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Als Tätowierer gravieren Sie Symbole und Bilder in die Haut ein – Ihre Kunden vertrauen dabei voll und ganz auf Sie, Ihre Kreativität und Ihre handwerklichen Fähigkeiten. Dass Sie steril und sauber arbeiten, steht an erster Stelle. Doch können kleine Fehler oder Versehen passieren. Im schlimmsten Fall trägt Ihr Kunde sogar körperliche Schäden davon.
Dann kann Ihr Kunde Schadensersatz oder Schmerzensgeld von Ihnen fordern und Sie müssen finanziell dafür aufkommen. Diese Aufwendungen können in eine beträchtliche Höhe schnellen und mitunter Ihre Existenz bedrohen. Aus diesem Grund ist eine Betriebshaftpflicht für Tattoostudios unverzichtbar.
Die betriebliche Versicherung für Tätowierer umfasst alle Ihre beruflichen Tätigkeiten und bewahrt Sie davor, dass Sie für Schadenersatzansprüche Dritter selbst aufkommen müssen. Zum Beispiel kann Ihnen die Situation begegnen, dass Sie Farbe versehentlich in zu tiefe Hautschichten einbringen und dadurch unregelmäßige Linien entstehen. Letztlich entspricht das Tattoo nicht der vorgegebenen Skizze. Da dem Kunden nach objektiven Kriterien keine Nachbesserung zuzumuten ist, verlangt er eine Entschädigung. Die Betriebshaftpflicht für Tattoostudios übernimmt das Schmerzensgeld und die Kosten für die Laserbehandlung, um das Tattoo zu entfernen. Auch wenn das Eigentum Ihrer Kunden beschädigt wird, beispielhaft eine Hose mit Tätowierfarbe ruiniert wird, erstattet die Haftpflicht den Wert.
Darüber hinaus schützt Sie die Betriebshaftpflicht für Tattoostudios, wenn strittig ist, ob ein Anspruch auf Schadensersatz berechtigt ist. Ein Szenario, das Ihnen als Tätowierer begegnen kann: Ein Kunde macht Sie dafür verantwortlich, dass sich sein Tattoo stark entzündet hat und zu unschönen Narben führt. Doch Sie haben dafür gesorgt, dass die Umgebung desinfiziert und die Nadel steril war. In diesem Fall steht Ihnen Ihre Versicherung zur Seite, um Klarheit zu schaffen und wenn nötig den Anspruch juristisch abzuwehren.
Ein selbstständiger Tätowierer entwirft für einen Kunden ein großflächiges Tattoo für den Rücken. Immer wieder werden Passagen nach den Wünschen des Kunden abgewandelt, bis schließlich der finale Entwurf steht. Allerdings verwechselt der Tätowierer versehentlich die Zeichnungen und sticht eine alte Version des Tattoos. Da es sich am Rücken des Kunden befindet, bemerkt dieser den Fehler erst zu einem späteren Zeitpunkt. Den Schadensersatz übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung des Tattoostudios.
Ein Kunde beauftragt einen Tätowierer, ihm einen Stern in den Farben Schwarz, Rot und Blau auf den Arm zu stechen. Der Tätowierer vergisst, den Kunden über Allergien gegen die Farben aufzuklären. Auf die Metallverbindungen in der Tinte reagiert die Haut des Kunden und es bilden sich Knötchen an der tätowierten Stelle. Letztlich muss das Tattoo gelasert werden. Der Kunde verlangt Schmerzensgeld von dem Tätowierer. Die Betriebshaftpflicht des Tattoostudios springt ein und bezahlt den Schadensersatz.
Ein selbstständiger Piercer sticht einer Frau ein Zungenpiercing. Allerdings hat er die Sterilisation der Piercingnadel nicht sorgfältig durchgeführt. Über die Schleimhaut gelangt ein Hepatitis-Erreger von der Nadel in den Körper der Frau und sie wird mit der Krankheit infiziert. Die Betroffene kann mehrere Wochen nicht ihrer selbstständigen Arbeit nachgehen. Die Behandlungskosten, das Schmerzensgeld sowie den Einkommensausfall begleicht die Betriebshaftpflicht des Piercingstudios.
Eine Kundin muss für die Tätowierung ihre Handtasche wegstellen und übergibt sie dem Tätowierer zur Verwahrung. Er stellt die Tasche hinter den Empfangstresen. In einem separaten Raum wird das Tattoo gestochen. In dieser Zeit kommt ein Unbekannter in den Geschäftsraum und stiehlt die Handtasche samt Smartphone und diversen Gegenständen. Die Kundin fordert den Tätowierer auf, den Schaden zu erstatten. Die Betriebshaftpflicht des Tattoostudios übernimmt die Kosten.
Die Kosten der Betriebshaftpflicht für Ihr Tattoostudio werden in erster Linie davon beeinflusst, welche Deckungssummen Sie festlegen. Für viele Berufsgruppen wird empfohlen, Personenschäden mit drei Millionen Euro abzudecken. Das entspricht jedoch nicht zwangsläufig Ihrem persönlichen Berufsrisiko. Wählen Sie deshalb besser eine Deckungssumme von mehr als drei Millionen Euro für diese Schadensart aus.
Des Weiteren bemisst sich Ihr Beitrag für die Haftpflichtversicherung daran, wie viele Mitarbeiter in Ihrem Tattoostudio arbeiten. Denken Sie daran, dass auch Gasttätowierer über Ihre Versicherung geschützt sein sollten – sofern diese nicht selbst eine Gewerbehaftpflicht abgeschlossen haben. Auch Ihr Jahresumsatz spielt eine Rolle.
Insgesamt betrachtet sollten Sie die Konditionen verschiedener Betriebshaftpflichtversicherungen für Tattoostudios vergleichen, damit Sie das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis finden.
Auch als Piercer haben Sie es sich zur Aufgabe gemacht, Ihre Kunden mit Körperschmuck auszustatten. Bei Ihrer Arbeit durchstechen Sie Hautschichten, um das Piercing anzubringen. Somit besteht für Sie die Gefahr, dass Sie durch eine Unachtsamkeit einen Nerv gravierend verletzen oder mit Ihrem Besteck die Wunde infizieren. Weil Sie den Schaden erstatten müssen, ist auch für Sie als Piercer eine Betriebshaftpflicht eine wichtige Absicherung. Nutzen Sie unseren Betriebshaftpflichtversicherung-Vergleich, um die Konditionen für Ihr Piercingstudio zu ermitteln.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
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