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Betriebshaftpflicht für Bewachungs­unternehmen

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Die Betriebs­haftpflicht auf einen Blick

Um Ihrem Beruf beruhigt nachgehen zu können, empfehlen wir Ihnen eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Bewachungs­unternehmen. Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einen Moment unachtsam sind und das Eigentum Ihres Auftraggebers entwendet wird, müssen Sie dafür die Kosten tragen. Oder: Durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits wird eine Person verletzt. Hier können neben Schmerzens­geldansprüchen auch teure Behandlungskosten auf Sie zukommen. Mit der Betriebs­haftpflicht für Bewachungs­unternehmen sind Sie genau für diese Fälle abgesichert.

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Folgende Leistungen und Schadensarten sind im Versicherungsschutz enthalten:

Leistungen der Betriebshaftpflicht:

Leistungen der Betriebshaftpflicht:

  • haftet bei Schadensersatzansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • versichert Sie und Ihre Mitarbeiter
Folgende Schadensarten sind abgedeckt:

Folgende Schadensarten sind abgedeckt:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 17.11.2024

Super beraten!
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.755 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

1. Auch auf die eigene Sicherheit bedacht: mit der Betriebshaftpflicht für Sicherheitsdienste

n der Bewachungs- und Sicherheits­branche ist es unabdingbar, dass Sie stets aufmerksam sind und sorgfältig Ihrem Auftrag nachgehen. Trotz aller Bemühungen kann es jedoch passieren, dass Sie nicht an allen Orten gleichzeitig für Sicherheit sorgen können. Oder Ihnen unterläuft ein kleiner, aber folgen­reicher Fehler: Zum Beispiel, wenn Sie vergessen, eine Tür des zu bewachenden Gebäudes abzuschließen, und Unbefugte sich Zutritt verschaffen. Für den Diebstahl oder die Beschädigungen sind Sie verantwortlich und müssen persönlich mit Ihrem Vermögen haften.

Pflicht nach § 6 BewachV für selbst­ständige Sicherheits­dienste:

Um dieses beträchtliche Berufs­risiko abzusichern, ist eine Betriebs­haftpflicht­versicherung für Bewachungs­unternehmen sinnvoll und sogar gesetzlich vorgeschrieben: In § 6 der Bewachungs­verordnung ist geregelt, dass Sie als Selbst­ständiger im Bewachungs­gewerbe für sich und Ihre Mitarbeiter eine Haftpflicht­police abschließen müssen. So müssen Sie Ihren Versicherungs­schein vorlegen, wenn Sie eine Bewachungs­erlaubnis beantragen und Ihr Gewerbe anmelden wollen.

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Abschluss einer Haft­pflicht auch für Laden­detektive Pflicht

Auch Laden­detektive sind an die Bewachungs­ordnung gebunden. Denn im Vordergrund Ihrer beruflichen Tätigkeit steht es, das Eigentum des Auftrag­gebers zu bewachen. Somit sind Sie als Laden­detektiv genauso verpflichtet, eine Haft­pflicht abzuschließen, die Ihr Berufs­risiko absichert. Nutzen Sie unseren Betriebs­haftpflicht­versicherungs-Vergleich und geben Sie Detektiv als Betriebsart ein. Zu Beginn können Sie angeben, dass Sie als Laden­detektiv tätig sind. Nach einigen kurzen Fragen erhalten Sie eine Übersicht über verschiedene, individuell passende Konditionen der Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihr Bewachungs­gewerbe.

2. Welche Tätigkeiten des Bewachungs­gewerbes sind mit der Betriebs­haftpflicht versichert?

Die Betriebs­haftpflicht für das Bewachungs­gewerbe springt für Sie und Ihre Mitarbeiter ein, wenn ein Schaden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entsteht. Dazu gehören folgende Dienst­leistungen und Arbeits­bereiche:

  • Sicherheits-, Wach- und Schutz­dienste
  • Personen-, Objekt- und Werk­schutz sowie Baustellen­bewachung
  • Security- und Absperr­dienste
  • Veranstaltungs­service
  • Geld- und Wert­transporte
  • Tätigkeiten als Laden- beziehungs­weise Kaufhaus­detektiv

Somit sind Sie abgesichert, wenn Sie zum Beispiel eine Person vom Gelände verweisen und sie dabei versehentlich verletzen. Bei einem solchen Fall können beträchtliche Ansprüche auf Schadens­ersatz an Sie gerichtet werden, etwa in Form von Schmerzens­geld. Oder Sie sind einen Moment unachtsam und das Eigentum Ihres Auftrag­gebers wird entwendet. Auch in diesem Fall übernimmt die Betriebs­haftpflicht für das Bewachungs­gewerbe die Kosten. Darüber hinaus bietet Ihnen diese Firmen­versicherung einen passiven Rechts­schutz. Das bedeutet, dass Ihre Haft­pflicht für das Bewachungs­gewerbe Ihnen dabei hilft, unberechtigte Ansprüche Dritter auf Schadens­ersatz abzuwehren.

3. Maß­geschneiderter Versicherungs­schutz für Ihre individuellen Tätigkeiten im Bewachungs­gewerbe

Ihre Betriebs­haftpflicht für das Bewachungs­gewerbe sollten Sie an Ihre individuellen Tätigkeiten anpassen, damit Sie umfassend abgesichert sind: Tragen Sie zum Beispiel für Ihren Sicherheits­dienst eine Schuss­waffe bei sich? Dann sollten Sie darauf achten, dass in Ihrer Haftpflicht­police Schadens­fälle enthalten sind, die im Zusammen­hang mit dem Besitz oder dem Gebrauch einer Schuss­waffe stehen. Wenn Sie Hunde für Ihren Bewachungs­service mitführen, sollte die Versicherung auch darauf abgestimmt sein.

4. Schadens­beispiele der Betriebs­haftpflicht für das Bewachungs­gewerbe

Schlüssel verloren

Schlüssel verloren

Ein selbst­ständiger Wachmann erhält die Schlüssel für sämtliche Räume eines Firmen­gebäudes, das er in der Nacht bewachen soll. Als er sich auf den Weg zu seinem Arbeits­ort macht, verliert er den Schlüssel für den Server­raum. Somit muss das Schloss ausgetauscht werden. Auch ist es erforderlich, dass die zuständigen Mitarbeiter den neuen Schlüssel für den Server­raum bekommen. Die Kosten übernimmt die Haftpflicht­versicherung des Wachmanns.

Verdächtige Personen übersehen

Verdächtige Personen übersehen

Eine Sicherheits­firma wurde beauftragt, einen Gebäude­komplex zu bewachen. Ein Wachmann kommt zu spät, um seinen Kollegen abzulösen, der selbst einen dringenden Termin wahrnehmen muss und das Areal verlässt. In der Zwischen­zeit bringen Unbekannte ein Graffiti an der Außenwand an. Daraufhin muss das Bewachungs­unternehmen für die Kosten einstehen, die für die Beseitigung des Graffitis anfallen. Die Betriebs­haftpflicht springt ein.

Alarmanlage vergessen

Alarmanlage vergessen

Ein Selbst­ständiger übernimmt den Wach­dienst für eine Boutique. Versehentlich vergisst er, die vorhandene Alarm­anlage anzuschalten. In der Nacht brechen Unbekannte in die Geschäfts­räume der Boutique ein, beschädigen und entwenden mehrere hochwertige Kleidungs­stücke. Für den Schaden soll der Wachmann finanziell einstehen - seine Betriebs­haftpflicht für das Bewachungs­gewerbe greift und übernimmt den Schadens­ersatz.

Widerstand bei der Festnahme

Widerstand bei der Festnahme

Ein Laden­detektiv soll in einem Kauf­haus Dieb­stähle aufdecken und die Verdächtigen so lange fest­halten, bis die Polizei eintrifft. Als der Detektiv einen Dieb stellt, leistet dieser Wider­stand und wird im Hand­gemenge an der Schulter verletzt. Daraufhin verlangt der Verdächtige Schadens­ersatz und Schmerzens­geld. Die Betriebs­haftpflicht des Laden­detektivs unterstützt ihn, nachzuweisen, dass der Anspruch nicht berechtigt ist.

5. Wie hoch sollten die Deckungs­summen der Betriebs­haftpflicht im Bewachungs­gewerbe sein?

In der Bewachungs­ordnung ist fest­geschrieben, in welchem Umfang die Versicherung greifen muss: Die Mindest­versicherungs­summe liegt für Personen­schäden bei einer Million Euro, für Sach­schäden bei 250.000 Euro und für das Abhanden­kommen von bewachten Sachen bei 15.000 Euro. Darüber hinaus müssen bestimmte Vermögens­schäden – also finanzielle Schäden Dritter – mit mindestens 12.500 Euro von der Versicherung gedeckt sein. Abhängig von Berufs­risiko Ihres Bewachungs­unternehmens können diese Summen jedoch zu niedrig angesetzt sein. Bewachen Sie beispiel­weise teure Exponate, deren Wert 15.000 Euro übersteigen, sollten Sie die Deckungs­summe dement­sprechend erhöhen. Schätzen Sie für die verschiedenen Schadens­arten ein, wie groß Ihre persönlichen Gefahren sind, und passen Sie daran den Versicherungs­schutz an.

6. Wie werden die Kosten für die Betriebs­haftpflicht im Bewachungs­gewerbe berechnet?

Was eine Betriebs­haftpflicht für das Bewachungs­gewerbe kostet, wird davon bedingt, wie hoch Sie die Versicherungs­summen wählen und welche Tätigkeiten über die Haft­pflicht abgedeckt sind. So erhöht sich der Beitrag für die Versicherung, wenn Sie Geld- oder Wert­transporte überwachen. Auch wenn Sie Hunde oder Schuss­waffen mitführen, ist eine Haftpflicht­versicherung für Ihr Bewachungs­gewerbe mitunter teurer. Darüber hinaus spielen Faktoren wie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter und Ihr Jahres­umsatz eine Rolle, wie hoch sich die Kosten für die Betriebs­haftpflicht­versicherung für Ihr Bewachungs­gewerbe belaufen.

Sonder­kündigungs­recht Ihrer Betriebs­haftpflicht bei Geschäfts­aufgabe

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

7. Weitere wichtige Versicherungen für Selbst­ständige im Bewachungs­gewerbe

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall nicht mehr als Selbst­ständiger im Überwachungs­gewerbe tätig sein können.
  • Der Firmen­rechtsschutz unterstützt Sie, wenn Sie in Rechts­streitigkeiten verwickelt werden, und übernimmt die Gerichts- und Anwalts­kosten.
  • Sie sind im Bewachungs­gewerbe und unsicher, welchen Versicherungs­schutz Sie benötigen? Gerne übernehmen wir eine individuelle Bedarfs­analyse.

Experten­beratung zu Versicherungen und Betreuung bei Versicherungs­wechsel

"Sind Sie sich unsicher, welche Firmen­versicherungen Sie wirklich benötigen? Dann rufen Sie uns unter unserer Service­nummer 089 716 772 999 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: service@finanzchef24.de. Außerdem führen wir für Sie gern auf Anfrage eine kostenfreie Bedarfsanalyse durch.

Sie möchten Ihre Gewerbe­versicherung wechseln? Auch hierbei unterstützen wir Sie. Ob bessere Leistungen und/oder ein günstigerer Tarif von bis zu 40% - wir finden das passende Angebot. Auf Wunsch übernehmen wir sogar die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer."

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  • Persönlicher Ansprech­partner
  • Langjährige Erfahrung in der Absicherung von Unternehmen
  • Schnelle Abwicklung und Versicherungs­schutz innerhalb von 24 Stunden
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