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23.12.2021 | Up2date
Jedes Jahr werden neue Gesetze und Regelungen eingeführt. Als Unternehmer ist es wichtig, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Immer up to date zu bleiben, kostet viel Zeit für Recherche und Gesetztestexte lesen. Deshalb haben wir Ihnen die wichtigsten Gesetzesänderungen für 2022 kurz und übersichtlich zusammengestellt. Dann haben Sie mehr Zeit für die wichtigen Dinge.
Der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Speisen wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Für Getränke gelten weiterhin 19 % (§12 Absatz 2 Nummer 15 UStG).
Die Sachbezugsfreigrenze von 44 € pro Monat wird ab dem 1. Januar auf brutto 50 € pro Monat erhöht(§8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Dies betrifft Geschenke und Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter. Wir haben in Ihnen eine Liste mit Geschenkideen für Mitarbeiter bereits zusammengestellt,
Am 25. Juni 2021 wurde das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz verabschiedet. Das heißt, dass alle Grundstückseigentümer dazu verpflichtend sind, ihre Grundstücke neu bewerten zu lassen. In dieser sogenannten Hauptfeststellung wird erstmals der Grundsteuerwert festgestellt. Dieser löst dann ab 2025 den Einheitswert bei der Grundsteuer ab. Eine digitale Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte muss bis zum 31. Juni über das Portal ELSTER erfolgen.
Der aktuelle Mindestlohn wird ab dem 1. Januar auf 9,82 € erhöht. Eine weitere Erhöhungen auf 10,45 € soll es zum 1. Juli geben (§1 MiLoV3).
Erhöhung auf 585 € brutto pro Monat (§17 Absatz 2 1.c BBiG)
Mit den Gesetzesänderungen zum 01. August 2021 und dem Wegfall der Mitteilungsfiktion, wird das Transparenzregister zu einem Vollregister umgewandelt. Das heißt, dass jede transparenzpflichtige Rechtseinheit, die sich bisher auf die Mitteilungsfiktion berufen konnte, jetzt alle wirtschaftlich Berechtigten ihres Unternehmens ermitteln und an das Transparenzregister mitteilen müssen.
Betroffene Unternehmen und jeweilige Frist:
Natürliche Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner steht oder auch Natürliche Personen, auf deren Veranlassung eine Transaktion durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung begründet wird.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Wirtschaftlich berechtigter nach GWG
Ab dem 1. Juli 2022 werden alle AU-Daten digital von den Krankenkassen direkt an den Arbeitgeber weitergeleitet. Das heißt, dass Arbeitnehmer ihre Papierbescheinigung nicht mehr selbst an den Arbeitgeber weitergeben müssen. Mehr dazu finden Sie hier.
Die Sonderreglungen zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31. März verlängert. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber während der Kurzarbeit wird ab dem 1. Januar bis zum 31. März auf 50 % gekürzt.
Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. März 2022 einen Corona Bonus erhalten. Dieser kann bis zu 1.500 € betragen (§ 3 Nr. 11a EStG).
Die Steuerliche Homeoffice-Pauschale wurde bis Ende 2022 verlängert. Das heißt, dass Steuerpflichtige für jeden Tag, den sie ausschließlich im Homeoffice gearbeitet haben, einen Betrag von 5 € geltend machen können, jedoch insgesamt nur 600 € im Jahr. In der Steuererklärung fällt das unter Werbungskosten (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG).
Betriebe, die trotz der Pandemie die Zahl ihrer Ausbildungsplätzen halten oder sogar erhöhen konnten, können dafür eine Prämie erhalten. Allerdings müssen die Unternehmen direkt von der Krise betroffen sein, zum Beispiel durch Umsatzrückgang oder Kurzarbeit. Dies gilt für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar 2022 beginnen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beenden der Probezeit abgegeben werden.
Die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe für Soloselbständige werden bis zum 31. März fortgeführt. Mehr Informationen über die Wirtschaftshilfen finden Sie hier.
Ab 1. Januar 2022 sollen Ansprechstellen für Arbeitgeber zum Thema Gleichstellung, Inklusion und Barrierefreiheit für Unternehmen errichtet werden. Sie sollen Unternehmer bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen unterstützen. Außerdem sollen von beschäftigungspflichtigen Unternehmen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, künftig höhere Ausgleichsabgaben erhoben werden.
*Der vorliegende Beitrag ist als redaktioneller Text zu verstehen. Wir können keine Korrektheit der hier gegebenen Informationen bezüglich der Gesetzesänderungen 2022 und sonstigen Bestimmungen garantieren und schließen daher jegliche Haftung aus. *
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