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Um Ihrem Beruf beruhigt nachgehen zu können, empfehlen wir Ihnen eine Betriebshaftpflichtversicherung für Maler. Wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter durch einen Fehler ein Gebäude beschädigt, müssen Sie dafür die Kosten tragen. Oder: Durch eine Unachtsamkeit Ihrerseits wird eine Person verletzt. Hier können neben Schmerzensgeldansprüchen auch teure Behandlungskosten auf Sie zukommen. Mit der Betriebshaftpflicht für Maler sind Sie genau für diese Fälle abgesichert.
Als selbstständiger Maler sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, für Schäden Dritter aufzukommen, die Sie (oder einer Ihrer Mitarbeiter) verursachen. Ohne Versicherungsschutz müssen Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.
Stellen Sie sich folgende Situationen vor: Sie sind mit Ausbesserungsarbeiten an einer Fassade beauftragt. Dabei stoßen Sie versehentlich Ihren Werkzeugkasten vom Gerüst. Dieser fällt zehn Meter in die Tiefe und beschädigt einen parkenden Sportwagen. Der Besitzer verlangt Schadensersatz. Oder: Beim Malern einer Altbauwohnung tropft Farbe auf das Parkett. Ihr Auszubildender übersieht die Flecken. Der Eigentümer der Wohnung rutscht daraufhin aus und fällt so unglücklich, dass er sich das Handgelenk und den Ellenbogen bricht. Er macht Sie dafür verantwortlich.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Wie die Beispielfälle zeigen, können Schadensersatz- sowie Schmerzensgeldforderungen auf Sie zukommen, die ohne Versicherung schnell Ihre berufliche Existenz gefährden können. Die Betriebshaftpflicht für Maler übernimmt den finanziellen Schaden und bewahrt Sie vor einem finanziellen Ruin. Sichern Sie sich deshalb unbedingt richtig ab!
Neben den oben genannten Schadensarten, sichert Sie die Betriebshaftpflicht für Maler einiger Versicherer auch gegen Umweltschäden ab. Wenn Sie beispielsweise alte Lacke oder Farben entsorgen und diese ins Grundwasser gelangen, können enorm hohe Kosten auf Sie zukommen.
Malerfirma als Mischbetrieb absichern
Handelt es sich bei Ihrer Malerfirma um einen Mischbetrieb? Geben Sie einfach Ihre spezifischen Tätigkeiten in unserem Vergleichsrechner an. Sie erhalten einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz.
Die Frage nach den Kosten der Betriebshaftpflichtversicherung für Maler lässt sich nicht so einfach beantworten. Das hängt davon ab, wie wahrscheinlich es in Ihrem Betrieb ist, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter das Eigentum anderer beschädigen oder Personen durch Ihre Arbeit zu Schaden kommen. Folgende Faktoren spielen dabei unter anderem eine Rolle:
Ausschlaggebend für die Höhe des Beitrags ist dementsprechend, welche Leistungen Ihre Versicherung integriert. Wenn Sie beispielsweise nur Malerarbeiten übernehmen, wird Ihr Beitrag niedriger ausfallen, als wenn Sie zusätzlich auch als Lackierer und Tapezierer tätig sind.
Kostenbeispiele für die Betriebshaftpflicht für Maler:
Mithilfe des Betriebshaftpflicht-Vergleichs von Finanzchef24 ist die Kalkulation der Kosten ganz einfach. Beantworten Sie einfach die aufgelisteten Fragen zu Ihrem Betrieb, damit Ihre individuelle Risikosituation entsprechend bestimmt werden kann. Anschließend werden Ihnen verschiedene Angebote von führenden Versicherern angezeigt. So können Sie als Maler die Versicherung mit dem passgenauen Preis-Leistungs-Verhältnis auswählen.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihr Geschäft aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Eine Übersicht zu diesen und weiteren Versicherungsangeboten finden Sie auf unserer Website Betriebsversicherungen.
"Sind Sie sich unsicher, welche Firmenversicherungen Sie wirklich benötigen? Dann rufen Sie uns unter unserer Servicenummer 089 716 772 999 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: service@finanzchef24.de. Außerdem führen wir für Sie gern auf Anfrage eine kostenfreie Bedarfsanalyse durch.
Sie möchten Ihre Gewerbeversicherung wechseln? Auch hierbei unterstützen wir Sie. Ob bessere Leistungen und/oder ein günstigerer Tarif von bis zu 40% - wir finden das passende Angebot. Auf Wunsch übernehmen wir sogar die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versicherer."
Finanzchef24-Leistungen im Überblick:
Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.
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