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Als Inhaber einer Kindertageseinrichtung tragen Sie eine große Verantwortung. Ob Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort – Eltern vertrauen Ihnen ihre Kinder an. Doch gerade hier kann schon ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, zum Beispiel wenn sich ein Kind bei einem Unfall im Kindergarten verletzt.
Die gute Nachricht: Für Kinder einer staatlich anerkannten Tageseinrichtung besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz – beitragsfrei und unabhängig davon, ob Sie Ihre Einrichtung öffentlich, freigemeinnützig oder privatgewerblich betreiben. Aber: Dieser Versicherungsschutz greift nur bei Unfällen für mit der Betreuung verbundene Aktivitäten und auf den notwendigen Wegen. Häufig gehen Unfälle aber mit einer Verletzung der Aufsichtspflicht einher. In diesem Fall werden Sie als Träger der Einrichtung persönlich zur Haftung gezogen. Schon ein kleiner Fehler kommt Sie dann schnell teuer zu stehen und kann Ihre Existenz bedrohen. Darum sorgen Sie optimal vor! Wir sagen Ihnen wie.
Mit Finanzchef24 finden Sie nicht nur den passenden Versicherungsschutz für Ihre Betreuungseinrichtung, sondern Sie sparen dabei noch bares Geld. Denn unser unabhängiger Online-Vergleichsrechner bietet Ihnen maßgeschneiderte Angebote für Ihren Betrieb im übersichtlichen Preis-Leistungs-Vergleich.
Dass sich ein Kind in Ihrer Kita verletzt, ist sicherlich das Risiko, das Sie als Kindergärtnerin am meisten fürchten. Und tatsächlich übertragen Ihnen Eltern mit der Betreuung ihrer Kleinen eine immense Verantwortung. Denn eine Aufsichtspflichtverletzung ist schnell passiert. So kann schon ein unbeaufsichtigter Wasserkocher zum Verhängnis werden, wie 2016 im Waldorfkindergarten in Scheeßel geschehen.
Schäden Dritter, die Sie oder Ihre Mitarbeiter während der Arbeit verursacht haben, beispielsweise die kaputte Brille eines Kindes oder wenn ein Kind zu Schaden kommt, werden über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Neben Personen- und Sachschäden tritt sie auch bei Vermögensfolgeschäden ein. Hierbei handelt es sich um finanzielle Folgeschäden, die sich aus vorausgegangenen Personen- und Sachschäden ergeben. Dies kann beispielsweise der Verdienstausfall einer selbstständig tätigen Mutter sein, die beim Abholen ihres Kindes über einen losen Pflasterstein auf Ihrem Kindergartengelände stolpert, sich dabei verletzt und für eine geraume Zeit nicht arbeiten kann. Die Betriebshaftpflicht Ihrer Kita umfasst zudem einen passiven Rechtsschutz und wehrt unrechtmäßige Forderungen gegen Sie gerichtlich ab. Sie kommt außerdem sowohl für Sie als auch Ihre Mitarbeiter auf.
So individuell wie Ihre Kita sollte auch Ihre Versicherungslösung sein. Die Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge kann daher nicht pauschal beziffert werden. Eine Selbstbeteiligung kann die monatlichen beziehungsweise jährlichen Ausgaben zum Beispiel senken. Über den Finanzchef24-Vergleichsrechner erhalten Sie alle Angebote unserer Versicherungspartner für Ihre optimale Absicherung im übersichtlichen Preis-Leistungs-Vergleich.
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihre Kita schließen müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind. Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Die Begrifflichkeiten werden von den Versicherern nicht einheitlich gehandhabt, meinen aber das Gleiche. Entscheidend sind die Leistungen der Versicherung: für Ihre Kita. Achten Sie deshalb bei der Wahl Ihrer Haftpflicht auf die Höhe der abgedeckten Personen- und Sachschäden. Da Sie im täglichen Umgang mit Kindern einem hohen Gefahrenpotenzial ausgesetzt sind, empfehlen wir Ihnen, die Deckungssumme für Personenschäden mit 5 Millionen Euro anzusetzen.
Die Angestellte einer Kita kehrt mit ihrer Kleinkindgruppe nach einem Aufenthalt im Freien wieder ins Haus zurück, vergisst dabei jedoch die Tür zum Außengelände zu schließen. Das nutzt ein Vierjähriger und kehrt zum Klettergerüst zurück. Noch bevor die Erzieherin den Jungen erreicht, bekommt er eine Kletterstange nicht richtig zu fassen und stürzt unglücklich zu Boden. Die Folge: Er erleidet schwere Verletzungen und wird zeitlebens auf Pflege angewiesen sein. Die Haftpflicht für Kindergärten kommt für die gestellten Schadensersatzforderungen auf, unter anderem für die monatlichen Aufwendungen der medizinischen Versorgung und Pflege des Kindes.
Ein Schulhort unternimmt im Rahmen der Nachmittagsbetreuung einen Ausflug zum nächstgelegenen Bauernhof, dem sich auch einige Eltern anschließen. Eine Mutter hat ihre Spiegelreflexkamera dabei, um alles auf Bildern festzuhalten. Als sie erneut ein Foto machen will, wird sie durch eine Erzieherin angestoßen, die von einer Gruppe aufgeregter Kinder zum Kaninchengehege gezogen wird. Dabei fällt die Kamera zu Boden und das Objektiv wird beschädigt. Die Betriebshaftpflicht der Kita kommt für den Schaden auf.
Ein Erzieher unterhält sich mit einer Mutter, die ihr Kind aus der Krippe abholt. Dass auf dem Spielplatz zwei Kinder miteinander streiten, die vorher noch friedlich spielten, entgeht deshalb seiner Aufmerksamkeit. Erst als ein weiteres Kind ihn darüber informiert, dass ein Kind weint, nimmt er sich der Situation an. Ein Mädchen hat die Schaukel an den Kopf bekommen und leichte Verletzungen davon getragen. Die Eltern des verletzten Kindes reichen daraufhin Klage wegen Verletzung der Aufsichtspflicht ein. Die Haftpflichtversicherung der Kinderkrippe prüft, ob die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gerechtfertigt sind und springt ein.
Kinder unter 7 Jahren gelten als deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zum Alter von 10 Jahren. In diesen Fällen kann niemand für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, auch die private Haftpflichtversicherung der Eltern greift hier nicht. Das heißt, die jeweiligen Eigentümer müssen für Schäden gegebenenfalls selbst aufkommen. Aber: Wird der Schaden auf eine Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht zurückgeführt, ist dies hingegen ein Fall für die Betriebshaftpflicht Ihrer Kita.
Die tägliche Arbeit mit Menschen bietet viel Fläche für Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere die Nähe zu Kindern ist ein sensibler Bereich. Das macht eine Gewerberechtsschutzversicherung nahezu unerlässlich für Ihre Kindertageseinrichtung. Sie kommt in allen Phasen des Rechtsstreits für die finanziellen Belastungen auf, von der Erstberatung bis zum Prozess.
Standardmäßig bietet eine Gewerberechtsschutzversicherung für Ihre Kita eine allgemeine Absicherung geschäftsbedingter Streitfälle und umfasst in der Regel:
Achten Sie darauf, den Umfang Ihrer Rechtsschutzversicherung Ihrem Tätigkeitsbereich entsprechend zu wählen. Der Leistungsumfang deckt gegebenenfalls nicht alle Risiken Ihres Geschäftsbetriebs ab und macht eine Ergänzung weiterer Einschlüsse notwendig. Beispielsweise werden strafrechtliche Verfahren mit dem Vorwurf auf Vorsatz über den erweiterten Strafrechtsschutz abgedeckt.
Über unseren Online-Vergleichsrechner können Sie mit nur wenigen Angaben den richtigen Versicherungsschutz für Ihre Einrichtung ermitteln und im umfangreichen Preis-Leistungs-Vergleich die Angebote unserer Versicherungspartner prüfen. Bei Fragen zu den notwendigen Leistungseinschlüssen für Ihre Kita stehen Ihnen unsere Gewerbeversicherungsexperten mit Rat und Tat zur Seite!
Die Mitarbeiterin einer Kindertagesstätte hat nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ihr Arbeitszeugnis erhalten. Da Sie mit der durchschnittlichen Bewertung ihrer Leistung nicht zufrieden ist, verlangt sie von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Zeugnisberichtigung. Dieser lehnt dies jedoch ab und der Fall landet vor dem Arbeitsgericht. Im Ergebnis wird der Arbeitgeber gerichtlich zur Ausstellung eines neuen Zeugnisses verurteilt. Die Rechtsschutzversicherung der Kita übernimmt die Anwalts- und Prozesskosten.
Eine Mutter macht die Erzieherin ihres Kindes für vermehrt blaue Flecken verantwortlich. Gegen die Mitarbeiterin einer Kinderkrippe wird wegen des Vorwurfs auf Kindesmisshandlung Klage erhoben. Auch die Inhaberin der Kindertagesstätte wird wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht vor Gericht zur Verantwortung gezogen. Beide Vorwürfe können vor Gericht widerlegt werden. Die von der Inhaberin im Voraus zu tragenden Anwaltskosten werden durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
In einem städtischen Wohngebiet soll demnächst eine Kindertagesstätte eröffnen. Noch zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen reicht eine Anwohnerin Klage gegen das Vorhaben beim Verwaltungsgericht ein. Eine außergerichtliche Einigung im Vorfeld scheitert. Nach Prozessbeginn kann jedoch eine gerichtsnahe Mediation erreicht werden. Insgesamt zieht sich der Rechtsstreit dennoch über mehrere Monate. Die Rechtsschutzversicherung für Kitas übernimmt die Rechtskosten im 5-stelligen Bereich.
Die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern sind die Kernaufgaben einer Kindertagesstätte und das bestimmt natürlich Ihre Einrichtung und Betriebsausstattung. Dazu kommen womöglich Mitarbeiter- und Verwaltungsräume mit entsprechender EDV-Ausstattung sowie medizinische Erstversorgungsstationen. Insgesamt können sich die Investitionen für Ihr Inventar damit in einem sehr hohen finanziellen Bereich bewegen. Eine Geschäftsinhaltsversicherung übernimmt die Kosten für die Neubeschaffung oder Reparatur von beschädigtem Inventar, beispielsweise durch die Folgen von Leitungswasser, Sturm und Hagel, Brand oder Einbruchdiebstahl. Der Versicherungsschutz umfasst außerdem die Kostenübernahme von Ausgaben, die mit einem Schadensfall einhergehen, beispielsweise für Instandsetzungen, Löscharbeiten oder Aufräum- und Abrissarbeiten.
Und bedenken Sie: Häufig sind starke Beschädigungen Ihrer Räumlichkeiten und Einrichtung zudem mit einer zeitweisen Betriebsschließung verbunden. Dieses Risiko können Sie durch einen Zusatzbaustein Ihrer Geschäftsinhaltsversicherung mitversichern. Ihre Kita-Versicherung greift dann auch bei einer Betriebsunterbrechung, beispielsweise für Gehaltsfortzahlungen oder Umsatzeinbußen. Mit Finanzchef24 erhalten Sie Ihre maßgeschneiderte Versicherungslösung für Ihren individuellen Bedarf. Denn über unseren Online-Vergleichsrechner werden mit nur wenigen Angaben die passenden Angebote von 46 etablierten Versicherern ermittelt.
Bei einem starken Unwetter wurden mehrere Fenster eines Schulhorts durch einen umgestürzten Baum beschädigt und in Folge dessen die Zimmer und Einrichtung im Erdgeschoss beschädigt. Die betroffenen Räume sind renovierungsbedürftig und zwei Wochen nicht nutzbar. Die Geschäftsinhaltsversicherung für Kinderbetreuungseinrichtungen übernimmt die Kosten für die entstandenen Schäden und die übergangsweisen Ersatzräumlichkeiten
Über Nacht haben sich Unbekannte widerrechtlich Zutritt zu einer Kinderkrippe verschafft, indem Sie ein Fenster aufgehebelt haben. Sie durchsuchten die Büroräume und haben zwei Laptop-Computer, eine Kamera und den Inhalt der Kita-Kasse im Wert von 650 Euro erbeutet. Beim Verlassen der Räumlichkeiten haben Sie zusätzlich eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Die Geschäftsinhaltsversicherung der Kita springt in diesem Falle ein und übernimmt die Kosten für den entstandenen Schaden sowie die zweitägige Betriebsschließung.
Ein Wasserschaden in der Kita kann schneller passieren, als einem lieb ist. So geschehen beispielsweise in Dietenheim, Kösching oder Schkeuditz – um nur einige zu nennen. Auch bei Wasserschäden, die auf Materialfehler oder Rohrbruch zurückzuführen sind und damit nicht in der Verantwortung der Kita-Betreiber liegen, kommen unter Umständen hohe Kosten auf den Träger zu. Denn Ausgaben für Einrichtung und Inventar sind in der Regel durch den Inhaber zu begleichen. Die Geschäftsinhaltsversicherung kommt für die Neuanschaffungen auf.
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