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Betriebshaftpflicht für Tattoostudios

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Die Betriebs­haftpflicht auf einen Blick

Als Tätowierer gravieren Sie Symbole und Bilder in die Haut ein – Ihre Kunden vertrauen dabei voll und ganz auf Sie, Ihre Kreativität und Ihre handwerklichen Fähigkeiten. Dass Sie steril und sauber arbeiten, steht an erster Stelle. Doch können kleine Fehler oder Versehen passieren. Im schlimmsten Fall trägt Ihr Kunde sogar körperliche Schäden davon.

Dann kann Ihr Kunde Schadens­ersatz oder Schmerzens­geld von Ihnen fordern und Sie müssen finanziell dafür aufkommen. Diese Aufwendungen können in eine beträchtliche Höhe schnellen und mitunter Ihre Existenz bedrohen. Aus diesem Grund ist eine Betriebs­haftpflicht für Tattoostudios unverzichtbar.

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Folgende Leistungen und Schadensarten sind im Versicherungsschutz enthalten:

Leistungen der Betriebshaftpflicht:

Leistungen der Betriebshaftpflicht:

  • haftet bei Schadensersatzansprüchen Dritter
  • wehrt unberechtigte Ansprüche ab
  • versichert Sie und Ihre Mitarbeiter
Folgende Schadensarten sind abgedeckt:

Folgende Schadensarten sind abgedeckt:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensfolgeschäden

Kundenbewertungen

eKomi-Bewertung vom 17.11.2024

Super beraten!
Unternehmer vertrauen auf Finanzchef24

bei 2.755 Bewertungen

4.9/5

eKomi-Bewertung vom 19.11.2024

Vielen Dank für die schnelle Beratung. Hinweise für unsere Branche waren hilfreich für die Entscheidung

1. Was leistet eine Betriebs­haftpflicht für Tattoo­studios?

Die betriebliche Versicherung für Tätowierer umfasst alle Ihre beruflichen Tätigkeiten und bewahrt Sie davor, dass Sie für Schaden­ersatz­ansprüche Dritter selbst aufkommen müssen. Zum Beispiel kann Ihnen die Situation begegnen, dass Sie Farbe versehentlich in zu tiefe Haut­schichten einbringen und dadurch unregelmäßige Linien entstehen. Letztlich entspricht das Tattoo nicht der vorgegebenen Skizze. Da dem Kunden nach objektiven Kriterien keine Nach­besserung zuzumuten ist, verlangt er eine Entschädigung. Die Betriebs­haftpflicht für Tattoo­studios übernimmt das Schmerzens­geld und die Kosten für die Laser­behandlung, um das Tattoo zu entfernen. Auch wenn das Eigentum Ihrer Kunden beschädigt wird, beispielhaft eine Hose mit Tätowierfarbe ruiniert wird, erstattet die Haftpflicht den Wert.

Darüber hinaus schützt Sie die Betriebs­haftpflicht für Tattoo­studios, wenn strittig ist, ob ein Anspruch auf Schaden­sersatz berechtigt ist. Ein Szenario, das Ihnen als Tätowierer begegnen kann: Ein Kunde macht Sie dafür verantwortlich, dass sich sein Tattoo stark entzündet hat und zu unschönen Narben führt. Doch Sie haben dafür gesorgt, dass die Umgebung desinfiziert und die Nadel steril war. In diesem Fall steht Ihnen Ihre Versicherung zur Seite, um Klarheit zu schaffen und wenn nötig den Anspruch juristisch abzuwehren.

2. Schadens­beispiele für Tattoostudios

Entwürfe verwechselt

Ein selbst­ständiger Tätowierer entwirft für einen Kunden ein groß­flächiges Tattoo für den Rücken. Immer wieder werden Passagen nach den Wünschen des Kunden abgewandelt, bis schließlich der finale Entwurf steht. Allerdings verwechselt der Tätowierer versehentlich die Zeichnungen und sticht eine alte Version des Tattoos. Da es sich am Rücken des Kunden befindet, bemerkt dieser den Fehler erst zu einem späteren Zeitpunkt. Den Schadens­ersatz übernimmt die Betriebs­haftpflicht­versicherung des Tattoo­studios.

Allergische Reaktion

Ein Kunde beauftragt einen Tätowierer, ihm einen Stern in den Farben Schwarz, Rot und Blau auf den Arm zu stechen. Der Tätowierer vergisst, den Kunden über Allergien gegen die Farben aufzuklären. Auf die Metall­verbindungen in der Tinte reagiert die Haut des Kunden und es bilden sich Knötchen an der tätowierten Stelle. Letztlich muss das Tattoo gelasert werden. Der Kunde verlangt Schmerzens­geld von dem Tätowierer. Die Betriebs­haftpflicht des Tattoo­studios springt ein und bezahlt den Schadens­ersatz.

Unsteriles Piercingbesteck

Ein selbst­ständiger Piercer sticht einer Frau ein Zungen­piercing. Allerdings hat er die Sterilisation der Piercing­nadel nicht sorgfältig durchgeführt. Über die Schleim­haut gelangt ein Hepatitis-Erreger von der Nadel in den Körper der Frau und sie wird mit der Krankheit infiziert. Die Betroffene kann mehrere Wochen nicht ihrer selbst­ständigen Arbeit nachgehen. Die Behandlungs­kosten, das Schmerzens­geld sowie den Einkommens­ausfall begleicht die Betriebs­haftpflicht des Piercings­tudios.

Handtasche entwendet

Eine Kundin muss für die Tätowierung ihre Handtasche wegstellen und übergibt sie dem Tätowierer zur Verwahrung. Er stellt die Tasche hinter den Empfangs­tresen. In einem separaten Raum wird das Tattoo gestochen. In dieser Zeit kommt ein Unbekannter in den Geschäfts­raum und stiehlt die Handtasche samt Smartphone und diversen Gegenständen. Die Kundin fordert den Tätowierer auf, den Schaden zu erstatten. Die Betriebs­haftpflicht des Tattoo­studios übernimmt die Kosten.

3. Kosten der Betriebs­haftpflicht für Tattoo­studios

Die Kosten der Betriebs­haftpflicht für Ihr Tattoo­studio werden in erster Linie davon beeinflusst, welche Deckungs­summen Sie festlegen. Für viele Berufs­gruppen wird empfohlen, Personen­schäden mit drei Millionen Euro abzudecken. Das entspricht jedoch nicht zwangs­läufig Ihrem persönlichen Berufs­risiko. Wählen Sie deshalb besser eine Deckungs­summe von mehr als drei Millionen Euro für diese Schaden­sart aus.

Des Weiteren bemisst sich Ihr Beitrag für die Haftpflicht­versicherung daran, wie viele Mitarbeiter in Ihrem Tattoo­studio arbeiten. Denken Sie daran, dass auch Gast­tätowierer über Ihre Versicherung geschützt sein sollten – sofern diese nicht selbst eine Gewerbe­haftpflicht abgeschlossen haben. Auch Ihr Jahres­umsatz spielt eine Rolle.

Insgesamt betrachtet sollten Sie die Konditionen verschiedener Betriebs­haftpflicht­versicherungen für Tattoo­studios vergleichen, damit Sie das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis finden.

Haftpflicht­versicherung auch für Piercer wichtig

Auch als Piercer haben Sie es sich zur Aufgabe gemacht, Ihre Kunden mit Körper­schmuck auszustatten. Bei Ihrer Arbeit durchstechen Sie Haut­schichten, um das Piercing anzubringen. Somit besteht für Sie die Gefahr, dass Sie durch eine Unacht­samkeit einen Nerv gravierend verletzen oder mit Ihrem Besteck die Wunde infizieren. Weil Sie den Schaden erstatten müssen, ist auch für Sie als Piercer eine Betriebs­haftpflicht eine wichtige Absicherung. Nutzen Sie unseren Betriebs­haftpflicht­versicherung-Vergleich, um die Konditionen für Ihr Piercings­tudio zu ermitteln.

Sonder­kündigungs­recht Ihrer Betriebs­haftpflicht bei Geschäfts­aufgabe

Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonder­kündigungs­recht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungs­beiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.

Um von Ihrem Sonder­kündigungs­recht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbe­abmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbe­abmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungs­vertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbe­abmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.

4. Weitere wichtige Versicherungen für selbst­ständige Tätowierer

  • Mit einer privaten Kranken­versicherung können Sie die Konditionen für Ihre medizinische Versorgung an Ihre individuelle berufliche Situation anpassen.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen, wenn Sie eine Krankheit oder ein Unfall dauerhaft daran hindert, als Selbst­ständiger in Ihrem Tattoo­studio zu arbeiten.
  • Der Gewerbe­rechtsschutz übernimmt die Prozess- und Anwaltskosten, wenn Sie in eine Rechts­streitigkeit geraten.

Experten­beratung zu Versicherungen und Betreuung bei Versicherungs­wechsel

"Sind Sie sich unsicher, welche Firmen­versicherungen Sie wirklich benötigen? Dann rufen Sie uns unter unserer Service­nummer 089 716 772 999 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: service@finanzchef24.de. Außerdem führen wir für Sie gern auf Anfrage eine kostenfreie Bedarfsanalyse durch.

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  • Schnelle Abwicklung und Versicherungs­schutz innerhalb von 24 Stunden
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