Als Selbstständiger müssen Sie sich – mehr noch als ein Arbeitnehmer – um Ihre Altersvorsorge kümmern, da Sie in der Regel nicht verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über Ihre Möglichkeiten, vorzusorgen.
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Hinweis: Sowohl die gesetzliche Rentenversicherung als auch die Rürup-Rente werden staatlich gefördert, private Rentenversicherungen hingegen nicht.
Selbstständige, die nicht dazu verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen (z. B. Handwerker, freiberufliche Lehrer oder Journalisten), können auf freiwilliger Basis für das Alter vorsorgen.
Sie haben als freiwillig Versicherter die Möglichkeit, die Höhe und Anzahl der Versicherungsbeiträge pro Jahr selbst zu bestimmen. Somit können Sie Ihre Ausgaben an Ihre Einnahmen anpassen und geraten auch in härteren Zeiten nicht sofort in finanzielle Schwierigkeiten. Wichtig: Sie sind bei der Wahl der Beitragshöhe insofern eingeschränkt, dass die Deutsche Rentenversicherung gemäß des aktuellen Beitragssatzes von 18,6 Prozent (Stand Januar 2019) folgenden Mindest- sowie einen Höchstbeitrag festgelegt.
Bei Bedarf können Sie die Beitragszahlungen sogar aussetzen. Hier ist jedoch zu beachten, dass eine Absicherung wegen Erwerbsminderung vor Eintritt der regulären Rente nur dann gewährleistet ist, wenn Sie lückenlos bezahlen.
Als gesetzlich Rentenversicherter erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente, sollten Sie nur noch eingeschränkt berufsfähig sein. Damit Sie einen Anspruch darauf haben, müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen: Zum einen müssen Sie innerhalb der ersten fünf Jahre Ihrer Selbstständigkeit einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Zum anderen müssen Sie mindestens fünf Jahre einbezahlt haben.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die gesetzliche Rente – zumindest aktuell – noch garantiert ist, da sie nicht vom Kapitalmarkt und der aktuellen sinkenden Zinsentwicklung abhängig ist. Zudem können Sie die Beiträge steuerlich absetzen.
Sollten Sie versterben, erhält Ihr Ehepartner eine Hinterbliebenenrente.
Ausführliche Informationen zur freiwilligen Rentenversicherung finden Sie in der Broschüre: „Freiwillig rentenversichert“ von der Deutschen Rentenversicherung.
Die Entwicklung der Rentenhöhe ist stark von der demografischen Entwicklung der Bevölkerung abhängig. Das bedeutet: Zwar garantiert die gesetzliche Rentenversicherung die Anpassung der Rentenhöhe an steigende Löhne. Aber aufgrund der alternden Gesellschaft müssen auch immer mehr Renten ausbezahlt werden. Das führt dazu, dass das Rentenniveau weniger stark ansteigt.
Des Weiteren muss die Rente komplett versteuert werden. Außerdem fallen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an.
Für den einen ein Vorteil, kann für den anderen ein Nachteil sein: Die gesetzliche Rentenversicherung leistet erst ab Renteneintrittsalter. Sollten Sie also einmal in Geldnot geraten, können Sie sich das angesparte Geld nicht vorab auszahlen lassen.
Das angesparte Geld kann auch mit Eintritt ins Rentenalter nicht auf einmal ausbezahlt werden.
Die Rürup-Rente, oder auch Basisrente, ist ein Produkt, das staatlich gefördert wird und bietet sich vor allem für besserverdienende Selbstständige an, die sich nicht gesetzlich rentenversichern möchten. Sie können zwischen drei verschiedenen Varianten wählen:
Hier handelt es sich um die konventionelle Rentenversicherung. Schon bei Abschluss des Versicherungsvertrags steht die spätere Rente fest – und wird vom Versicherer garantiert. Geeignet ist diese Form der Basisrente vor allem für sicherheitsorientierte Sparer.
Wenn Sie etwas risikofreudiger sind, können Sie auch eine fondsgebundene Rürup-Rente abschließen. Die Geldanlage erfolgt hier in Investmentfonds. Allerdings kann bei dieser Basisrente keine Garantie für eine bestimmte Rentenhöhe gegeben werden.
Bei der Basisrente als Sofortrente wird einmalig ein hoher Betrag eingezahlt. Daraus wird dann sofort eine lebenslange Rente ausgezahlt. Diese Form der Rürup-Rente eignet sich also vor allem dann, wenn Sie schon kurz vor Ihrer Rente stehen.
Das Hauptargument für den Abschluss ist jedoch der steuerliche Vorteil. Die Beiträge werden von Ihrem Brutto-Einkommen abgezogen. Die Folge: Es sinkt und Sie müssen weniger Steuern bezahlen. Zudem können Sie die Rentenbeiträge von der Steuer absetzen. Der Prozentsatz liegt aktuell bei 88 Prozent (2019) und steigt kontinuierlich an, bis er im Jahr 2025 die 100 Prozent erreicht.
Zur Veranschaulichung: Zahlen Sie beispielsweise im Jahr 2019 einen Betrag von 10.000 Euro ein, können Sie 88 Prozent davon, also 8.800 Euro, absetzen.
Es gibt jedoch eine Höchstgrenze beim Betrag, der sich jährlich bei der Steuer berücksichtigen lässt: 24.304 Euro bei Alleinstehenden, 48.608 Euro bei Ehepaaren (jeweils 88 Prozent davon).
Aktuell ist ein weiterer Vorteil, dass die Rürup-Rente noch nicht voll versteuert werden muss (2019: 78 Prozent). Ab 2040 werden die Beiträge zu 100 Prozent versteuert.
Die verschiedenen Formen der Rürup-Rente bieten außerdem ein hohes Maß an Flexibilität.
Sie lohnt sich vor allem für Besserverdienende. Für Existenzgründer ist sie weniger geeignet, da sich die Steuervorteile aufgrund anfänglich meist geringerer Einnahmen nicht ausschöpfen lassen.
Wie auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie sich die Beiträge nicht auf einmal vorzeitig ausbezahlen lassen.
Der Rürup-Vertrag ist nicht vererbbar. Das bedeutet, dass das Geld „verloren geht“, sollten Sie vor Beginn der Rentenzahlungen sterben. Ausnahmen müssen vorab – gegen einen Aufpreis – mit dem Versicherer ausdrücklich vereinbart werden. Außerdem werden die Auszahlungen auf eine mögliche Witwenrente angerechnet.
Das Prinzip von privaten Rentenversicherungen funktioniert wie folgt: Sie schließen einen Vertrag mit einem Versicherer ab, sparen durch in der Regel monatliche Zahlungen Kapital an, das zu einem bestimmten Prozentsatz verzinst wird. Sie können sich nach Ablauf des Vertrags das angesparte Geld flexibel auszahlen lassen – als Einmalzahlung oder als fortlaufende Rentenzahlungen.
Auch bestimmte Lebensversicherungen zählen zu den privaten Rentenversicherungen, wie etwa die Kapitallebensversicherung und die fondsgebundene Lebensversicherung. Der Unterschied der Versicherungsarten liegt einzig in der Art und Weise, wie Ihr Geld angelegt wird. Bei der klassischen Kapitalversicherung wird Ihr Geld sicher angelegt. Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung investieren Sie in Aktienfonds, die durch Kursschwankungen beeinflusst werden. Sprich: Sie können mitunter eine höhere Rendite erzielen, andererseits aber auch finanzielle Verluste erleiden.
Wie bereits erwähnt, liegt ein großer Vorteil in der flexiblen Auszahlung. Sie können selbst und nach persönlichem Bedarf bestimmen, ob Sie Ihr Geld auf einmal oder in „Raten“ bis an Ihr Lebensende ausbezahlt haben möchten.
In der Regel ist eine Mindestrente garantiert – dies ist vertraglich mittels Garantiezins (aktuell bei 0,9 Prozent, Stand 2018) festgelegt.
Sie erhalten eine Überschussbeteiligung am Gewinn des Versicherers.
Sie müssen Ihre Rente nicht voll versteuern. Nur der Anteil der Rentenzahlungen wird versteuert, der durch die Verzinsung zustande gekommen ist. Der persönliche Steuersatz hängt dabei von Ihrem Renteneintrittsalter ab. Dieser beträgt z. B. bei einem 60-jährigen bei aktuell 22 Prozent, bei einem 67-jährigen bei 17 Prozent (§ 22 EStG Stand Februar 2019).
Selbst wenn Sie bei einer privaten Rentenversicherung eine garantierte Verzinsung erwarten können, heißt das nicht, dass Sie am Ende nicht doch ein Verlustgeschäft machen. Aufgrund der aktuellen Finanzlage und dem entsprechend niedrigen Garantiezinssatz kann nicht zwingend garantiert werden, dass die ausbezahlten Rentenbeiträge den einbezahlten Beiträgen entsprechen.
Unabhängig davon, wofür Sie sich entscheiden – es ist wichtig, dass Sie sich gut beraten lassen und sich verschiedene Angebote einholen, zum Beispiel bei CosmosDirekt oder der Hannoverschen, bevor Sie sich für ein bestimmtes Produkt entscheiden.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand 01.02.2019