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Gründung & Geschäftsideen
Sie haben eine ausgeklügelte Geschäftsidee, Ihr Plan für die Umsetzung steht – was Ihnen jetzt noch fehlt, ist ein passender Firmenname. Doch dieser will nicht leichtfertig vergeben werden. Wir verraten Ihnen, worauf Sie bei der Namensfindung für Ihre Firma achten müssen und geben Ihnen Tipps an die Hand, wie Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen.
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Umgangssprachlich wird häufig jedes Unternehmen auch als Firma bezeichnet. Im Fachjargon bedeutet die Bezeichnung Firma jedoch nur, dass das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. Ist Ihr Unternehmen nicht eingetragen, weil Sie beispielsweise als Freiberufler tätig sind oder ein Kleingewerbe betreiben, so spricht man nicht von einem Firmennamen sondern von einer Unternehmens- oder Geschäftsbezeichnung. In diesem Fall darf Ihr Unternehmensname das Wort „Firma“ nicht enthalten.
Eins vorweg: So ganz frei sind Sie in der Entscheidung nicht, wie Sie Ihre Firma nennen dürfen. Ob und welche Vorgaben es für die Namensfindung Ihrer Firma gibt, hängt davon ab, in welcher Form Sie sich selbstständig machen.
„Nicht-Kaufleute“ (Freiberufler, Kleingewerbetreibende):
Prinzipiell dürfen Sie sich Ihren Unternehmensnamen frei auswählen. Die Industrie- und Handelskammern sprechen jedoch die Empfehlung aus, dass Ihr Unternehmensname Ihren Vor- und Nachnamen enthalten sollte. Des Weiteren gelten folgende Vorgaben:
Fügen Sie Ihrem Markennamen etwas Unverwechselbares oder einen Phantasienamen hinzu, damit er einprägsam ist und sich von Ihrer Konkurrenz unterscheidet (zum Beispiel CommuniCat – PR-Agentur Susanne Weber; PR-Agentur plus Name wäre hier der Zusatz).
Sonderfall Partnerschaftsgesellschaft (PartG):
Hier muss die Geschäftsbezeichnung den Namen von mindestens einem Partner enthalten. Außerdem ist der Zusatz „und Partner“ beziehungsweise „Partnerschaft“ vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Sie die Berufsbezeichnungen aller vertretenen Partner hinzufügen.
Selbstständige Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch (HGB):
Prüfen Sie bei Phantasienamen oder Zusatzbezeichnungen (zum Beispiel Buchstabenkombinationen) immer nach, ob es bereits Unternehmen oder Marken gibt, die diese für sich beanspruchen. Sonst steht Ihnen ein teurer Markenrechtsstreit bevor!
Wenn Sie sich mit den rechtlichen Anforderungen an Ihrem Firmennamen auseinander gesetzt haben, ist es nun an der Zeit, sich der kreativen Arbeit zu widmen. Folgende Faktoren sollten Sie noch beachten, bevor Sie sich für einen Namen entscheiden:
Sollte Ihnen die letzte kreative Inspiration fehlen, schafft das Internet – wie so oft – Abhilfe. Mit zahlreiche Namensgeneratoren erhalten Sie Unterstützung, um einen Firmennamen zu finden – und das kostenlos. Die Tools punkten mit verschiedenen Zusatzoptionen. NameRobot spricht Ihnen zum Beispiel Empfehlungen darüber aus, ob Ihr gewünschter Name für Ihre Branche tauglich ist. Probieren Sie einfach mehrere Tools aus, um einen passenden Firmennamen zu erstellen.
Weitere interessante Tools zur Namensfindung für Ihr Unternehmen:
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Sind Sie mit Ihrem Unternehmen im Handelsregister eintragen, so genießt Ihr Markenname bereits einen gewissen Schutz. Denn: Wie bereits erwähnt, muss sich der Firmenname bei Neueintragungen deutlich von bereits bestehenden Unternehmensbezeichnungen unterscheiden. Des Weiteren sind Sie durch das Wettbewerbsrecht geschützt und zwar ab dem tatsächlichen Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Spezieller Schutz durch Patentierung:
Das Wettbewerbsrecht schützt Ihren Namen nur auf dem Markt, auf dem Sie aktuell tätig sind. Somit ist die Markeneintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt zu empfehlen, wenn Sie eine Ausweitung Ihrer Tätigkeit auf weitere Märte anstreben. Allerdings ist eine Patentierung mit Kosten verbunden.
Autorin: Cynthia Henrich, Stand: 28.01.2019