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Eine Reitlehrerhaftpflicht schützt Sie bei Ihrer Tätigkeit, wenn andere Personen verletzt werden oder fremdes Eigentum beschädigt wird.
Schon ein Sprichwort aus dem Volksmund besagt: „Das Glück dieser Erde liegt auf dem Rücken der Pferde.“ Als freiberuflicher Reitlehrer können Sie dies bestimmt bestätigen. Doch damit dieses Glück anhält, ist es wichtig, dass Sie sich ausreichend absichern. Gerade, wenn man beruflich mit Tieren zu tun hat, besteht jederzeit das Risiko, dass sich Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigt wird. So kann es beispielsweise schnell geschehen, dass eine Reitschülerin vom Pferd stürzt. Ohne entsprechende Gewerbehaftpflichtversicherung müssen Sie als Reitlehrer im Haftungsfall mit Ihrem Privatvermögen dafür geradestehen. Mit einer Reitlehrerhaftpflicht sind Sie auf der sicheren Seite.
Sind Sie als freiberuflicher Reitlehrer – mit oder ohne Ausbildungsnachweis – tätig, sollten Sie eine eigene Reitlehrerversicherung, auch Berufshaftpflicht für Reitlehrer genannt, abschließen. Unter anderem sind folgende Berufsbilder ebenfalls über die Reitlehrerhaftpflicht versichert:
Als angestellter Reitlehrer sind Sie in der Regel über Ihren Arbeitgeber versichert. Reitlehrer, ob angestellt oder freiberuflich, die für einen Reitverein tätig sind und sich beim Landessportbund eingetragen haben, sind über den Verein abgesichert.
Wichtig für Sie als freiberuflicher Reitlehrer oder Besitzer einer Reitschule ist nicht nur, dass Sie über eine Reitlehrerhaftpflicht verfügen – die Versicherung sollte auch alle Tätigkeiten absichern, die Sie als Reitlehrer durchführen. Folgende sind unter anderem eingeschlossen:
Die Haftpflichtversicherung für Reitlehrer springt ein, wenn durch Ihr Verschulden Dritte geschädigt wurden. Wählen Sie beispielsweise für Ihren Schüler ein Pferd aus, dass im Umgang zu schwierig für dessen Niveau ist, und der Schüler verletzt sich bei einem Sturz, so müssen Sie dafür haften. Auch wenn das Pferd durch ein Verschulden Ihrerseits zu Schaden kommt, müssen Sie die Kosten übernehmen. Schäden an fremdem Eigentum sind ebenfalls versichert, zum Beispiel wenn Sie die Beschädigung eines teuren Sattels zu verantworten haben.
In einer Reitstunde führt der Reitlehrer ein Pferd mit einem seiner Schüler im Sattel an der Longe. Durch einen Zuruf von einer Person außerhalb des Reitplatzes wird der Lehrer von seinem Schüler abgelenkt. Das Pferd schlägt aus, sodass der Reitanfänger stürzt und sich verletzt. Er bricht sich den Arm und muss im Krankenhaus operiert werden. Die Krankenkasse fordert, dass der Reitlehrer die Behandlungskosten erstattet. Die Reitlehrerhaftpflicht kommt dafür auf.
Eine Reitlehrerin gibt einer Schülerin Einzelunterricht. Obwohl das Mädchen noch Anfängerin ist, wählt die Lehrerin ein schwieriges Pferd aus. Während der Stunde geht das Tier durch, wirft die Schülerin ab und versucht aus der Halle zu kommen. Dabei verletzt es sich. Der Tierarzt stellt fest, dass das Pferd operiert werden muss. Die Besitzer verlangen Schadensersatz und die Reitlehrerhaftpflichtversicherung der Ausbilderin übernimmt die Kosten.
Die Beiträge der Versicherung für Reitlehrer werden anhand bestimmter Faktoren berechnet. Dabei spielt es beispielsweise eine Rolle, ob Sie als freiberuflicher Reitlehrer eine Lizenz besitzen oder nicht. Besitzen Sie eine eigene Reitschule oder beschäftigen Sie Mitarbeiter? Auch das hat einen Einfluss darauf, wie viel Sie für Ihre Reitlehrerhaftpflicht bezahlen müssen. Wichtigster Faktor ist, wie hoch Ihr Risiko ist, einen Schaden zu verursachen. Je höher das Risiko ist, desto höher fällt der Versicherungsbeitrag aus. Klingt kompliziert? Muss es aber nicht sein.
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Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Selbstständigkeit als Reitlehrer aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Damit Sie optimal versichert sind, empfehlen wir Ihnen, Angebote für eine Reitlehrerhaftpflicht von verschiedenen Versicherern, wie beispielsweise der Interlloyd, der ARAG oder der Haftpflichtkasse Darmstadt zu vergleichen. Mithilfe unseres Online-Rechners funktioniert dieser Vergleich automatisiert. Wir benötigen von Ihnen lediglich genaue Angaben zu Ihrer Tätigkeit als Reitlehrer. Auf Basis dieser Informationen gibt der Online-Rechner von Finanzchef24 verschiedene Angebote aus, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse angepasst sind. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Reitlehrerhaftpflicht direkt online abzuschließen oder sich einen unverbindlichen Antrag von uns zusenden zu lassen.
Haben Sie Fragen zur Reitlehrerhaftpflicht? Unsere Versicherungsexperten nehmen sich gerne Zeit für Sie! Rufen Sie uns von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Telefonnummer 089 716 772 999 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!
Unser Beratungsangebot gilt selbstverständlich auch, wenn Sie bereits versichert sind. Oftmals lohnt sich ein Versicherungswechsel, da es bestehende Tarife günster oder mit besseren Leistungen gibt. Gerne prüfen wir Ihren Versicherungsbestand hinsichtlich Optimierungsoptionen. Bei einem Wechsel betreuen wir Sie und übernehmen auf Wunsch die Kündigung Ihres Vorvertrages.
Neben den allgemeinen Informationen auf dieser Seite haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihren persönlichen Versicherungsbedarf durch unsere Versicherungsexperten ermitteln zu lassen.
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