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Sie wollen sich mit einem Computer- und Softwarehandel selbstständig machen oder haben bereits eine Firma gegründet? Dann werden Sie sich früher oder später mit dem Thema Firmenversicherungen auseinandersetzen. Der richtige Versicherungsschutz für den Computer- und Softwarehandel ist das A und O, um sicher und sorgenfrei Ihrer Arbeit nachzugehen. Stellen Sie sich vor, Sie verschicken beim Onlineversand von Software versehentlich ein Computervirus, das die PCs Ihrer Kunden befällt. Bei einigen werden wichtige geschäftliche Daten gelöscht, was zu hohen finanziellen Schäden führt. Sie werden dafür haftbar gemacht und ohne die richtige Versicherung für den Computer- und Softwarehandel ist Ihre berufliche Existenz gefährdet. Wir von Finanzchef24 empfehlen Ihnen deshalb eine Berufshaftpflicht, um Ihre Firma zu schützen:
Wir wünschen es Ihnen nicht – aber sollten Sie Ihren Computer- & Softwarehandel aufgeben müssen, z. B. aufgrund von Insolvenz, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet, dass Sie Ihre Versicherungsbeiträge nur so lange zahlen müssen, wie Sie tatsächlich selbstständig sind.
Um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie Ihrem Versicherer die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung zusenden. Liegt der Termin Ihrer Gewerbeabmeldung in der Zukunft, wird der Versicherungsvertrag zu diesem Termin beendet. Ist Ihr Gewerbe bereits abgemeldet, wird der Vertrag zu dem Datum beendet, an dem die Gewerbeabmeldung bei Ihrem Versicherer eingegangen ist.
Als Handelsunternehmen verfügen Sie über einen bestimmten Warenbestand und haben eventuell einen Vorratsbestand an Waren auf Lager. Daher empfiehlt es sich für Sie als Computer- und Softwarehandelsunternehmen, eine Inhaltsversicherung abzuschließen. Folgendes beinhaltet der Versicherungsschutz:
Verfügen Sie selbst über teures technisches Equipment wie beispielsweise Kopiergeräte, PCs, Laptops oder Ähnliches, bietet sich die Erweiterung um eine Elektronikversicherung an. Diese sichert Ihre Ausstattung gegen eine Vielzahl von weiteren Risiken ab – beispielsweise, wenn Sie aus Ungeschicklichkeit einen Laptop fallen lassen. Wie bei der Inhaltsversicherung erfolgt die Erstattungsleistung des Versicherers zum Neuwert.
Um die passenden Versicherungen für Ihren Computer- oder Softwarehandel zu finden, bietet Finanzchef24 Ihnen die kostenfreie Nutzung unseres Online-Rechners an. Hier können Sie sich unverbindliche Angebote von führenden Versicherern ausgeben lassen und das gewünschte Produkt direkt online abschließen.
Sie als Unternehmer, der jeden Tag mit Herzblut für Erfolg kämpft, können eines nicht gebrauchen: Langsame, altmodische und komplizierte Versicherungen.
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