Beitragserhöhung Betriebshaftpflicht 2018: Das erwartet Unternehmer und Selbstständige ab dem 1. Juli

München 20.06.2018 | Ab dem 1. Juli 2018 droht vielen Unternehmern und Selbstständigen eine Erhöhung der Beiträge ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Jedes Jahr überprüft ein unabhängiger Treuhänder, wie sich die durchschnittlichen Schadenszahlungen aller Haftpflichtversicherer entwickelt haben. Für dieses Jahr hat der Treuhänder eine Erhöhung von 10 % ermittelt. Um den garantierten Versicherungsschutz weiterhin leisten zu können, dürfen Versicherer nun ihre Tarife um den ermittelten Prozentsatz erhöhen. Für Versicherungsnehmer besteht im Fall einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

Wie erfahre ich, ob meine Haftpflicht von einer Beitragserhöhung betroffen ist?

Für Verträge, die von der Beitragserhöhung betroffen sind, erfolgt die Erhöhung zum jeweiligen Fälligkeitsdatum des Jahresbeitrags ab dem 1. Juli 2018. Versicherer sind verpflichtet, ihre Kunden mindestens einen Monat vor dem Fälligkeitsdatum mit einem Nachtrag zum Versicherungsschein über die neuen Beiträge zu informieren. Das heißt: Fällt die nächste Beitragszahlung Ihrer Betriebshaftpflicht zum Beispiel auf den 1. September 2018, so sollten Sie spätestens zum 31. Juli 2018 das entsprechende Schreiben Ihres Versicherers erhalten.

Um welchen Prozentsatz die Versicherer Ihre Tarife tatsächlich angleichen, wird individuell entschieden. Die Anpassung darf jedoch nicht höher sein als der ermittelte Prozentsatz des Treuhänders. Somit kann jeder Haftpflichtversicherer seine Beiträge um maximal 10 % erhöhen, kann aber auch darauf verzichten. Generell müssen Versicherer Ihre Beiträge regelmäßig anpassen, um den versprochenen Versicherungsschutz im Schadensfall auch leisten zu können.

Mein Beitrag wurde erhöht: Was kann ich tun?

Hat Ihr Versicherer eine Beitragserhöhung angekündigt, steht Ihnen nach §40 Abs. 1 VVG als Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses Recht gilt unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit und tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, an dem Sie schriftlich über die Anpassung informiert wurden. Danach können Sie innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung kündigen. Sofortig bedeutet in diesem Fall, dass der Vertrag frühestens dann endet, wenn die Tarifänderung in Kraft tritt. Spätestens einen Tag vor diesem Datum muss auch Ihre Kündigung beim Versicherer eingegangen sein.

Auf keinen Fall sollten Sie sich über die höheren Kosten ärgern. Stattdessen sollten Sie Ihr Recht auf Sonderkündigung dafür nutzen, Ihren aktuellen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Wer im Vorfeld gut vergleicht, kann eine kostengünstigere Alternative finden, ohne dabei auf relevanten Versicherungsschutz zu verzichten. Im Durchschnitt ist ein jährliches Einsparpotenzial von bis zu 85 % möglich, denn Jahr für Jahr verbessert sich auch das Preis-Leistungsverhältnis in der Haftpflichtversicherung.

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Benjamin Papo – Geschäftsführer von Finanzchef24

Ob für Immobilienverwalter, Handwerker oder Anwalt - als Geschäftsführer des digitalen Versicherungsmaklers Finanzchef24 hat Benjamin Papo mit seinem Team nur ein Ziel: Die Absicherung von gewerblichen Risiken so einfach wie möglich zu gestalten. Bevor Papo 2017 zu Finanzchef24 wechselte war er 13 Jahre für die Interhyp AG und zwei Jahre für die ING-DiBa AG tätig.

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