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Als niedergelassener Arzt, Rechtsanwalt mit einer eigenen Praxis oder sonstiger Freiberufler ist Ihre Arbeitskraft Ihr wichtigstes Kapital. Sollte diese ausfallen – etwa aufgrund eines Unfalls oder durch eine schwere Krankheit – müssen Sie Ihre Praxis/Ihre Betriebsstätte im schlimmsten Fall für mehrere Wochen schließen. Die Folge: Ihr regelmäßiges Einkommen fällt weg, doch die Kosten für Miete, Personal oder Strom laufen weiter. Damit Sie nicht in große finanzielle Schwierigkeiten geraten, die durchaus Ihre berufliche Existenz gefährden können, empfehlen wir den Abschluss einer Praxisausfallversicherung.
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Eine Praxisausfallversicherung ist prinzipiell für alle Selbstständigen sinnvoll, von denen abhängt, ob eine Praxis/ein Betrieb im Fall einer Arbeitsunfähigkeit weitergeführt werden kann oder nicht. Gehören Sie zu einer der folgenden Berufsgruppen, sollten Sie auf diese Versicherung nicht verzichten:
Eine Praxisausfallversicherung springt immer dann ein, wenn Sie aus einem der nachfolgenden Gründe nicht in der Lage sind, zu arbeiten, und infolgedessen Ihre Praxis/Ihren Betrieb vorübergehend schließen müssen:
Wenn Sie Ihre Praxis vorübergehend schließen müssen, fallen leider dennoch laufende Kosten an, die trotz Ertragsausfall weiter gedeckt werden müssen. Solche Kosten könnten beispielsweise Miete, Pacht, Leasing, Bürokosten wie Strom oder Wasser, Steuern, Versicherungsbeiträge oder auch Buchführungs- und Finanzierungskosten sein. Für diese kommt eine Praxisausfallversicherung auf. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit an, die Kosten für einen Stellvertreter zu versichern. In diesem Fall übernimmt eine Vertretung Ihre Aufgaben. So verhindern Sie, dass die Praxis/der Betrieb geschlossen werden muss. Das Gehalt des Stellvertreters wird dann von der Praxisausfallversicherung übernommen.
Eine Praxisausfallversicherung ist eine ideale Ergänzung zum Krankentagegeld. Dies wird im Fall einer temporären Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt (frühestens ab dem vierten Krankheitstag). Das Krankentagegeld dient dazu, Ihre Einkommenseinbußen auszugleichen. Dabei handelt es sich um einen von Ihnen selbstbestimmten, monatlichen Betrag, wobei Ihr monatliches Nettogehalt als Höchstgrenze anzusehen ist. Das Krankentagegeld reicht allerdings nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken, weshalb Sie auf eine Praxisausfallversicherung nicht verzichten sollten.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung kommt für Kosten und Gewinn/Ertragsausfälle auf, die im Zuge folgender Gefahren entstehen: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl. Es wird also der Ausfall des Geschäftsbetriebs aufgrund von Sachschäden abgesichert. Im Gegensatz dazu ist die Praxis- oder Betriebsausfallversicherung primär eine personenbezogene Versicherungslösung. Einige Versicherer schließen zwar auch Sachschäden analog der Betriebsunterbrechungsversicherung in die Praxisausfallversicherung mit ein. Jedoch ist hier der entgangene Gewinn in der Regel nicht mitversichert. Deshalb empfehlen wir Ihnen, zur Praxisausfallversicherung zusätzlich eine Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Sachschäden sollten hierbei komplett aus der Praxisausfallversicherung herausgenommen und ausschließlich über die BU abgedeckt werden. So werden unnötige Überschneidungen vermieden.
Wie hoch die Versicherungssumme der Praxisausfallversicherung und damit Ihr Versicherungsbeitrag ausfällt, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und ist deshalb nicht pauschal zu bestimmen. Je nach Höhe der laufenden Kosten, die im Schadensfall übernommen werden müssen, kann die Deckungssumme der Praxisausfallversicherung variieren. Um Ihren Beitrag zu ermitteln, müssen Sie unter anderem detaillierte Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Viele Versicherer kalkulieren außerdem höhere Beiträge, je älter Sie bei Abschluss der Versicherung sind. Meist wird eine Erhöhung ab einem festgelegten Eintrittsalter veranschlagt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich möglichst früh um eine Praxisausfallversicherung zu kümmern.
Hinweis: Auch die Wahl der Karenzzeit hat Einfluss auf die Beitragshöhe Ihrer Praxisausfallversicherung. Unter Karenzzeit versteht man die Wartezeit zwischen Eintritt des Schadensfalls und Beginn der Versicherungsleistung.
Ein niedergelassener Arzt stürzt beim Skifahren und verletzt sich schwer. Er muss operiert und mehrere Wochen stationär behandelt werden. Anschließend steht ein Aufenthalt in einer REHA-Klinik an. In dieser Zeit muss er seine Praxis schließen, was für den Arzt erhebliche Umsatzeinbußen bedeutet. Die anfallenden regelmäßigen Kosten wie Miete, Strom und Personal werden von seiner Praxisausfallversicherung übernommen.
Ein Steuerberater muss wegen eines Bandscheibenvorfalls stationär behandelt werden. Während seines Krankenhausaufenthalts bleibt ihm nichts anderes übrig, als seine Kanzlei vorübergehend zu schließen. In dieser Zeit kann er keine Klienten bedienen und somit auch kein Geld verdienen. Die Kosten für seine Kanzleiräume sowie den Lohn seiner Mitarbeiterin übernimmt die Betriebsausfallversicherung des selbstständigen Steuerberaters.
Folgende Versicherungen bieten Ihnen einen weiteren wichtigen Schutz:
Bei Unklarheiten oder Fragen zu Versicherungsangeboten können Sie uns jederzeit kontaktieren. Unsere Experten helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns per E-Mail sowie per Telefon von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter unserer Servicenummer 089 716 772 999.
Sie sind unsicher bezüglich Ihres persönlichen Versicherungsbedarfs? Dann nutzen Sie unser kostenfreies Angebot zur individuellen Bedarfsanalyse durch unsere Versicherungsspezialisten. Oder sind Sie bereits versichert? Dann lohnt sich vielleicht ein Versicherungswechsel. Gerne prüfen wir, ob wir einen günstigeren Tarif oder bessere Leistungen für Sie finden. Gerne übernehmen wir im Zuge eines Wechsels auch die Kündigung Ihres vorherigen Versicherungsvertrags.
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