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22.08.2019 | Business
Rechnung schreiben leicht gemacht für Freiberufler & Kleinunternehmer von Cynthia Henrich
Um für Ihre Dienste bezahlt zu werden, müssen Sie als Selbstständiger eine Rechnung erstellen. Was in eine Rechnung gehört, ist gesetzlich festgeschrieben. Und daran sollten Sie sich auch halten, denn Fehler könnten Sie den Lohn für Ihre Arbeit kosten. Damit das nicht passiert, haben wir das Wichtigste zum Thema „Rechnung erstellen“ in diesem Blogartikel zusammengefasst. Als zusätzliches Goodie bieten wir Ihnen am Ende des Artikels zwei Musterrechnungen zum kostenlosen Download an.
Als Selbstständiger sind Sie nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) gesetzlich dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten, nachdem Sie Ihre Dienstleistung erbracht bzw. Ihre Ware geliefert haben, eine Rechnung zu schreiben. Ob Sie Ihre Rechnung digital oder auf Papier ausstellen und versenden, bleibt Ihnen überlassen. Auch eine Unterschrift ist nicht zwingend notwendig.
Egal ob Sie Ihre Rechnung auf Papier oder in digitaler Form ausstellen, diese Angaben müssen gemäß § 14 (UStG) enthalten sein:
Hinweis für Kleinunternehmer: Wenn Sie unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) fallen, sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass Sie den Umsatzsteuersatz nicht auf der Rechnung angeben müssen. Das wiederum müssen Sie aber auf der Rechnung vermerken, z. B. anhand folgender Formulierung: Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Hinweis für Freiberufler: Ihre geschäftliche Steuernummer ist gleichzeitig Ihre persönliche Finanzamtsnummer. Deshalb sollten Sie auf der Rechnung Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben.
Zusätzliche Pflichten oder Abweichungen von der Norm finden Sie in § 14a UStG.
Achten Sie darauf, Fehler zu vermeiden. Stellen Sie eine inkorrekte Rechnung aus, hat Ihr Kunde das Recht, die Zahlung zu vermeiden. Ist Ihnen ein Fehler unterlaufen, müssen Sie die Rechnung offiziell stornieren und eine neue, ordnungsgemäße Rechnung inklusive neuer Rechnungsnummer schreiben. Sollte Ihr Kunde bereits bezahlt haben, stellen Sie eine Gutschrift aus (Korrekturrechnung).
Auf Kleinbetragsrechnungen bzw. Quittungen, deren Gesamtbetrag für die geleistete Dienstleistung/gelieferte Ware 250 Euro nicht übersteigen darf, müssen weniger Angaben enthalten sein:
Wichtig: Bei folgenden Kleinbetragsrechnungen gelten die Pflichtangaben einer normalen Rechnung:
Der Vollständigkeit halber wollen wir Ihnen noch weitere Rechnungsarten vorstellen und jeweils die gesetzlichen Bedingungen kurz erläutern.
Dauerrechnung
Eine Dauerrechnung erstellen Sie für eine Leistung, die Sie mehrfach über einen längeren Zeitraum erbringen, z. B. wenn Sie Fahrzeuge oder Immobilen vermieten. Normalerweise müssen Sie für jede Rate eine eigene Rechnung erstellen, um den jeweiligen Vorsteuerabzug beim Finanzamt einzureichen. Um diesen bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, können Sie deshalb eine Gesamtrechnung – die sogenannte Dauerrechnung – erstellen. Diese muss dieselben Pflichtangaben wie eine normale Rechnung gemäß § 14 UStG enthalten.
Abo-Rechnung
Ähnlich wie bei der Dauerrechnung, wird die Abo-Rechnung für eine wiederkehrende Leistung erstellt. Jedoch müssen Sie hier für jede im Zeitraum erbrachte Leistung eine eigene Rechnung schreiben (z. B. Mobilfunkvertrag).
Die optische Gestaltung Ihrer Rechnung bleibt Ihnen überlassen. In jedem Fall aber darf Ihr Firmenlogo nicht darauf fehlen. Für den Wiedererkennungswert empfehlen wir Ihnen, die Farben Ihres Corporate Design zu verwenden – wie Sie es z. B. auch auf Ihrer eigenen Website tun. Außerdem sollte Ihre Rechnung klar strukturiert aufgebaut sein.
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Eine wichtige Komponente für alle Gründer und Selbstständige ist die richtige Absicherung. Damit Sie nicht zum Versicherungsexperten werden müssen, bietet Finanzchef24 einen einfachen Versicherungsvergleich für die optimale Absicherung.