03.11.2021 | Up2date
Viele Unternehmer sind während der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Fixkosten laufen weiter, Einnahmen bleiben aus. Dazu gehört auch die private Krankenversicherung, denn die Beiträge lassen sich nicht einfach aussetzen, bis es wieder besser läuft. Der Vertrag geht weiter und damit auch die Verpflichtung zu zahlen. Zwar hat der Gesetzgeber hier in den härtesten Monaten eine Aufschubzeit eingeführt, was aber keinen Erlass der Beiträge bedeutet. Bis sich alle Unternehmer erholt haben, wird es noch eine Weile dauern.
Selbstständige fragen sich daher regelmäßig, wie sie etwas sparen können und welche Möglichkeiten es gibt, die Beiträge zu reduzieren. Auf jeden Fall sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Versicherer suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Wer Beiträge nicht zahlt, für den wird es teuer. Sind mehr als zwei Monatsbeiträge offen, kann die Gesellschaft Sie abmahnen und in den Notlagentarif einordnen. Hier liegt der Beitrag bei durchschnittlich 100 Euro im Monat, jedoch kommt es dadurch oftmals zu einer Verrechnung der Beiträge mit der Erstattung ärztlicher Leistungen. Die Arztrechnung wird nicht voll bezahlt. Der Notlagentarif sollte daher nur im äußersten Notfall zum Einsatz kommen.
Die private Krankenversicherung bietet die Möglichkeit einer Tarifoptimierung, denn Sie haben das Recht auf einen Tarifwechsel nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Sie wechseln in einen günstigeren Tarif mit den Leistungen, die Sie unbedingt benötigen. So ein Tarifwechsel ist immer möglich.
Im neuen Tarif wird man zum ursprünglichen Eintrittsalter versichert, dank der bisher angesparten Altersrückstellungen. Daher ist es möglich, in jeden Tarif zu wechseln.
Neue Tarife bieten oft ähnliche Leistungen für weniger Geld. Dies ist besser, als die Versicherung zu wechseln, denn ist man bereits viele Jahre versichert, lassen sich die Rückstellungen nicht mehr übertragen. Für Personen mit Vorerkrankungen ist der Wechsel nicht ratsam, da dies zu Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen führt.
Nur wer seine Krankenversicherung ab Januar 2009 abgeschlossen hat, kann sich einen Teil des Guthabens aus gebildeten Altersrückstellungen übertragen lassen, der dem Umfang des Basistarifs entspricht.
Bevor Sie in einen neuen Tarif wechseln, sollten Sie sich Expertenrat einholen. Als Erstes vergleichen Sie die Leistungen mit denen Ihres alten Tarifs. Sind diese besser oder schlechter? Wichtig ist deshalb der Blick auf Hilfs- und Heilmittel, denn gerade die sind teuer. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Ihre Entscheidung, damit es am Ende nicht mehr kostet.
Da dies für Laien oft nicht leicht ist, sprechen Sie Ihren Versicherungsexperten an. Der kennt sich mit den Tarifbedingungen am besten aus.
Eine Herabsetzung der Beiträge Ihrer privaten Krankenversicherung kann auch durch ein Abspecken der Leistungen erfolgen. So könnten Sie beispielsweise auf die Chefarztbehandlung im Einbettzimmer verzichten und stattdessen Mehrbettzimmer ohne Chefarzt wählen. Oder Sie vereinbaren das Primärarztprinzip, bei dem Sie erst mal den Hausarzt aufsuchen, der sie dann zum Facharzt überweist.
Ein weiteres Mittel ist die Reduzierung der Erstattungssätze beim Arzt, allerdings sind dann die Differenzkosten selbst zu tragen. Sie könnten auf teure Behandlungen, wie Psychotherapie verzichten, was allerdings nicht zu empfehlen ist. Überlegen Sie genau, auf welche Leistungen Sie verzichten können und was unbedingt beibehalten werden soll.
Viele Versicherungen bieten Tarife mit einem hohen Selbstbehalt an. Auch dies kann Kosten reduzieren, muss aber individuell durchgerechnet werden, zumal das Unternehmen Selbstbehalte auch einseitig erhöhen kann. Will man den Selbstbehalt reduzieren, könnte eine neue Gesundheitsprüfung fällig werden.
Sind Sie bereits viele Jahre versichert, können Sie in den Standardtarif wechseln. Dann haben Sie vergleichbare Leistungen wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings ist die Leistung dann stark reduziert und eine Rückkehr in den alten Tarif nicht mehr möglich.
Zusatzversicherungen sind ebenfalls nicht möglich. Bei einem Wechsel in den Unisex Tarif geht der Anspruch auf Ihren bisherigen Standardtarif verloren, denn dies ist ein Bisex Tarif. Wollen Sie sich die Option auf den Standardtarif offenhalten, bleiben Sie in den Bisex Tarifen. Auch bei einem Tarifwechsel.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen dem Basistarif und dem Standardtarif? Beim Basistarif ist der Leistungsumfang genau an die gesetzliche Krankenkasse angepasst. Der Leistungskatalog geht etwas weiter als beim Standardtarif, der nur die wesentlichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse enthält. So fehlen im Standardtarif Kuren, Haushaltshilfe und Krankentagegeld. Der Basistarif enthält Mehrleistungen, ist aber auch teurer.
Versicherte, denen der Beitrag zu teuer wird, können den eigenen Tarif überprüfen und Alternativen einholen.
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Eine wichtige Komponente für alle Gründer und Selbstständige ist die richtige Absicherung. Damit Sie nicht zum Versicherungsexperten werden müssen, bietet Finanzchef24 einen einfachen Versicherungsvergleich für die optimale Absicherung.