sie vorgehen sollten.
Stellen Sie sich vor, Sie führen ein erfolgreiches mittelständisches Unternehmen, das in der Lebensmittelproduktion tätig ist. Eines Morgens entdecken Sie, dass Ihr gesamtes IT-System durch einen Cyberangriff lahmgelegt wurde. Produktionslinien stehen still, Lieferketten sind unterbrochen, und sensible Daten wurden gestohlen. Die finanziellen Verluste sind immens, ganz zu schweigen vom Vertrauensverlust bei Ihren Kunden. Solche Szenarien sind keine Seltenheit mehr.
Mit der neuen NIS-2-Richtlinie hat die Europäische Union verbindliche Standards geschaffen, die Unternehmen dabei unterstützen sollen, solche Katastrophen zu vermeiden. Die NIS-2-Richtlinie verfolgt das Ziel, die Cybersicherheit in der gesamten EU auf ein höheres Niveau zu heben. Doch was bedeutet das konkret für Sie? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen, und wie können Sie Ihr Unternehmen optimal vorbereiten? Hier erfahren Sie alles Wichtige auf einen Blick.
Am 16. Januar 2023 ist mit NIS-2 die aktuelle Cyber-Security-Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten. Das Kürzel NIS bezieht sich auf die Netzwerk- und Informationssicherheit, wobei die Abkürzung für Network and Information Security steht. Die NIS-2-Richtlinie folgt dabei der im Jahr 2016 eingeführten NIS-1 Richtlinie.
Priorisiertes Ziel ist es, wichtige Unternehmen und Institutionen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor Cyberangriffen nachhaltig zu schützen. Zudem soll die Einhaltung der NIS-2-Anforderungen innerhalb der EU zu einem einheitlichen Schutzniveau gegenüber Attacken aus dem Netz führen. Bis zum 17. Oktober 2024 müssen die EU-Mitgliedstaaten die NIS-2-Richtlinie und die entsprechenden NIS-2-Anforderungen in nationales Recht übertragen.
In Deutschland geschieht die Realisierung durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Dieses Gesetz überführt die in der EU-Direktive NIS-2 festgelegten und EU-weit geltenden Mindeststandards für Cybersecurity in deutsche Regulierung. Betroffen von den neuen NIS-2-Anforderungen sind vor allem die bestehende KRITIS-Verordnung (hier: Kritische Infrastruktur Verordnung; kurz: KRITISV) sowie das bestehende BSI-Gesetz (hier: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Gesetz; kurz: BSIG). Die NIS-2-Richtlinie legt neue Vorgaben zur Cybersicherheit für Unternehmen und Institutionen in der gesamten Europäischen Union fest. Diese NIS-2-Anforderungen betreffen Unternehmen in verschiedenen Sektoren, insbesondere Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste.
Hier sind die wichtigsten Punkte der NIS-2-Richtlinie zusammengefasst:
Sicherheitsanforderungen:
Unternehmen müssen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen erfüllen, um die Widerstandsfähigkeit ihrer digitalen Infrastrukturen gegenüber Cyberangriffen zu gewährleisten. Dazu gehören:
Meldepflicht:
Unternehmen müssen Sicherheitsvorfälle, die ihre Dienste betreffen könnten, fristgerecht den nationalen Behörden melden. Zusätzlich sind sie verpflichtet, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren, um die Auswirkungen von Cyberangriffen zu minimieren und die Kontinuität ihrer Dienste sicherzustellen.
Verantwortung und Transparenz:
Die NIS-2-Richtlinie erhöht die Verantwortung der Unternehmen für die Cybersicherheit ihrer IT-Infrastruktur. Gleichzeitig verschärft sie die Informationspflichten in Bezug auf IT-Sicherheitsprobleme. Diese Anforderungen führen zu einer besseren Transparenz gegenüber den nationalen Behörden.
Insgesamt sollen Unternehmen durch die Einhaltung der NIS-2-Anforderungen den Schutz der digitalen Infrastruktur in der EU optimieren und ein einheitliches Schutzniveau gewährleisten.
Durch die NIS-2-Richtlinie wird von Unternehmen erwartet, dass sie ihre Cybersicherheit proaktiv verbessern und eine stärkere Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden sicherstellen.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz betrifft Unternehmen in 18 festgelegten Sektoren. Diese unterteilen sich in "Wesentliche Sektoren" ("Relevant Entities") und "Wichtige Sektoren" ("Important Entities"). Die betroffenen Unternehmen müssen ab Inkrafttreten die vorgeschriebenen Mindeststandards der Informations- und Cybersicherheit einhalten.
Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro fallen unter die NIS-2-Richtlinie.
Die Einstufung hängt davon ab, ob Ihr Unternehmen zu einem der relevanten Sektoren gehört. Gemäß der NIS-2-Richtlinie müssen Sie zwischen elf wesentlichen und sieben wichtigen Sektoren unterscheiden.
Wesentliche Einrichtungen unterliegen proaktiver Aufsicht und höheren Strafen.
Wichtige Einrichtungen haben geringere Geldstrafen und reaktive Aufsicht.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz verpflichtet Unternehmen auch innerhalb ihrer Lieferkette zu umfangreichen Risikomanagementmaßnahmen. Das bedeutet, dass auch viele Zulieferer indirekt betroffen sind. Dies umfasst Zulieferer von:
Stellen Sie sicher, dass Ihre Lieferkette den NIS-2-Anforderungen entspricht, um umfassende Cybersicherheit zu gewährleisten.
Sind Sie Gründer, Selbstständiger oder Einzelunternehmer in der Gründungsphase? Dann sollten Sie umgehend prüfen, ob Ihr Unternehmen vom NIS-2-Umsetzungsgesetz betroffen ist. Schätzungen zufolge fallen zwischen 25.000 und 40.000 Unternehmen in Deutschland unter dieses Gesetz.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz verpflichtet nicht nur offensichtliche Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Optimierung der Cybersicherheit, sondern auch Unternehmen aus verschiedenen Branchen wie:
Wichtig ist jetzt, dass Sie den Status Ihres Unternehmens sorgfältig prüfen und sich gegebenenfalls selbst beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registrieren. Eine offizielle Aufforderung zur Registrierung erhalten Sie von den zuständigen Behörden nicht. Versäumen Sie als vom NIS-2-Umsetzungsgesetz betroffener Gründer oder Selbstständiger die Registrierung, drohen empfindliche Strafen seitens des Gesetzgebers.
Projektgruppe einrichten: Setzen Sie ein Projektteam auf, das sich aus Geschäftsleitung, IT-Entscheidern und IT-Sicherheitsverantwortlichen zusammensetzt.
Organisatorische Maßnahmen ergreifen: Passen Sie Ihre Organisationsstruktur an die neuen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie an.
ISMS und Risikomanagement: Die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems und spezifisches Risikomanagement sind essenziell.
Lieferketten überprüfen: Sicherstellen, dass auch Ihre Lieferketten den neuen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Cybersicherheits-Zertifizierungen überprüfen: Bereiten Sie sich auf mögliche gesetzliche Vorgaben zu Zertifizierungen vor.
Meldeprozesse definieren und trainieren: Stellen Sie sicher, dass Sicherheitsvorfälle innerhalb der vorgegebenen Fristen gemeldet werden können.
Die NIS-2-Richtlinie stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Cybersicherheit und gesetzliche Anforderungen. Die Einhaltung der NIS-2-Vorgaben ist essenziell, um empfindliche Strafen zu vermeiden und die IT-Infrastruktur Ihres Unternehmens zu schützen.
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