Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2022 für KMUs

Die wichtigsten Gesetzesänderungen 2022 für KMUs

23.12.2021 | Up2date

Jedes Jahr werden neue Gesetze und Regelungen eingeführt. Als Unternehmer ist es wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Immer up to date zu bleiben, kostet viel Zeit für Recherche und Gesetztestexte lesen. Deshalb haben wir Ihnen die wichtigsten Gesetzesänderungen für 2022 kurz und übersichtlich zusammengestellt. Dann haben Sie mehr Zeit für die wichtigen Dinge.

1. Ermäßigter Steuersatz in der Gastronomie

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Speisen wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Für Getränke gelten weiterhin 19 % (§12 Absatz 2 Nummer 15 UStG).

2. Sachbezugs­freigrenze für Geschenke

Die Sachbezugsfreigrenze von 44 € pro Monat wird ab dem 1. Januar auf brutto 50 € pro Monat erhöht(§8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Dies betrifft Geschenke und Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter. Wir haben in Ihnen eine Liste mit Geschenkideen für Mitarbeiter bereits zusammengestellt,

3. Grundsteuerreform

Am 25. Juni 2021 wurde das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Das heißt, dass alle Grundstückseigentümer dazu verpflichtend sind, ihre Grundstücke neu bewerten zu lassen. In dieser sogenannten Hauptfeststellung wird erstmals der Grundsteuerwert festgestellt. Dieser löst dann ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer ab. Eine digitale Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte muss bis zum 31. Juni über das Portal ELSTER erfolgen.

4. Mindestlohn

Der aktuelle Mindestlohn wird ab dem 1. Januar auf 9,82 € erhöht. Eine weitere Erhöhungen auf 10,45 € soll es zum 1. Juli geben (§1 MiLoV3).

Branchenmindestlöhne

Dachdecker

  • ab 1. Januar
  • Erhöhung auf 13 € für ungelernte Dachdecker
  • für Gesellinnen und Gesellen:
    14,50 €

Elektrohandwerk

  • ab 1. Januar
  • Erhöhung auf 12,90 €

Gebäudereinigung

  • ab 1. Januar
  • Innen- und Unterhaltsreinigung: 11,55 €
  • Glas- und Fassadereiniger: 14,81 €

Gerüstbauer

  • ab 1. Oktober
  • Erhöhung auf 12,85 €

Steinmetze und Steinbildhauer

  • ab 1. August
  • Erhöhung auf 13,35 €

Pädagogische Mitarbeiter in Weiterbildungsbranche

  • ab 1. Januar
  • Erhöhung auf 17,18 €
  • mit Bachelorabschluss: 17,70 €

5. Mindest­ausbildungs­vergütung

Erhöhung auf 585 € brutto pro Monat (§17 Absatz 2 1.c BBiG)

  • im 2. Ausbildungsjahr: plus 18 % (690 €)
  • im 3. Ausbildungsjahr: plus 35 % (790 €)
  • im 4. Ausbildungsjahr: plus 40 % (819 €)

6. Meldungspflicht im Transparenzregister

Mit den Gesetzesänderungen zum 01. August 2021 und dem Wegfall der Mitteilungsfiktion, wird das Transparenzregister zu einem Vollregister umgewandelt. Das heißt, dass jede transparenzpflichtige Rechtseinheit, die sich bisher auf die Mitteilungsfiktion berufen konnte, jetzt alle wirtschaftlich Berechtigten ihres Unternehmens ermitteln und an das Transparenzregister mitteilen müssen.

Betroffene Unternehmen und jeweilige Frist:

  • AG, SE, KG auf Aktien: bis zum 31. März 2022
  • GmbH, europäische Genossenschaften oder Partnerschaften: bis zum 30. Juni 2022
  • Alle anderen: bis zum 31. Dezember 2022
  • Ausnahme: Einzelunternehmen, GbR

Wer ist alles wirtschaftlich berechtigt?

Natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner steht oder auch Natürliche Personen, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Wirtschaftlich berechtigter nach GWG

7. Elektronische Krankmeldung

Ab dem 1. Juli 2022 werden alle AU-Daten digital von den Krankenkassen direkt an den Arbeitgeber weitergeleitet. Das heißt, dass Arbeitnehmer ihre Papierbescheinigung nicht mehr selbst an den Arbeitgeber weitergeben müssen. Mehr dazu finden Sie hier.

8. Corona-Bestimmungen

Kurzarbeit

Die Sonderreglungen zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31. März verlängert. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber während der Kurzarbeit wird ab dem 1. Januar bis zum 31. März auf 50 % gekürzt.

Coronabonus für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. März 2022 einen Corona Bonus erhalten. Dieser kann bis zu 1.500 € betragen (§ 3 Nr. 11a EStG).

Homeoffice-Pauschale

Die Steuerliche Homeoffice-Pauschale wurde bis Ende 2022 verlängert. Das heißt, dass Steuerpflichtige für jeden Tag, den sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, einen Betrag von 5 € geltend machen können, jedoch insgesamt nur 600 € im Jahr. In der Steuererklärung fällt das unter Werbungskosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG).

Ausbildungsprämie

Betriebe, die trotz der Pandemie die Zahl ihrer Ausbildungsplätzen halten oder sogar erhöhen konnten, können dafür eine Prämie erhalten. Allerdings müssen die Unternehmen direkt von der Krise betroffen sein, zum Beispiel durch Umsatzrückgang oder Kurzarbeit. Dies gilt für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar 2022 beginnen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beenden der Probezeit abgegeben werden.

Wirtschaftshilfen

Die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe für Soloselbständige werden bis zum 31. März fortgeführt. Mehr Informationen über die Wirtschaftshilfen finden Sie hier.

9. Inklusion und Barrierefreiheit in Unternehmen

Ab 1. Januar 2022 sollen Ansprechstellen für Arbeitgeber zum Thema Gleichstellung, Inklusion und Barrierefreiheit für Unternehmen errichtet werden. Sie sollen Unternehmer bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen unterstützen. Außerdem sollen von beschäftigungspflichtigen Unternehmen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig höhere Ausgleichsabgaben erhoben werden.

10. Kündigungsbutton bei Online-Verträgen

Bis zum 1. Juli muss jeder Online-Shop einen Kündigungsbutton bei Verträgen einführen. Dieser soll es Verbrauchern einfacher machen, langfristige Verträge (z.B. Handyverträge) ohne Suchen und Papierkram zu kündigen. Unmittelbar danach muss der Verbraucher eine elektronische Eingangsbestätigung bekommen, z.B. per E-Mail (§ 312k Abs. 1 bis 5 BGB n.F.).

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*Der vorliegende Beitrag ist als redaktioneller Text zu verstehen. Wir können keine Korrektheit der hier gegebenen Informationen bezüglich der Gesetzesänderungen 2022 und sonstigen Bestimmungen garantieren und schließen daher jegliche Haftung aus. *

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