aktualisiert am 01.02.2025 | Business | Cynthia Henrich
Stellen Sie sich vor, Sie arbeiten als freiberuflicher Grafikdesigner und betreuen seit Monaten fast ausschließlich einen großen Kunden. Die Zusammenarbeit läuft reibungslos, doch plötzlich wird Ihnen Scheinselbstständigkeit vorgeworfen. Dieses Szenario ist keine Seltenheit: Immer mehr Freiberufler geraten ins Visier von Prüfungen, die ihre Selbstständigkeit infrage stellen.
Um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden, ist es entscheidend, die Kriterien für Scheinselbstständigkeit zu kennen und aktiv gegenzusteuern. In diesem Artikel erfahren Sie, was Scheinselbstständigkeit bedeutet, welche Risiken sie birgt und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um auf der sicheren Seite zu sein.
Der Begriff der Scheinselbstständigkeit ist gesetzlich nicht verankert. Jedoch lassen sich einige Merkmale aus § 7 des Vierten Sozialgesetzbuchs (SGB IV) ableiten. Als scheinselbstständig werden Sie dann klassifiziert, wenn Sie vertraglich zwar als selbstständig Arbeitender behandelt werden, Sie aber die Kriterien eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllen.
Sollten Sie die folgenden Kriterien mit „ja“ beantworten können, werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit als Scheinselbstständiger eingestuft:
Zwei Institutionen können Ihre Beschäftigung hinsichtlich Scheinselbstständigkeit prüfen: das Finanzamt und Ihr Sozialversicherungsträger. Beide Institutionen haben ein berechtigtes Interesse daran, da sie direkt von der Aberkennung Ihrer Selbstständigkeit profitieren.
Finanzamt: Das Finanzamt holt sich bei Feststellung einer Scheinselbstständigkeit die nicht gezahlte Lohnsteuer zurück. Das betrifft vor allem Ihren Auftraggeber.
Sozialversicherungsträger (Renten-/Krankenversicherung): Hier werden auch Sie in die Pflicht genommen. Sollte sich herausstellen, dass Sie scheinselbstständig tätig sind oder waren, müssen Sie die Hälfte der versäumten Krankenversicherungsbeträge sowie die Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen!
Grundsätzlich gilt: Sie sind nicht in der Beweispflicht. Besteht der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit, muss dieser durch die jeweilige Institution nachgewiesen werden.
Scheinselbstständigkeit: Strafe bei Vorsatz Sollte Ihnen nachgewiesen werden können, dass Sie vorsätzlich scheinselbstständig tätig sind oder waren, kann sowohl Ihnen als auch Ihrem Auftraggeber ein Bußgeld auferlegt werden.
Um eine Scheinselbstständigkeit nachzuweisen, muss die prüfende Behörde ein sogenanntes „Statusfeststellungsverfahren“ einleiten. Ist erwiesen, dass sie einer Scheinselbstständigkeit nachgehen bzw. nachgegangen sind, müssen Sie dies nicht zwingend hinnehmen. Nicht selten landen diese Fälle nämlich vor Gericht und werden zu Gunsten des Freiberuflers entschieden. Die wichtigsten Gerichtsurteile dazu können Sie auf HAUFE.de nachlesen. Die Liste wird laufend aktualisiert.
1. Mehrere Auftraggeber gleichzeitig
Achten Sie darauf, für mehr als nur einen Auftraggeber zu arbeiten. Lässt es sich einmal nicht vermeiden, ist es wichtig, dass Sie dies nur für kurze Zeit tun. Denn: Die Dauer des Vertrags ist ebenfalls entscheidend dafür, ob Ihnen Scheinselbstständigkeit unterstellt werden könnte.
Ein besonders hohes Risiko, in Verdacht zu geraten, haben Sie, wenn Sie sich aus einem Angestelltenverhältnis heraus selbstständig gemacht haben und anschließend Aufträge von Ihren ehemaligen Arbeitgeber entgegennehmen. Seien Sie in diesem Fall besonders vorsichtig.
2. Nutzung eigener Arbeitsräume
Es spricht nichts dagegen, dass Sie ein bis zwei Tage die Woche bei Ihrem Auftraggeber vor Ort arbeiten. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass dies nicht zur Regelmäßigkeit wird, da Ihnen sonst ebenfalls unterstellt werden könnte, in einem abhängigen Arbeitsverhältnis zu stehen (siehe Kriterien).
3. Keine Integration in die Arbeitsorganisation Ihres Auftraggebers
Das bedeutet konkret, dass Sie unter anderem auf Folgendes achten sollten:
4. Eigenes Marketing für Ihr Angebot
Machen Sie Werbung für sich. Benutzen Sie eigenes Briefpapier und besorgen Sei sich Visitenkarten. Erstellen Sie außerdem eine eigene Webseite und/oder einen Social Media-Auftritt. So zeigen Sie, dass Sie als eigene Marke auf der Suche nach weiteren Auftraggebern sind.
5. Unternehmerisches Risiko & Haftung
Machen Sie deutlich, dass Sie das unternehmerische Risiko selbst tragen. Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht. Sie sichert Sie für den Fall finanzieller Schäden ab, die Sie bei Ihrem Auftraggeber verursachen (z. B. durch Nichteinhaltung einer Frist).
Eine wichtige Komponente für alle Gründer und Selbstständige ist die richtige Absicherung. Damit Sie nicht zum Versicherungsexperten werden müssen, bietet Finanzchef24 einen einfachen Versicherungsvergleich für die optimale Absicherung.