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Reisebüro, Hotel oder Tauchschule: Sie alle haben eins gemeinsam. Sie tun Ihr Bestes, um Ihren Kunden und Gästen die schönste Zeit des Jahres zu bescheren. Umgekehrt ist jedoch gerade im Urlaub die Enttäuschung groß, wenn etwas schief geht. Nicht selten kommt es zu Schadensersatzforderungen, die die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens auf die Probe stellen. Doch nicht nur das: Auch Schäden am Betriebsinventar können die Existenz von Tourismusbetrieben gefährden. Finanzchef24 hilft Ihnen deshalb, Ihren Betrieb mit den richtigen Versicherungen für den Tourismus zu schützen:
Sie leben davon, immer Gäste im Haus zu haben, die sich bei Ihnen wohlfühlen. Schnell kann da jedoch auch einmal etwas passieren. Ein Gast verletzt sich in Ihrem hoteleigenen Restaurant (Personenschaden) oder ein Gegenstand eines Ihrer Kunden wird beschädigt oder gestohlen (Sachschaden). Für solche Fälle sollten Sie im Tourismus eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Sie begleicht berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Das Zimmermädchen eines Hotels vergisst, nach der Reinigung ein Zimmer wieder abzuschließen. Als die Gäste von einem Ausflug zurückkommen, bemerken sie, dass eine teure Armbanduhr und eine Goldkette gestohlen wurden. Sie fordern Schadensersatz vom Hotel, dessen Betriebshaftpflicht übernimmt.
Alle Gäste eines kleinen Bed & Breakfast, die am Morgen von den angebotenen Rühreiern essen, leiden in der Folge unter einer Durchfallerkrankung. Einige davon müssen in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Versicherung des Tourismusbetriebs kommt für die Kosten auf.
Ein Reiseleiter hat für seine Gruppe einen Veranstaltungssaal gemietet. Beim Aufbau einer Überraschung für seine Gäste zerkratzt er einen antiken Tisch. Seine Versicherung übernimmt die Kosten für die Restaurierung.
Betriebshaftpflichtversicherung für Souvenirladen (Einzelunternehmer) ab 6,45 Euro monatlich, inklusive Versicherungssteuer; Umsatz: 50.000 Euro jährlich; Versicherer: Alte Leipziger; Deckungssummen: 3.000.000 Euro für Personenschäden und 3.000.000 Euro für Sachschäden; Selbstbeteiligung: 0 Euro
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihren Tourismusbetrieb aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Vom Hotel bis zum Reisebüro: In Ihrem Tourismusunternehmen geht nichts ohne das Betriebsinventar. Sichern Sie dieses deshalb am besten mit einer Inhaltsversicherung ab. Diese Versicherung für den Tourismus übernimmt die Aufwendungen für die Reparatur oder für die Neuanschaffung, wenn Ihre Möbel, Geräte oder Waren durch eine der folgenden Gefahren beschädigt werden: Feuer, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser. Als sinnvolle Ergänzung können Sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit abschließen. Dann sind Sie auch für den Fall abgesichert, dass Sie Ihren Betrieb aufgrund einer der genannten Risiken für einige Zeit schließen müssen.
Obwohl das Personal einer Pension Stühle, Tische und Sonnenschirme von der Terrasse rechtzeitig vor einem Sturm in einen schützenden Unterstand räumt, werden Teile davon durch Wind und Hagel beschädigt. Die Inhaltsversicherung der Pension deckt die Risiken ab.
Bei einem Wasserrohrbruch werden sämtliche elektronischen Geräte in einem Reisebüro beschädigt. Bis sie repariert sind, kann der Tourismusbetrieb keine Buchungen durchführen. Da das Reisebüro auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hat, deckt die Gewerbeversicherung die Kosten aus der Schließung des Unternehmens ab.
Durch einen Kurzschluss an einer Kaffeemaschine entsteht in einer Jugendherberge ein Brand. Obwohl die Feuerwehr schnell zur Stelle ist, brennt der Speisesaal der Herberge vollständig aus. Die Versicherung des Tourismusbetriebs ersetzt die verbrannte Einrichtung.
Inventarversicherung ab 5,21 Euro monatlich, inklusive Versicherungssteuer und Gründerrabatt; Betriebsart: Reiseleitung (Einzelunternehmer); Versicherer: Rhion; Deckungssumme: 20.000 Euro; Selbstbeteiligung: 0 Euro
Wenn es zu einer Rechtsstreitigkeit kommt, schützt eine betriebliche Rechtsschutzversicherung Ihren Betrieb vor den finanziellen Folgen. Denn sie übernimmt Anwalts-, Gutachter- und Prozesskosten. Wir empfehlen Ihnen deshalb auch diese Versicherung für Ihr Tourismusunternehmen.
Der Nachbar eines Hotels ist der Meinung, dass mehrere Bäume auf dem Hotelgrundstück zu weit in sein eigenes Grundstück ragen. Als der Hotelbesitzer auf die Aufforderung, die Bäume zu stutzen, nicht reagiert, verklagt der Nachbar das Hotel. Die Rechtsschutzversicherung des Hotels trägt die Verfahrenskosten.
Ein selbstständig arbeitender Animateur ist mit seinem Auto auf den Weg zu einem Hotel, von dem er beauftragt wurde. An einer Kreuzung kommt es zu einem Unfall, für den sich die beiden am Unfall beteiligten Verkehrsteilnehmer gegenseitig die Schuld geben. Ein Rechtsstreit entsteht, für den die Versicherung des Animateurs aufkommt.
Der Leiter einer Touristeninformation mahnt eine Mitarbeiterin ab, weil sich vermehrt Gäste über sie beschwert haben. Die Mitarbeiterin erkennt einen Formfehler bei der Abmahnung und geht gerichtlich dagegen vor. Die Kosten für den Anwalt des Tourismusbetriebs übernimmt dessen Versicherung.
Gewerberechtsschutzversicherung ab 7,75 Euro monatlich, inkl. Versicherungssteuer; Branche: Hotellerie; Versicherer: ARAG; Versicherungssumme: unbegrenzt, Selbstbeteiligung: 1.000 Euro
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist all jenen zu empfehlen, die überwiegend planend im Tourismus tätig sind (zum Beispiel Reisebüros). Diese Versicherung erstattet echte Vermögensschäden Dritter, also rein finanzielle Schäden, die aufgrund Ihrer Arbeit bei Ihren Kunden entstehen. Wie schnell es in Ihrer Branche zu einem solchen Schaden kommen kann, zeigen die folgenden Beispiele.
Der Mitarbeiter eines Reisebüros macht bei einer Hotelbuchung einen Fehler. Die Buchung ist zwar im System verzeichnet, wird aber nicht übermittelt. Als der Gast die Reise mit dem Flugzeug antreten möchte, muss er feststellen, dass sein Name nicht auf der Passagierliste verzeichnet ist. Da alle Maschinen ausgebucht sind, fährt er frustriert zurück nach Hause. Der Kunde stellt dem Reisebüro seine Anfahrtskosten in Rechnung. Die Vermögensschadenhaftpflicht springt ein.
Ein Reiseleiter nennt einem Urlaubsgast versehentlich eine falsche Abfahrtszeit zum Flughafen. Der Gast verpasst deshalb den Flieger und muss auf einen anderen Flug umgebucht werden. Die zusätzlich entstandenen Kosten übernimmt die Versicherung des Reiseleiters.
Eine Rezeptionistin eines Hotels gibt einem Reisekunden aus Versehen eine falsche Abfahrtszeit zum Bahnhof an. Der Geschäftsmann verpasst deshalb den Zug und muss eine andere Bahnverbindung nehmen. Eine alternative Reisemöglichkeit hat er nicht. Dadurch kann er einen Geschäftstermin nicht wahrnehmen und ein bereits zugesagtes Geschäft kann nicht wie geplant abgeschlossen werden. Aufgrund der Dringlichkeit des Auftrags erhält ein Konkurrent des Unternehmers den Zuschlag. Die Versicherung des Hotels erstattet den finanziellen Schaden.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für ein Reisebüro ab 18,89 Euro monatlich bei einem 3-Jahres-Vertrag und vierteljährlicher Zahlweise, inkl. Versicherungssteuer und Gründerrabatt; Umsatz: 40.000 Euro jährlich; Versicherer: R+V Versicherung; Deckungssumme: 100.000 Euro; Selbstbehalt: 100 Euro
Sind Sie sich unsicher, welche Betriebsversicherungen Sie wirklich benötigen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie erreichen unsere Versicherungsexperten von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, unter der Telefonnummer 089 716 772 999 sowie per E-Mail. Alternativ können Sie auch eine individuelle Bedarfsanalyse anfordern, die unverbindlich und kostenfrei von unseren Versicherungsexperten durchgeführt wird.
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